die ohne eine ſolche, nach Möglichkeit zu verwerten. Das würde ſchlecht möglich ſein bei einem etwaigen Inkrafttreten des Normaletats zu Beginn oder Mitte des Winters. Wir halten aus allen dieſen Gründen den 1. April 1908 für den gegebenen Zeitpunkt, die Neu⸗ regelung der Lohn⸗ und Gehaltsverhältniſſe in Kraft treten zu laſſen. Da die allgemeine Lebenshaltung täglich erhöhte Aufwendungen nötig macht, die Erhöhung der Gehälter und Löhne aber erſt mit dem 1. April 1908 in Kraft treten ſoll, ſo dürfte es billig ſein, den bisher in der Form einer Teuerungszulage den minder⸗ beſoldeten ſtädtiſchen Beamten, Angeſtellten und Lehr⸗ kraften, ſowie den ſtädtiſchen Arbeitern gewährten Zuſchuß in der bisherigen Höhe bis zum 31. März 1908 weiter zu gewähren. Für die Zeit vom 1. Oktober 1906 bis 30. März 1907 ſind an Teuerungszulagen bei dem Hauptetat und den Sonderetats zuſammen rund 113 402 ℳ verausgabt worden. Für die Zeit vom 1. April 1907 bis 30. Juni 1907 ſind für dieſen Zweck im Hauptetat und im Sonder⸗ etat v zuſammen 80 500 ℳ ausgeworfen worden. Unter Zugrundelegung dieſer Zahlen werden bei gleichartiger Bemeſſung des Zuſchuſſes für die Zeit vom 1. Juli 1907 bis 31. März 1908 beim Haupt⸗ etat und den Sonderetats rund 175 000 ℳ erforderlich ſein, die aus dem Dispoſttionsfonds (bei den Sonder⸗ etats aus laufenden Mitteln) zu entnehmen wären. Nach dem Beſchluſſe der Stadwerordneten⸗ verſammlung vom 5. Dezember 1906 war es dem Ermeſſen des Magiſtrats überlaſſen, auch den nicht⸗ ſtändigen Arbeitern Teuerungszulagen zu gewähren. Demgemäß ſind den nichtſtändigen Arbeitern im Rechnungsjahr 1906 Lohnzuſchläge an Stelle von Teuerungszulagen in Grenzen der verfügbaren Etats⸗ mitiel gewährt worden. Eine Uberſchreitung der Etatsmittel iſt dadurch nicht eingetreten. Es iſt an⸗ zunehmen, daß für dieſen Zweck auch die verfügbaren Etatsmittel für 1907 ausreichen werden. Wir erſuchen daher, unſerem Antrage zu⸗ zuſtimmen. Char lottenburg, den 29. Mai 1907. Der Magiſtrat. I. 842. Schuſtehrus. Druckſache Nr. 248. Vorlage betr. Charlottenburger Brücke. Urſchriftlich mit Heft 312 Band 11 und III1 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Die für die Herſtellung der oberen Figuren⸗ gruppen und der Königsfignren der Torauf⸗ bdauten der Charlottenburger Brücke zur Ver⸗ fügung ſtehende Summe von 58 000 ℳ wird erhöht auf 102 000 Die entſtehenden Mehrkoſten in Höhe von 44 000 ℳ ſind aus dem Ordinarium des Haupt⸗ etats 1908 zu decken. Durch Beſchluß vom 1. November 1905 hat die Stadtwerordneten⸗Verſammlung nach Maßgabe des Beſchluſſes des Ausſchuſſes der Stadtverordneten⸗ Verſammlung vom 18. Oktober 1905 den Entwurf des Profeſſors Schaede für die künſtleriſche Aus⸗ 4 1 der Charlotlenburger Brücke zur Aus⸗ ührung genehmigt. Nach dieſem Entwurf ſollen vor den Hauptpfeilern der Toraufbauten die Bronzeſtatuen II. des Königs Friedrich I. und ſeiner Gemahlin Sophie Charlotte aufgeſtellt werden, wahrend zur Bekrönung der Hauptpfeiler ſelbſt zwei Figurengruppen vorgeſehen ſind. Für die Ausführung dieſer Bildwerke ſind im Voranſchlage 60 000 ℳ im Ganzen vorgeſehen und 7 waren von dieſer Summe