—— 389. — — Der Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon bekannt. Die Erſchienenen ſchloſſen folgenden Vertrag: 1 Die Separationsintereſſenten ſind Eigentümer des zu Charlottenburg zwiſchen dem Horſtweg und der Schloß⸗Straße belegenen, aus den Parzellen 5188. 5189. 5149. 5190. 5085. 5084. 5083. 5082. u. 5081 179 beſtehenden Teiles des im Separationsrezeß von Charlottenburg unter A—a Nr. 9 im Wege⸗ und Gräbenregiſter aufgeführten Grabens-Lietzengraben- Zum Zwecke der Beſeitigung dieſes Teiles des Lietzengrabens durch Zuſchüttung verkaufen die Sepa⸗ rationsintereſſenten die auf den angehefteten Kataſter⸗ materialien vom 22. März 1907 dargeſtellten Par⸗ zellen . 4 42. an die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg. Sie verpflichten ſich, den übrigen Graben⸗ teil an die bezüglichen Anlieger nur mit der Pflicht zur Beſeitigung des Grabens zu veräußern und ent⸗ binden die Stadtgemeinde von der Pflicht zur Vor⸗ flutgewährung, indem ſie Gewähr leiſten, daß die Stadtgemeinde nicht aus der Pflicht zur Vorflutge⸗ währung in Anſpruch genommen wird. § 2. Die verkauften Flächen haben eine Größe von 71 und 197 zuſammen 268 qm. Der Kaufpreis beträgt 8 ℳ wörtlich: Acht Mark für jedes Quadrat⸗ meter mithin im Ganzen 2144 ℳ wörtlich: Zwei⸗ tauſendeinhunderwierundvierzig Mark. 3. Die verkauften Fuchen ſind ſchulden⸗ und laſtenfrei binnen 8 Wochen nach Genehmigung des Vertrages durch den Magiſtrat und die Stadtverordneten⸗Ver⸗ ſammlung und die Königliche Generalkommiſſion deren Genehmigung Herr Geheimrat Gundlach für ſeine Erklärungen vorbehält, an die Stadtgemeinde Charlottenburg aufzulaſſen. § 4. Der Kaufpreis iſt von der Käuferin am Tage der Auflaſſung an die Verkäufer bei der Stadthaupt⸗ hauptkaſſe gegen Vorlegung einer Beſcheinigung des Magiſtratsvertreters über die erfolgte Auflaſſung zu zahlen. Sollte dies am Tage der Auflaſſung nicht mehr möglich ſein, ſo hat die Zahlung an dem auf die Auflaſſung folgenden Werktage zu geſchehen. § 8. Die Übergabe der Flächen gilt mit dem Tage der Auflaſſung als erfolgt. § 6. Die Koſten und Stempel der Auflaſſung und des Vertrages, ſowie die etwaige Umſatzſteuer trägt die Stadtgemeinde. § 7. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt abhängig von der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadtverordneten⸗Verſammlung, ſowie hinſichtlich der Erklärungen des Herrn Vertreters der Separations⸗ intereſſenten von der Genehmigung durch die König⸗ liche Generalkommiſion in Frankfurt a. O. Werden dieſe Genehmigungen nicht bis zum 15. Oktober 1907 erteilt und dem Magiſtrat bezw. dem Herrn Vertreter der Separationsintereſſenten ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Abkommen irgend welche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vor⸗ geleſen, von denſelben genehmigt und wie folgt eigen⸗ händig unterſchrieben. Ludwig Gundlach. Ernſt Götze. Beurkundet Dr. Adolf Maier, Stadtſyndikus als Urkundsbeamter. Druckſache Nr. 279. Bericht des Ansſchuſſes über die Vorberei⸗ tung der Wahl eines zweiten Stellvertreters des Vorſitzenden des Gewerbegerichts (Druckſache Nr. 233). Verhandelt Charlottenburg, den 10. Juni 1907. Anweſend: Stadtv.⸗Vorſteher Roſenberg, Vorſitzender, Stadtv. Braune, Dr. Frentzel, Freund, Hirſch, Dr. Hubatſch, Klick, Dr. von Liszt, Otto, Rackwitz. Ruß, Schwarz, Dr. Spiegel. Seitens des Magiſtrats: Oberbürgermeiſter Schuſtehrns, Bürgermeiſter Matting. Entſchuldigt: Stadtv. Barnewitz, Scharnberg. Der Magiſtrat hat am 24. Mai 1907 — VI B. 76 — beantragt, für das Gewerbe⸗ gericht an Stelle des 2. Stellvertreters, des ausgeſchiedenen und nach Berlin verzogenen Stadtrats Boerner einen Stellvertreter zu wählen. 4 Der Ausſchuß empfiehlt der Stadtverordneten⸗ Verſammlung, den Aſſeſſor Dr. Prühß zu wählen. Berichterſtatter: Stadtv. Otto. v. g. u. Roſenberg, Ruß, Freund, Otto, Hirſch. St. V. 510. Druckſache Nr. 280. Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlagen I. betr. Vermehrung der Zahl der Ma⸗ giſtratsmitglieder, II. betr. Aerteafſe, zweier Beamtenſtellen (Magiſtratsaſſeſſoren) (Druckſachen Nr. 245 und 244). Verhandelt Charlottenburg, den 10. Juni 1907. Anweſend: Stadtv.⸗Vorſteher Roſenberg, Vorſitzender, Stadtv. Braune, Dr. Frentzel, Freund, Hirſch, Dr. Hubatſch, Klick, Dr. v. Liszt, Otito, Rackwitz, Ruß, Schwarz, Dr. Spiegel. Seitens des Magiſtrats: Oberbürgermeiſter Schuſtehrus, Bürgermeiſter Matting, Stadtrat Samter. Entſchuldigt: Stadtv. Barnewitz, Scharnberg. Der Magiſtrat hat beantragt, zu beſchließen: I. am 30. Mai 1907 — 1 631 —: a) Vom 1. Oktober 1907 ab wird die Zahl der Magiſtratsmitglieder um zwei und zwar einen beſoldeten und einen unbeſoldeten Stadtrat vermehrt. 2 b) Der beſoldete Stadtrat muß die Staats⸗ prüfung als Gerichtsaſſeſſor oder Regie⸗ rungeaſſeſſor beſtanden haben, darf öffent⸗