—— 368 —— Unter den Neuzuwählenden müſſen mindeſtens 3 Stadtverordnete ſein. Die Wiederwahl der bis⸗ herigen Mitglieder iſt zuläſſig. Charlottenburg, den 9. Mai 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. 1IIb. 281. Druckſache Nr. 260. Vorlage betr. Wahl eines Mitgliedes der Deputation für die Verwaltung der Krankenhänſer. Urſchriftlich mit Akten Fach 2 Nr. 13 11 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, an Stelle des Herrn Stadtverordneten Dr. Zepler, der ſein Amt als Stadwerordneter niedergelegt hat, ein anderes Mitglied in die Deputation für die Verwaltung der Kranken⸗ häuſer für den Reſt der Wahlzeit bis Ende Juni 1910 zu wählen. Der Neuzuwählende muß der Stadtverordneten⸗ Verſammlung angehören. Charlottenburg, den 29. Mai 1907. Der Mag iſtrat. Schuſtehrus. IIIb. 498. Druckſache Nr. 261. Vorlage betr. Wahl von 5 Mitgliedern der Deputation für die Gaswerke. Urſchriftlich mit Aklen Fach 2 Nr. 4 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, an Stelle der Herren Stadtverordneten Freund, Dr. Borchardt, Gredy und Bürgerdeputierten Direklor Barnewitz und Profeſſor Kammerer fünf Mitglieder in die Deputation für die Gas⸗ werke, für die Zeit vom 1. Juli 1907 bis Ende Juni 1913, zu wählen. Die genannten Herren ſcheiden infolge Ablaufs ihrer Wahlzeit aus der Deputation für die Gaswerke mit Ende Juni d. I. aus. Die Wiederwahl iſt zuläſſig Unter den Neuzuwählenden müſſen mindeſtens 3 Stadt⸗ verordnete ſein. Charlottenburg, den 9. Mai 1907. 7 Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. III b. 282. 1 Druckſache Nr. 262. Vorlage betr. Wahl von 3 Mitgliedern der Servis⸗ und Einquartierungs⸗ Deputation. Urſchriftlich mit Akten Fach 2 Nr. 16 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, an Stelle der Herren Stadtverordneten Barnewitz, Liebe, Becker, Stein und Klick fünf Mitglieder in die Servis⸗ und Einquartierungs⸗Depntation für die Wahlzeit vom 1. Juli 1907 bis Ende Juni 1913 zu wählen. Die genannten Herren ſcheiden infolge Ablaufs ihrer Wahlzeit aus der Servis⸗ und Einquartierunge⸗ Deputation mit Ende Juni d. I. aus. Unter den Neuzuwählenden müfſen mindeſtens 3 Stadtverord⸗ nete ſein, Wiederwahl iſt zuläſſig. Charlottenburg, den 10. Mai 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. H. 286. Druckſache Nr. 263. Vorlage betr. Wahl von 4 Mitgliedern der Kaſſen⸗ und Finanz⸗Deputation. Urſchriftlich mit Akten Fach 2 Nr. 12 an die Stadtwerordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, an Stelle der Herren Stadtwerordneten Ruß, Rackwitz, Dr. Stadthagen und Jolenberg, deren Wahlzeit mit Ende Juni 1907 abläuft, vier Mitglieder in die Kaſſen⸗ und Finanz⸗Deputa⸗ tion für die Wahlzeit vom 1. Juli 1907 bis Ende Juni 1913 zu wählen. Die Neuzuwählenden müſſen Stadtwerordnete ſein. Wiederwahl der bisherigen Mitglieder iſt zuläſſig. Charlottenburg, den 9. Mai 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. IIIb. 285. Druckſache Nr. 264. Vorlage betr. Wahl von 2 Mitgliedern für den Ansſchuß zur Veranlagung der direkten Gemeindeſtenern. Urſchriftlich mit den Aklen Fach 2 Nr. 18 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, an Stelle der infolge Ablaufs der Wahlzeit mit Ende Juni d. J. aus dem Ausſchuß zur Ver⸗ anlagung der direklen Gemeindeſtenern aus⸗ ſcheidenden Herren Bürgerdeputierten Gerhardt und Starke Erſatzwahlen für die Wahlzeit vom 1. Juli 1907 bis Ende Juni 1910 vorzu⸗ nehmen. Die Nenzuwählenden brauchen der Stadtverordneten⸗ Verſammlung nicht anzugehören. Wiederwahl der bisherigen Mitglieder iſt zuläſſig. Charlottenburg, den 20. Mai 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrns. IIIb. 391. Druckſache Nr. 265. VBorlage betr. Wahl eines Mitgliedes der Hochbau⸗ Deputation. Urſchriftlich mit Akten Fach 2 Nr. 10 an die Stadtverordneten⸗Verſammlunz mit dem Antrage, an Stelle des ausgeſchiedenen Herrn Stadt⸗ verordneten Heiſe ein anderes Mitglied in die Hochbau⸗Deputation für den Reſt der Wahlzeit bis 31. Dezember 1912 zu wählen. Der Neuzuwählende braucht der Stadtverordneten⸗ Verſammtung nicht anzugehören. Charlottenburg, den 20. Mai 190. chuſeeh er Schu rus. III b. 426.