—— 361 Doar! ungen für die Stadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. In nicht öffentlicher Sitzung. Druckſache Nr. 249. Vorlage betr. Ankauf eines Grundſtücks an der Knobelsdorff⸗, Rognitz⸗ und Haeſeler⸗ Straße. Urſchriftlich nebſt 1 Heft und 1 Lageplan an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 2) Dem Ankaufe des an der Knobelsdorff Straße, Rognitz Straße und Haeſeler Straße belegenen Grundſtücks des Kaufmanns Guſtav Friedländer — Band 121 Blatt 4435 des Grundbuchs von der Stadt Charlottenburg — nach Maßgabe des Kaufvertrages vom 22. April 1907 wird zugeſtimmt. b) Der Kaufpreis mit ungefähr 256760 ℳ, ſowie die ſonſtigen in Ausführung dieſes Beſchluſſes entſtehenden Koſten ſind dem Grundſtückserwerbs⸗ fonds zu entnehmen. Seit längerer Zeit ſind wir bemüht, ein ge⸗ eignetes Grundſtück für den ſpäter notwendig werden⸗ den Bau einer Gemeindedoppelſchule in dem Stadt⸗ gebiet zwiſchen Ringbahn, Kaiſerdamm, Soor Straße, Kaſerne Weſtend und Friedhof der Luiſengemeinde, zu erwerben. Unſere Bemühungen ſcheiterten zumeiſt an den ſerr hohen Preisforderungen. Vor einiger Zeit hat uns nun der Kaufmann Friedländer in Berlin ſein Grundſtück zum Kauf angeboten, das nach Lage und Größe für den beregten Zweck vor üglich geeignet iſt. Das Grundſtück liegt nördlich und weſtlich der Epiphanienkirche und iſt von 3 Straßen aus (Knobelsdorff⸗, Rognitz⸗ und Haeſeler Straße) zugänglich. Seine Flächengröße beträgt ungefähr 524 Quadratruten, wovon etwa 100 Quadratruten auf Straßenland und etwa 424 Quadratruten auf Bauland entfallen. Der zuerſt geforderte Kauſpreis von 550 ℳ für eine Quadratrute iſt nach vielen Verhandlungen auf 490 ℳ. ermäßigt worden. Ein weiterer Preisnachlaß iſt nicht zu erreichen. Für das ganze Grundſtück ſtellt ſich der Preis ſomit auf ungeſuhn 256760 ℳ und für 1 Quadratrute Ban⸗ land auf 605,60 . Dieſer Verhältnismäßig ſehr niedrige Betrag wird jedoch beträchtlich erhöht durch die bei ſpäterer Regulierung der Straßen fällig werdenden Anlieger⸗ beiträge. Nach einer vorläufigen Berechnung betragen dieſe einſchließlich 7914 ℳ Kanaliſationsbeiträge und 4615 ℳ Beitrag zum Bau einer Brücke im Zuge der Knobelsdorff Straße 63631,— ℳ. Durch dieſe Koſten erhöht ſich nun allerdings der Preis für 1 Quadratinte auf rd. 756,.— ℳ. Wir müſſen aber auch noch dieſen Preis als angemeſſen bezeichnen, umſomehr als hierfür in dem in Frage kommenden Stadtgebiet andere geeignete Grmaſtuge nicht zu haben ſind. Mmit unſeren Anträgen befinden wir uns in Über⸗ einſtimmung mit der Grundeigentumsdeputation. Da der Verkäufer ſich nur bis 22. Juni 1907 gebunden hat, bitten wir, ſpäteſtens in der Sitzung am 19. Juni 1907 hierüber Beſchluß faſſen zu wollen. Charlottenburg, den 27. Mai 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. IIIa. 792 Nummer 867 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den 22. April des Jahres eintauſendneunhundert und ſieben. Vor mir, dem unterzeichneten Gerichtsaſſeſſor Dr. Karl Prühß ans Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg und Dritten zu beu kunden, durch die ſich der eine Teil zur Übertragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Per⸗ ſon bekannt und geſchäftsfähig, der Magiſtrats⸗ ſekretär Rudolf Hoffmann von hier, unter Be⸗ rufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 30. September 1902. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Genehmigung des Magiſtrats und der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung abgebe. 2. Der Bankier Guſtav Friedländer wohnhaft zu Berlin, Alexanderſtr. 71. Der Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon zwar nicht bekannt, über ſeine Perſönlichkeit verſchaffte ſich aber die unter⸗ fertigte Urkundsperſon Gewißheit durch Einſicht in die von ihm vorgelegte auf ſeinen Namen lautende Börſenkarte Nr. 710, giltig für das Jahr 1907, ausgeſtellt vom Börſen⸗Vorſtande zu Berlin, ferner durch Einſicht in die an ihn gerichtete Vorladung zu heutigem Termine. Die Erſchienenen ſchloſſen vorbehaltlich der Ge⸗ nehmigung des Magiſtrats und der Stadtverordneten⸗ Verſammlung zu Charlottenburg folgenden Vertrag: 1 Der Erſchienene zu 2 iſt eingetragener Eigen⸗ tümer des an den Straßen 27, 34 und 35 belegenen, auf dem anliegenden Lageplan rot umränderten und mit dem Buchſtaben a, b, e, d, e, f, g, a um⸗ ſchriebenen Grundſtücks Band 121, Blatt Nr. 4435 des Grundbuchs von der Stadt Charlottenburg, in der Flächengröße von ungefähr 524 Quadratruten, wovon etwa 424 Quadratruten auf Bauland und etwa 100 Quadratruten auf Straßenland entfallen Der Erſchienene zu zwei verkauft dieſes Grundftück ſo wie es ſteht und liegt hiermit an die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg. —