— A — Darlagen für die Stadtverordneten-Berſammlung zu Eharlottenburg. Druckſache Nr. 271. Vorlage betr. 2 . 4 ½ für das ſtädtiſche Grundſtück an der Sybel⸗Straße. Urſchriftlich nebſt Akten Fach 1 Nr. 63 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Zahlung der auf das ſtädtiſche Grund⸗ ſtück Band 38, Blatt 1770 entfallenden an⸗ leiligen Regulierungskoſten der Sybel⸗Straße im Betrage von 18012,60 ℳ aus dem Grund⸗ ſtückserwerbsfonds wird bewilligt. Der zwiſchen Wilmersdorfer Straße und Holtzen⸗ dorff⸗Straße belegene Teil der Sybel⸗Straße iſt auf Koſten der Anlieger reguliert worden. An dieſem Straßenteil beſitzt die Stadtgemeinde das Grund⸗ ſtück Band 38 Blatt 1770 mit einer Frontlänge von 74,45 m. Die anteiligen Regulierungskoſten betragen für dieſes Grundſtück nach der in den Akten — Blatt 113/115 — befindlichen Berechnung 18012,60 ℳ. Dieſe müſſen dem Grundſtückserwerbsfonds zur Laſt gelegt werden, da die Ankaufskoſten des Grundſtücks dieſem Fonds entnommen ſind. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Beſchluſſe der Grundeigentumsdeputation. Charlottenburg, den 5. Juni 1907. Der Magiſtrat. Matting Scholtz. u. i. V. III a 435. Druckſache Nr. 272. Vorlage betr. Kanaliſierung der Spielhagen⸗ Straße. Urſchriftlich mit den Akten Fach 25 Nr. 6 Bd. II1 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Der Kanaliſierung der Spielhagen⸗Straße — Nordſeite — zwiſchen Wilmersdorfer und Kirch⸗Straße wird zugeſtimmt. b) Die dadurch entſtehenden Koſten im Betrage von 3300 ℳ ſind aus Anleihemitteln zu decken und nachträglich in das Ertraordinarium des Sonderetats 1 für 1907 einzuſtellen. Das bebauungsplanmäßige Straßenland auf der Nordſeite der Spielhagen⸗ Straße zwiſchen Wilmersdorfer und Kirch⸗Straße befand ſich bisher nicht im Beſitze der Stadtgemeinde, ſodaß aus dieſem Grunde von der Kanalifierung der Straßenſtrecke abgeſehen werden mußte. 9 San dasſelbe 4 . ſe das 4 er Stadt übergegangen iſt, empfiehlt es ſich, die Kanaliſierung vorzunehmen, 144 die Bebauung des genannten Straßenteils zu ermöglichen. Die Koſten für die Herſtellung der Kanaliſation betragen 3300 ℳ. Dieſelben ſind aus Anleihe⸗ mitteln zu decken und in das Extraordinarium des Sonderetats 1 für 1907 einzuſtellen; ſie finden durch die von den Anliegern zu zahlenden ortsſtatutariſchen Beiträge ihre vollſtändige Deckung. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Beſchluſſe der Kanaliſations⸗Deputation. Charlottenburg, den 1. Juni 1907. Der Magiſtrat. V Boll. Dr. Maier. IX A 835. Druckſache Nr. 273. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Sonderetat 1 Ord. 5 11 für 1906. Urſchriftlich mit den Akten Fach 38 Nr. 105 an die Stadwerordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Die Überſchreitung des Etatsanſatzes des Sonderetats Nr 1 — Kanaliſation⸗Ordinarium⸗ Ausgabe Abſchnitt 5 Nr. 11 für 1906 — Entſchädigung für Durchfeuchtungen von Ländereien in der Nähe des Rieſelfeldes Carolinenhöhe in Fällen gerichtlicher Ver⸗ urteilung — um 2332,69 ℳ wird nachträglich genehmigt. b) Die Mittel ſind aus laufenden Einnahmen des Kanaliſationsetats für 1906 zu beſtreiten. Die Etatsſumme beträgt 4000 ℳ. Die Höhe der Entſchädigungen für Durchfeuchtungen der Grund⸗ ſtücke des Ackerbärgers Seegemundt, die auf den Betrieb der Rieſelfelder zurückzuführen ſind, iſt für die Wirtſchaftsjahre 1894, 1895, 1896, 1897, 1898, 1899, 1900 nunmehr auf 8628,94 feſtgeſtellt. Sie veranlaßt mit den aufgelaufenen Zinſen unter Berückſichtigung der früher erfolgten Zahlungen eine Überſchreitung des Etatsanſatzes von 4000 ℳ um 2332,69 . 2 Wir erſuchen in Übereinſtimmung mit der Kanaliſationsdeputation um Nachbewilligung der 2332,69 . Charlottenburg, den 4. Juni 1907. Der Magiſtrat. Matting. Dr. Maier. IX A 210. —— Druckſache Nr. 274. Vorlage betr. 4 im Kranken⸗ usetat. Urſchriftlich mit den Akten Fach 5, Nr. 1, Bd. III — Krankenhausetat — an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: A. Beim Ordinarium des Hauptetats Kapitel vI für 1906, Abſchnitt 1 Nr. 18a — für die elektriſche Beleuchtung, den Motorenbetrieb uſw. werden 1105,40 ℳ nachbewilligt.