—— 356 —— Zu 10. Die Höhe der Ausgabe hängt hier davon ab, in wieviel Fällen Fürſorgeerziehung vom Gericht ausgeſprochen wird. ie Ausgabe hat ſchon 1905 3083,60 ℳ betragen, während nur 2700 ℳ im Etat vorgeſehen waren. Wir beantragen die Nachbewilligung der vor⸗ ſtehend aufgeführten Beträge. Wir folgen damit einem Antrage der Armendirektion. Charlottenburg, den 30. Mai 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Samter. VIIIa. G. 761. Druckſache Nr. 247. Vorlage betr. Weitergewährung von Teuerungszulagen. Urſchriftlich An die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der bisherige in der Form einer Teuerungs⸗ zulage gewährte Zuſchuß iſt in der bisherigen Höhe bis zum 31. März 1908 weiter zu ge⸗ währen. Die Mittel für dieſen Zuſchuß ſind beim Hauptetat dem Dispoſitionsfonds,bei den Sonder⸗ etats den laufenden Mitteln zu entnehmen. Nachdem vor einigen Jahren eine erhebliche Steigerung der Lebensmittel⸗ vornehmlich der Fleiſchpreiſe — eingetreten war, war im Laufe des Jahres 1905 im Schoße der ſtädtiſchen Körper⸗ ſchaften die Frage ſtreitig geworden, ob dieſe an ſich nicht zu leugnende Tatſache vorübergehender Natur ſein werde und ob für die nächſte Zeit eine Anderung der Marktlage zu erwarten ſtehe, ob deswegen für die im Dienſte der Stadt ſtehenden Perſonen mit geringerer Beſoldung wegen der vorübergehenden Natur der hohen Preiſe auch eine beſondere Beihilfe — Teuerungszulage — nicht gewährt zu werden brauche, oder aber ob man es mit einer Erhöhung der Lebensmittelpreiſe zu tun habe, die für lange Zeit andauern werde, und ob aus dieſem Grunde die Gewährung von Teuerungszulagen an Arbeiter und minder beſoldete Beamte nötig ſei. Die ſtädtiſchen Körperſchaften haben zu dieſer Frage endgiltig in den Beſchlüſſen vom 5. und 6. De⸗ munten 1906 Stellung genommen, die folgendermaßen auten: 1. Für die Zeit vom 1. Oktober d. Is. (06) bis zum 30. Juni 1907 werden den ſtädtiſchen Beamten, Angeſtellten und Lehrkräften ſowie den ſtändigen Arbeitern mit einem jährlichen Dienſteinkommen bis einſchließlich 3000 ℳ ausnahmslos, denen mit einem jährlichen Dienſt⸗ einkommen von 3000 bis 4000 , ſofern die Familie aus wenigſtens 5 unterhaltsberechtigten Perſonen beſteht oder wenigſtens 3 Kinder in einem Lebensalter von weniger als 14 Jahren vorhanden ſind, Teuerungszulagen im Betrage von je 75 ℳ gewährt. Die Auszahlung dieſes Betrages erfolgt für die Zeit bis 31. De⸗ zember 1906 vor Weihnachten d. Is. (06), von da an in Form entſprechender Zuſchläge zu den jedesmaligen Gehalts⸗ oder Lohnbezügen. 2. Das Gleiche gilt für die ſtädtiſchen Ruhegehalts⸗ (Ruhelohn⸗) Empfänger, ſowie für die Hinter⸗ bliebenen ſtädtiſcher Beamten, Angeſtellten, Lehrkräfte und Arbeiter, und zwar auch dann, wenn die Bezüge an Ruhegehalt (Ruhelohn), Witwen⸗ oder Waiſengeld oder entſprechenden Renten und dergl. ganz oder teilweiſe aus anderen Kaſſen fließen. Mehrfache derartige Bezüge ſind zuſammenzurechnen. Dem billigen Ermeſſen des Magiſtrats wird es überlaſſen, Teuerungszulagen auch an nichtſtändige Hilfsarbeiter zu gewähren. 3. Die gemäß Nr. 1 und 2 im Verwaltungs⸗ jahr 1906 zu leiſtenden Zahlungen ſind aus laufenden Mitteln zu beſtreiten.“ Außerdem hatte die Stadtverordneten⸗Verſamm⸗ lung unter dem 5. Dezember 1906 den Magiſtrat erſucht bis ſpäteſtens 10. Juni 1907 ihr eine Vor⸗ lage betreffs weiterer Rege lung der einſchlägigen Verhältniſſe zugehen zu laſſen. Hierzu hat der Magiſtrat unter dem 4. De⸗ zember 1906 beſchloſſen, ſich die weitere Veran⸗ laſſung zu dieſem Punkte vorzubehalten. Dement⸗ ſprechend iſt die Stadtverordneten⸗Verſammlung am 10. Dezember 1906 benachrichtigt worden. In Ausführung dieſer Beſchlüſſe ſind die Teu⸗ erungszulagen bis zum 30. Juni 1907 gewährt worden. Es handelt ſich jetzt um die weitere Regelung der Angelegenheit. Wenn man die allgemeine wirtſchaftliche Lage betrachtet, ſo muß zugegeben werden, daß die Tendenz der Preisſteigerung allenthalben weiter beſteht. Die Preiſe für Fleiſch haben ſich im allgemeinen auf der bisherigen Höhe gehalten oder ſie ſind doch nur wenig geſunken. So haben gekoſtet, berechnet nach Durchſchnittspreiſen im Charlottenburger Klein⸗ handel im: Juni April Mai Juli Oktober Jannar April 1906 1906 1906 1906 1906 1907 1907 Rindfleiſch, Keule, für 1 kg. 1,80 1,70 1,70 1,90 1,90 1,70 1,90 Bauch „ 1,45 1,45 1,45 1,60 1,50 1,35 1,30 Kalbfleiſch 1,90 1,80 1,78 1,90 1,80 1,60 1,85 Hammelfleiſch 1 1,60 1,60 1,60 1,85 1,80 1,60 1,60 Schweinefleiſch „ 2,00 1,60 1,60 1,85 1,90 1,60 1,60 Speck „ 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,70 Stellt man dagegen die Durchſchnittspreiſe für 50 1g im Großhandel der ſtädtiſchen Markthalle zu Berlin, ſo ergeben ſich folgende Preiſe: