B. Folgende Etatsnummern des Ordinariums letzte Reviſion im Kapitel vI für 1907 werden in Höhe der bei den einzelnen Nummern angegebenen Betrüge bn laufenden Mitteln des Jahres 1907 ver⸗ ſtärkt: 2) Ord. vI1—1—24. — Abfuhr von Hausmüll, Schutt und Schnee, Reinigung der Bürger⸗ ſteige, Wege uſw... 900 b) Ord. vI—2—23 — Insgemein 250, zuſammen 1150ℳd. Zu 4. Die Mehrausgabe für die elektriſche Beleuchtung und den Motorenbetrieb iſt dadurch ent⸗ ſtanden, daß in den Wintermonaten alle Abteilungen des Krankenhauſes Weſtend ſtark belegt waren und reichliche Beleuchtung erforderten, ſowie, daß die für die Krankenbehandlung vorhandenen elektriſchen Apparate (Lichtbäder, Heißluftapparate uſw.) in vollem Umfange benutzt werden mußten. Dieſer Mehrausgabe ſteht im übrigen bei anderen Nummern des Etats für das Krankenhaus Weſtend eine Minderausgabe von 28 876,42 gegenüber. Zu B. Zur Beſtreitung der Ausgaben für die Abfuhr von Müll, Schutt und Schnee ſowie für Reinigung der Bürgerſteige und Wege waren bisher im Etat des Krankenhauſes Weſtend jährlich 1200 ℳ vorgeſehen. Für 1907 iſt dieſe Summe mit Rückſicht auf die Neuregelung des Müllabfuhr⸗ weſens auf 1800 ℳ erhöht worden. Nun iſt aber eine Veranlagung des Krankenhausgrundſtückes zur Müllabfuhr in Höhe von 2076,80 ℳ erfolgt, ſo daß die Etatsfumme allein ſchon durch dieſe Ausgabe um 276,80 ℳ, überſchritten wird. Da daneben noch mindeſtens eine Summe von 600 ℳ für Reinigung der Bürgerſteige und Wege notwendig iſt, bedarf die Etatsnummer einer Verſtärkung von rd. 900 ℳ. 38 Im Etat des Krankenhauſes Kinchſtraße ſind Mittel für Müllabfuhr nicht beſonders vorgeſehen. Die Veranlagung zur Müllabfuhrgebühr iſt in Höhe von 248 ℳ erfolgt. Da dieſer Betrag vorlänſig aus Ord. Kapitel I1—2—23 — Insgemein — gezahlt iſt, bleiben hier nur noch 392 ℳ verfügbar. Dieſe Summe reicht nicht ans, um die im Laufe des Etats⸗ jahres vorkommenden unvorhergeſehenen Ausgaben zu beſtreiten. Es iſt daher eine Erhöhung um rd. 250 ℳäerforderlich. Wir folgen mit unſerem Antrage einem Be⸗ ſchluſſe der Krankenhausdeputation. Charlottenburg, den 6. Juni 1907. Der Magiſtrat. Schu ſteh rus. Boll. Druckſache Nr. 273. Vorlage betr. Bewilligung von Mitteln für Reviſion der Gebändeſtenerveranlagung⸗ Urſchriftlich mit dem Sonderheft Nr. 50 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: XV. 2204. Für die in der Zeit vom 1. Juli 1907 bis Stadt 1. Februar 1908 ſtattfindende Reviſon der Gebäudeſteuerveranlagung werden die Koſten der Vorarbeiten im Betrage bis zu 12000 ℳ bewilligt. Dieſe Summe iſt aus dem Dis⸗ poſitionsfonds zu entnehmen. Auf Grund des § 20 des Gebäudeſteuergeſetzes vom 21. Mai 1861 hat alle 15 Jahre eine Reviſion der Gebäudeſteuerveranlagung zu erfolgen. Da die , kommunalen B Jahre 1892 ſtattgefunden hat, ſo iſt die nächſte Reviſion ſeitens der Staatsbehörde auf das Jahr 1907 feſtgeſetzt worden. Obwohl der Staat auf Grund des Aufhebungsgeſetzes vom 14. Juli 1903 auf die Erhebung der . 1.12 . Verzicht ge⸗ leiſtet hat, findet die Veranlagung ſeitens des Staates in gleicher Weiſe wie früher für die Zwecke der g ſtatt. Für die Stadtge⸗ meinde iſt die Veranlagung von größter Wichtigkeit, da die Gebäudeſteuernutzungswerte die Grundlage für die Erhebung der Gemeindegrundſteuer, der Kanali⸗ ſationsgebühren und der Gebühren für die Müll⸗ abfuhr bilden und zu erwarten ſteht, daß gerade durch die bevorſtehende Revifion eine erhebliche Steigerung vieler Nutzungswerte eintreten wird, weil in der Zeit zwiſchen 1892 und 1907 die Hauptentwicklung der Sladt Charlottenburg ſtattgefunden hat. Nach § 13 des Geſetzes vom 21. Mai 1861 fallen die Koſten der Veranlagung zwar der Staatskaſſe zur Laſt, je⸗ doch ſind von den Gemeinden auf deren Koſten die zur Ausführung des Veranlagungsgeſchäftes erforder⸗ lichen Vorarbeiten, insbeſondere Nachweifungen und Beſchreibungen von Gebänden zu beſchaffen. Da für unſere Stadt nahezu 6000 Gebändebeſchreibungen aufzuſtellen ſind, die ſpäteſtens bis zum 1. Februar 1908 an das Kataſteramt abgeführt ſein müſſen, ſo ſind ſofort 9 Hilfskräfte und eine Schreibkraft einzuſtellen, die unter Leitung des Vermeſſungsamtes die geſetztich vorgeſchriebenen Arbeiten ausführen ſollen. Bei einem Durchſchnittsſatze von 150 ℳ je Monat für 1 Hilfskraft entſtehen mithin an Perſonalkoſten etwa 10 000 ℳ, ſodaß, unvorhergeſehene Koſten mit eingerechnet, vorausſichtlich ein Betrag von 12 000 77 zur Deckung aller Koſten ausreichend ſein wird. Wir beantragen daher die Bewilligung des ge⸗ nannlen Betrages. Charlottenburg, den 6. Juni 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr. Maier. IX IT. B. Ia. 456. Druckſache Nr. 276. 2 Vorlage betr. Nachbewilligung von Mitteln für den 6. Verbandstag der Hilfsſchulen Urſchriftlich mit einem Heft 5 4 die 4 1 . mit dem Antrage, zu beſchließen: — Die Ausgabenummer Ord. II — E 25 für 1906 — Für die ltung des 6. Verbands⸗ tages der Hilfsſchulen Deutſchlands wird um 354,03 ℳ verſtärkt. Der Betrag iſt dem Dispoſitionsfonds Ord. 1—14—1 für 1907 28. Febr Durch Gemeindebeſchluß vom 20- Mar, d. ünd für die Abhalung des 4. Berbandsſager der Hilfsſchulen Deutſchlands in Charlottenburg am , 4. und 3. April d. I. 30 ℳ aus laufenden Mitieln bewilligl worden. Der Betrag iſt in den haushaltsplan für 1906 unter Ord. Kap. III Abſchn. B 25 eingeſtellt. Der Verbandstag bat an den genamten Tagen unter überaus reger Beteiligung nach dem in der Vorlage an die Stadtverordneten⸗Verſammlung vom 26. . 8.— ime e — an⸗ Nach der Koſtenaufſtellung Blatt 44 des Heftes ſind jedoch im ganzen 3354.03 ℳ Koſten entſtanden,