—— 370 — ſo daß eine Mehrausgabe von 354,03 ℳ ein⸗ getreten iſt. Die Überſchreitung erklärt ſich daraus, daß die Zahl der Teilnehmer an dem 6. Verbandstage erheb⸗ lich höher war, als der Ortsausſchuß bei der Er⸗ rechnung der vorausſichtlichen Koſten auf 3000 ℳ an⸗ genommen hatte. Während auf den bisherigen Ver⸗ bandstagen die Teilnehmerzahl ſtets unter 400 zurück⸗ geblieben war, meldeten ſich in Charlottenburg 916 Teilnehmer an, eine Zahl, welche die höchſten Er⸗ auch des Ortsansſchuſſes erheblich übertraf. Jufolge dieſer ſtarken Beteiligung erhöhten ſich die Koſten für Druckſachen (beſonders für Teil⸗ nehmerkarten, Programme, Führer durch Charlotten⸗ burg, Teilnehmerverzeichniſſe), ferner für Theater⸗ billets, für Porto und für die Tafeldekorationen am Begrüßungsabend und beim Feſtmahl. Charlottenburg, den 9. Juni 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Reufert. VII Al 338. Druckſache Nr. 277. Vorlage betr. Teilung von zwei Waiſenrats⸗ bezirken. Urſchriftlich mit den Akten F. 13 Nr. 1a an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließeren: Die Waiſenratsbezirke 5 (Schloßviertel 3) und 9 (Schloßviertel 7) werden in je 2 Bezirke — 5 A4, 5B und 9A, 9B — geteilt. Da die Zahl der in den genannten Bezirken zu beaufſichtigenden ſtädtiſchen Koſtpflegekinder, Halte⸗ kinder und Mündel beſonders groß iſt, haben die in ihnen tätigen Ehrenbeamten um Teilung der Bezirke gebeten. Eine Verkleinerung derſelben iſt im Inter⸗ eſſe einer ordnungsmäßigen Geſchäftsführung durch⸗ aus erwünſcht. Die Deputation für die Waiſenpflege hat die Teilung in je 2 Bezirke (54, 5B und 94, 9 B) den Anträgen der Waiſenräte gemäß empfohlen. Wir ſind dieſem Beſchluſſe beigetreten und be⸗ antragen die Teilung, wie im Antrage angegeben, vorzunehmen. Die noch zu wählenden Ehrenbeamten uſw. ſind aus den beiliegenden Einzelanträgen erſichtlich (vergl. auch Bl. 112 R der Akten). Charlottenburg, den 11. Juni 1907. Der Magiſtrat. Matting. Samter. VIIIa. G. 436. ne Nr. 278. 2 Vorlage r. Erwerb von zwei Parzellen Lietzengrabens. Urſchrif tlich mit den Akten betr. Lietzengraben 17 Nr. 7 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Dem Erwerb zweier Parzellen des Lietzen⸗ grabens nach Maßgabe des mit dem Vertreter der Separationsintereſſenten, Geheimen Re⸗ gierungsrat Gundlach, abgeſchloſſenen Vertrages verz — wird zugeſtimmt. ) Der Kaufpreis von 2144 ℳ iſt dem Grund⸗ fſtückserwerbsfonds zu entnehmen. Die Separationsintereſſenten find Eigentümer des zu Charlottenburg zwiſchen dem Horſtweg und der Schloß⸗Straße belegenen Teiles des im Separations⸗ Rezeß von Charloltenburg unter A—a Nr. 9 im Wege⸗ und Gräbenregiſter aufgeführten Lietzengrabens. Die Beſeitigung des Lietzengrabens auf der ge⸗ nannten Strecke liegt im geſundheitlichen Intereſſe insbeſondere der Oberrealſchule. Namentlich in der wärmeren Jahreszeit traten die geſundheitswidrigen Verhältniſſe des Grabens in Erſcheinung. Die Be⸗ ſeitigung des Grabens iſt infolge der Kanaliſierung des Horſtweges und der Schloß⸗Straße möglich. Die mit dem Vertreter der Separationsintereſſenten — Geheimen Regierungsrat Gundlach — ſowie den übrigen Anliegern des Lietzengrabens durch uns ge⸗ führten Verhandlungen haben, ſoweit die Stadtge⸗ meinde Charlottenburg in Frage kommt, zu dem unten abgedruckten Vertrage geführt. Danach ſind von der Stadtgemeinde die beiden Parzellen 22 2 in Größe von 71 und 197 qm zu einem Einheitspreiſe von 568 ℳ und 1576 ℳ, zuſammen alſo 2144 ℳ mit der Berechtigung zur Beſeitigung des Grabens durch Zuſchüttung zu erwerben. Dementſprechend iſt von den Separations⸗ intereſſenten die Verpflichtung übernommen, den übrigen Grabenteil an die bezüglichen Anlieger nur mit der Pflicht zur Beſeitigung des Grabens zu ver⸗ äußern. Die urſprüngliche Abſicht, das Grabenge⸗ lände den anliegenden Grundſtücken je zur Hälfle (bis zur Grabenmitte) zuzuteilen, hat ſich bezüglich der dem Grundſtück der Stadtgemeinde gegenüber liegenden Grundſtücke der Anlieger Wickel und Jacht⸗ mann nicht verwirklichen laſſen, da dieſe den Erwerb abgelehnt haben. Dieſe Grabenhälften werden mithin von der Stadtgemeinde Charlottenburg mit erworben. Sie dienen zur Vergrößerung des Oberrealſchul⸗ grundſtücks. Die Tiefbau⸗Deputation hat ſich mit dem Erwerb einverſtanden erklärt. Charlottenburg, den 12. Juni 1907. Der Magiſtrat. Matting. Dr. Maier. IXA. 313. Nummer 881 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den 22. Mai des Jahres ein⸗ tauſendneunhundertundſieben. Vor mir, dem unterzeichneten Stadtſyndikus Dr. Adolf Maier aus Charlottenburg, welcher gemäß Actikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Übertragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Ma⸗ giſtratsſekretär Ernſt Götze von hier unter Be⸗ rufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 17. März 1900. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadweroreneten⸗Verſammlung abgebe. 2. Der Vertreter der Separationsintereſſenten Herr Geh. Regierungsrat Gundlach wohnhaft hier, Uhland⸗Straße Nr. 144.