liche oder private mit Einkommen verbundene Nebenämter nicht übernehmen und darf freiwillig das Amt nur nach 3 monatlicher Kündigung aufgeben. Die Beſoldung regelt ſich nach dem Normalbeſoldungsetat für Magiſtratsmitglieder Abſchnitt “ — Stadt⸗ räte — (Anfangsgehalt 7500 Mark, Alters⸗ zulagen nach je 3 Jahren 500 Mark, Susſcgehet 10 500 Mark). c) Das Ortsſtatut vom 16. Mai 1903 betr. die Zahl der Magiſtratsmitglieder wird gemäß dem Beſchluſſe zu a abgeändert. II. am 29. Mai 1907 — I1 843 —: Zum 1. Oktober 1907 werden 2 Beamtenſtellen der Klaſſe 4 1I1 (Magiſtratsaſſeſſoren) neu⸗ geſchaffen. Der für das Rechnungsjahr 1907 erforderliche Gehaltsbetrag von 5200 ℳ iſt dem Dispofitionsfonds zu entnehmen. Nachdem ſich der Ausſchuß in eingehender Beratung von der Notwendigkeit der Vermehrung der Zahl der Magiſtratsmitglieder und der Neu⸗ ſchaffung zweier Aſſeſſorenſtellen überzeugt hat, wird der Verſammlung empfohlen, zu beſchließen: 1. a) Vom 1. Oktober 1907 ab wird die Zahl der Magiſtratsmitglieder um zwei und zwar einen beſoldeten und einen unbeſoldeten Stadtrat vermehrt. b) Der beſoldete Stadtrat darf öffentliche oder private mit Einkommen verbundene Nebenämter nicht übernehmen und darf freiwillig das Amt nur nach 3 monatlicher Kündigung aufgeben. Die Beſoldung regelt ſich nach dem Normalbeſoldungsetat für Magiſtratsmitglieder Abſchnitt v — Stadt⸗ räte — (Anfangsgehalt 7500 ℳ, Alters⸗ zulagen nach je 3 Jahren 500 ℳ, Höchſtgehalt 10500 ℳ). Jedoch finden nur ſolche Bewerber Berück⸗ ſichtigung, die nachweislich eine längere Erfahrung in der Verwaltung beſitzen. c) Das Ortsſtatut vom 16. Mai 1903 betr. die Zahl der Magiſtratsmitglieder wird gemäß dem Beſchluſſe zu a abgeändert. d) Die neu geſchaffene beſoldete Stadtratsſtelle iſt auszuſchreiben. e) Der zur Vorberatung der vorliegenden Vorlagen eingeſetzte Ausſchuß hat die ein⸗ gehenden Bewerbungen zu prüfen und Vorſchläge für die Wahl zu machen. .Zum 1. Oktober 1907 werden 2 Beamtenſtellen der Klaſſe 4 II (Magiſtratsaſſeſſoren) neu⸗ geſchaffen. Der für das Rechnungsjahr 1907 erforderliche Gehaltsbetrag von 5200 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Berichterſtatter: Stadtv. Otto. v. g. u. Roſenberg, Otto, Rackwitz, Braune, Klick, Dr. Hubatſch, Hirſch, Freund, v. Liszt. St. v. 536. Druckſache Nr. 281. Anfrage. Iſt dem Magiſtrat bekannt, daß die Banarbeiten an den Bauten der höheren Töchterſchule in der Danckelmann Straße und der Feuerwache in der Suarez Straße infolge der Arbeiterausſperrung im Baugewerbe gegenwärtig ruhen, und gedenkt der Magiſtrat Vorſorge zu treffen, daß die hierdurch 381 drohende Verſäumung der Friſt zur Fertigſtellung dieſer dringend notwendigen Gekände nicht zur Tat⸗ ſache wird? Charlottenburg, den 3. Juni 1907. Vogel, Sellin, Klick, Jander, Mickler, B. Borchardt, Hirſch. St. V. 550. Druckſache Nr. 282. Anfrage. Die Unterzeichneten richten an den Magiſtrat die Anfrage, welche Stellung derſelbe zu der ihm zur Erwägung überwieſenen Petition von Februar 1907 wegen Verlegung des Abortgebäudes Kant Straße Ecke Holtzendorff Straße einnimmt? Charlottenburg, den 5. Juni 1907. G. Schmidt, Haack, Dr. Spiegel, Bollmann, Dr. Rothholz, Dzialoszynski, Schwaß. St. V. 551. Druckſache Nr. 283. Vorlage betr. Regulierung der Peſtalozzi⸗ Straße zwiſchen De. und Windſcheid⸗ aße. Urſchriftlich mit Heft 97 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Reaulierung der Peſtalozzi⸗Straße wiſchen Fritſche⸗ und Windſcheid⸗Straße auf oſten der Stadtgemeinde wird zugeſtimmt. 2. Die Koſten der Regulierung einſchließlich der Beleuchtungsanlagen in Höhe von 34 600 ℳ. find zu Laſten des Straßenregulierungsfonds vorſchußweiſe zu entnehmen. Die Deckung des Vorſchuſſcs erfolgt durch die von den Anliegern zu zahlenden Regulierungskoſtenbeiträge. 3. Die Koſten der Kanaliſierung ſind mit 5100 ℳ in das Ertra⸗Ordinarium des Kanali⸗ ſationsetats für 1907 einzuſtellen. . Die mit den Anliegern Biſchoff und Schleſinger, Weinberg, Eichmann und Flatow abgeſchloſſenen Regulierungsverträge — Nr. 827, 828, 884, 879 und 883 — werden genehmigt. Nachdem die Regulierung der Windſcheid⸗Straße zwiſchen der Kant⸗ und Bismarck⸗Straße durch ver⸗ tragsmäßige Vereinbarungen mit den Anliegern dieſes Straßenteiles ſichergeſtellt iſt, kann nunmehr auch der Regulierung des zwiſchen der Windſcheid⸗ und Fritſche⸗ Straße belegenen Teiles der Peſtalozzi⸗Straße näher⸗ getreten werden. Die mit den Anliegern dieſes Teiles der Peſtalozzi⸗Straße über ihre Beteiligung an der Regulierung gepflogenen Verhandlungen, haben zu den hierunter abgedruckten Regulierungs⸗ verträgen geführt. Danach haben ſich die beteiligten Anlieger verpflichtet, das zu ihren Grundſtücken ge⸗ hörende bebauungsplanmäßige Straßenland des zu regulierenden Straßenteiles unentgeltlich an die Stadt⸗ gemeinde abzutreten und die vollen Regulierungs⸗ koſten einſchließlich der Koſten der Beleuchtungs⸗ anlagen anteilig zu übernehmen. Außerdem ver⸗ inſen ſie der Stadtgemeinde die aufgewendeten egulierungskoſten bis zum Tage der erfolgten Zahlung mit 4 v. H. Zur Sicherſtellung der Er⸗ füllung ihrer Vertragspflichten haben ſie Pfandſtücke von entſprechendem Werte bei der Stadthauptkaſſe zu hinterlegen. Der Stadtgemeinde entſtehen mithin aus dieſer Regulierung keine endgültigen Koſten. Sie braucht