beſtimmt: 25 000 ℳ ür die Herſtellung der Königsfiguren, 33 000 ℳ für die Herſtellung der oberen Figurengruppen und der Reſt von 2000 ℳ für unvorhergeſehene Ausgaben beim Aufſtellen und Transport der Bildwerke. Dem⸗ nach ſtehen für die Herſtellung der für die Bildwerke erforderlichen Modelle und die Aueführung des Bronzeguſſes zur Verfügung im Ganzen: 25 000 33 000 — 58000 ℳ. Die Verhandlungen, die zum Zwecke der Aus⸗ führung der vorſtehend genannten Arbeiten geführt worden ſind, haben ergeben, daß die vorgeſehenen Summen von 25000 und 33000 ℳ nicht auereichen, um Bildwerke von künſtleriſchem Werte zu ſchaffen. Um die Koſten möglichſt niedrig zu halten, war urſprünglich beabüchtigt, die Modelle für die Her⸗ ſtellung des Bronzeguſſes von dem betreffenden Künſtler in Größe modellieren zu laſſen und nach dieſen aus Ton geformten Hilfsmodellen auf mechaniſchem Wege duich Handwerker die eigent⸗ lichen zum Gießen erforderlichen Arbeitsmodelle aus Gips in natürlicher Größe, d. 9. in dreifacher Vergrößerung der Hilfsmodelle herſtellen zu laſſen. Dieſes Verfahren wird von Seiten der Bildhauer wie von anderen Sachverſtändigen, darunter auch von Herrn Baurat Seeling, den wir darum befragt haben, als ungeeignet bezeichnet, da Fehler, die un⸗ vermeidlich ſind, an dem vergrößerten, auf mechani⸗ ſchem Wege hergeſtellten Gipsmodell ſich nicht mehr beſeitigen laſſen. Ferner läßt ſich aus dem in 1½ Größe hergeſtellten Hilfsmodell nicht bis in alle Einzelheiten das Ausſehen des ſpäter auf mechani⸗ ſchem Wege nach dieſem Hilfsmodell auszuführenden Arbeitsmodelles erkennen, weil die perſpektiviſchen Wirkungen bei einem Modell von 3 m Höhe, das auf einem 2 m hohen Poſtament ſteht, ganz andere ſind, als bei einem in Größe ausgeführten Modell von 1 m Höhe, das der Beſchauer unmittelbar vor ſich ſtehen hat und leicht überblicken kann. Für Bildwerke an ſo hervorragender Stelle kann daher nur die Anfertigung der Modelle in natürlicher Größe durch den Künſtler ſelbſt in Frage kommen. Für die Ausführung der Modelle im Wege der mechaniſchen Vergrößerung ſind im Voranſchlag ein⸗ geſetzt: 2. 5500 — 11000 ℳ für die beiden Königs⸗ figuren, und 2. 6500 — 13000 ℳ für die beiden oberen Figurengruppen. Sollten dieſe Modelle nach vorſtehenden Ausführungen durch die Bildhauer ſelbſt in natürlicher Größe hergeſtellt werden, dann müſſen für die Herſtellung der Modelle zu den Königsfiguren 2. 15000 — 30000 ℳ und für die Herſtellung der Modelle zu den oberen Figurengruppen 2. 12000 24000 ℳ in Anſatz gebracht werden. Die Mehr⸗ koſten betragen alſo für jede einzelne Königsfigur 9500 ℳ und für jede einzelne Figurengruppe 5500 . im Ganzen werden daher für die Herſtellung der Modelle mehr gebraucht: 2. 9500 / 2. 5500 ⸗ 30000 ℳ. Dieſe Mehrkoſten kommen jedoch nicht dem Bildhauer als Verdienſt oderſ Gewinn zu gut, ſondern ſie werden im weſentlichen durch die größeren Materialloſten und die ſonſtigen durch die Größe der Modelle bedingten Arbeitskoſten aufgebraucht. Für die Ausführung der über 3 m hohen Tonmodelle, die auf ein 2 m hohes Poſtament geſtellt werden müſſen, iſt ein Atelier von mindeſtens 7 m Höhe