—— 357 —— Juli Oktober Jannar Februar März April 1906 1906 1907 1907 1907 1907 — April Mai Juni e füt 1506 1906 1906 Rindfleiſch I. 66,105 I 1 59,52 A. 51,675 IV 4 44,28 Kalbfleiſch I... 85,94 IE . J4 737048 H1.. 1 58,695 Maſtlämmer Hammelfleiſch I. 65,52 H. 56,825 Schweinefleiſch 69,525 60,26 63,76 Es iſt aus dieſer Gegenüberſtellung zu erſehen, 1. daß die Preiſe für alle Sorten Rind⸗ Kalb⸗ und Hammelfleiſch auch im Großhandel nicht weſentlich zurückgegangen ſind, und 2. daß für Schweinefleiſch der Durchſchnittspreis im Kleinhandel pro kg im April 1907 auf derſelben Höhe ſtehen geblieben iſt, auf der er im Mai und Juni 1906 und in den Monaten Januar bis März 1907 geſtanden hat, obwohl der Durchſchnittspreis für 50 Kg im Groß⸗ handel der Berliner Markthalle in dieſen Mo⸗ naten 60,26 — 63,76 — 59,07 — 55,79 und 51,76 betrug und obwohl dieſer Preis ſeitdem ſogar auf 49,50 für April 1907 geſunken iſt. Von dieſem Preisrückgange iſt bis jetzt dem Konſumenten nichts zu Gute gekommen. Die Stetigkeit der Preiſe trifft aber gerade diejenigen Bevölkerungskreiſe, die aus Rückſicht auf ihr ge⸗ ringeres Einkommen auf den Genuß von Schweine⸗ fleiſc wegen ſeines verhältnismäßig wohlfeilen Preiſes vorzugsweiſe angewieſen ſind, nämlich den Arbeiter und gering beſoldeten Beamten. Dazu kommt. daß die Preiſe für ein anderes Volksnahrungsmittel — die Hülſenfrüchte — durch⸗ ſchnittlich geſtiegen iſt. 2 So koſteten durchſchnittlich 1 kg im Juli Oktober Januar April 1906 1906 1907 1907 Erbſen 9,35 0,375 0,40 0,425 Linſen = 2 0,60 0,85 0,90 9,90 ferner koſteten Kar⸗ toffeln pro kg. 0,065 ,045 ,55 0,065 Eier koſteten im Durchſchnitt pro Schock . . 2,90 1.10 4,20 3,10 Weiter ſind infolge der allenthalben — auch außerhalb des Deutſchen Reiches — der Landwirtſchaft un⸗ günſtigen Witterungsverhältniſſe des vergangenen Winters die Ernteausſichten nicht ſonderlich günſtige. Es hat deswegen ſchon jetzt ein ſtarkes Anziehen der Getreidepreiſe eingeſetzt und die Befürchtung iſt nicht von der Hand zu weiſen, daß ſelbſt bei normalem Verlaufe des Sommers nur eine mäßige Ernte erzielt werden und ein Steigen der Brotpreiſe eintreten wird. Es ſind auch unzweifelhaft auf allen Gebieten des gewerblichen Lebens Preisſteigerungen einge⸗ treten, die von den Beteiligten mit der allgemeinen Erhöhung der Arbeitslöhne und der Verteuerung der Rohmaterialien begründet werden. Es iſt nicht zu kennen, daß dieſe Preisſteigerungen auch auf die Lebenshaltung der auf ein feſtnormiertes Einkommen beſchränkten Kireiſe der Bevölkerung einen erheblichen Einfluß ausüben, ſobald es ſich darum handelt, den 69,92 71,35 72,35 69,— 64,42 65,35 66,35 63,50 57,92 59,19 60,35 58,50 51,92 54,44 52,85 fehlt 86,15 87,67 91,02 93,.— 77,15 78,06] 80,50 83,50 66,15 67,12 66,10 fehlt 71.— 77,35 76,91 70,73 1a67,— 69,23 67,63 57,98 II262,— 65,46 68,66 59,07 55,79 51,76 49,50 Bedarf der Familie an gewerblichen Erzeugniſſen oder gewerblicher Arbeitsleiſtung zu befriedigen. Dazu kommt für Charlottenburg, daß gerade Arbeiter und Beamte bei dem gegenüber der Nach⸗ frage geringen Angebote von kleinen und mittleren Wohnungen und den infolgedeſſen verhältnismäßig hohen Preiſen einen ganz weſentlichen Teil ihres geringen Einkommens — bis zu ⅛ und darüber — allein für Wohnungsmiete ausgeben müſſen. Gegenüber dieſen Tatſachen, die ſich ſeit nunmehr 2 Jahren ſtetig ſo entwickelt haben, kann von einer vorübergehenden Teuerung nicht mehr die Rede ſein. Es muß vielmehr anerkannt werden, daß die all⸗ gemeine Lebenshaltung in allen Kreiſen der Be⸗ völkerung erhöhte Aufwendungen dauernd nötig macht. Der Staat und das Reich haben die Abſicht, in Anerkennung dieſer Tatſachen eine allgemeine Regelung aller Beamtengehälter zum 1. April 1908 einzuführen, und ſie haben ſchon jetzt ihre Beamten mit außerordentlichen einmaligen Beihilfen unterſtützt. Die Stadt Charlottenburg kann ein ſolches Moment nicht unberückſichtigt laſſen. Den ver⸗ änderten Umſtänden muß u. E. durch eine allgemeine Reviſion der Löhne und Gehälter baldigſt Rechnung getragen werden, weil dieſe Verhältniſſe ſich erſt nach dem Inkrafttreten des jetzt geltenden Normal⸗Etats gezeigt haben. Weil nun durch die Reviſion des Normal⸗Etats eine außerordentliche Mehrbelaſtung des nach Ablauf der Sommermonate wieder aufs Höchſte angeſpannten Geſchäftsganges eintreten muß, wird es äußerſt ſchwierig, wenn nicht unmöglich ſein, dieſe Arbeit ſo zeitig fertigzuſtellen, daß die Wohltaten des neuen Normal⸗Etats den Beteiligten noch für den bevor⸗ ſtehenden Winter — die Zeit, die erfahrungsgemäß erhöhte Aufwendungen in jedem Haushalte nötig macht, zugute kommen könnten. Außerdem erſcheint es zweckmäßig, für die Ein⸗ ſtellung ſo erheblicher Mehrausgaben den Beginn eines Verwaltungsjahres ins Auge zu faſſen, damit die erforderlichen Summen gleich bei der Aufſtellung des Etats Berückſichtigung finden können. Wir haben daher beſchloſſen, ſofort in eine Reviſion des Normal⸗Beſoldungs⸗Etats einzutreten mit der Maßgabe, daß der neue Normal⸗Etat mit dem 1. April 1908 in Kraft tritt und vou da ab bis zum Ablauf der nächſten 5 Jahre in Geltung bleibt. Eine entſprechende Vorlage wird der Stadtverordneten⸗ verſammlung rechtzeitig zugehen. Es iſt auch in Ausſicht genommen, bei der Reviſton, die vom Staate und Reiche für die dortigen Verhältniſſe aufgeſtellten Gehaltsſätze und die Geſichts⸗ punkte, die Gewährung von Wohnungsgeldzuſchuß an Beamte mit Familie anders zu regeln, als an A eee,,