— 398 — Nach Fertigſtellung der vorläufigen Pflaſterung der Peſtalozzi⸗Straße iſt die Stadtgemeinde ver⸗ pflichtet, etwaigen Baugeſuchen der Firma nicht zu widerſprechen. 5 § 7. Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages, ſoweit er ſich auf die Auflaſſung des Straßenlandes bezieht, trägt die Stadtgemeinde. Sie nimmt jedoch nach § 4e des Stempelſteuergeſetzes Stempelfreiheit in Anſpruch, weil ſie für das aufzulaſſende Straßen⸗ land das Enteignungsrecht beſttzt. Der Fluchtlinienplan für die Peſtalozzi⸗Straße zwiſchen Fritſche⸗Straße und Windſcheid⸗Straße hat gemäß § 11 Fluchtliniengeſetzes vom 2. Juli 1875 öffentlich ausgelegen. Die übrigen Koſten und Stempel dieſes Ver⸗ trages fallen der Firma zur Laſt. § 8. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt von der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung von Charlottenburg ab⸗ hängig. Wird dieſe nicht ſpäteſtens bis zum 15. Juli 1907 der Firma ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgend welche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vor⸗ geleſen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigen⸗ händig unterſchrieben. Fritz Flatow. Otto Brabant. Dr. jur. Martin Landsberger Magiſtrats⸗Aſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Druckſache Nr. 284. Vorlage betr. Müllverladehalle. Urſchriftlich mit Anlagen und Akten Fach 1, Nr. 111 und Fach 1, Nr. 7 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1) Die Stadtgemeinde Charlottenburg übernimmt die Verpflichtung, a. für die Allgemeine Müllverwertungs⸗Geſell⸗ ſchaft m. b. H. die vertraglich vorgeſehene Müllverladehalle zu erbauen und die wirklich entſtehenden Koſten ohne Rückſicht auf ihre Höhe zu tragen, wobei ſie an eine Friſt nicht gebunden ſein ſoll, während die Ge⸗ ſt bühren, Steuern und Abgaben aller Art, ſowie die Koſten der Unterhaltung der Müll⸗ verladehalle mit allen Zubehör unter Einſchluß der Rampen die Allgemeine Müllverwertungs⸗ Geſellſchaft zu übernehmen hat, b. bis zur Fertigſtellung dieſer zu errichtenden definitiven Müllverladehalle an die Allge⸗ meine Müllverwertungs⸗Geſellſchaft für Vorhaltung der proviſoriſchen Verladehalle am Bahnhof Beußel⸗Straße eine jährliche Entſchädigung von 5000 ℳ zu zahlen. 2) Die Koſten zu 1a ſind zunächſt den Vorſchüſſen zu entnehmen, während die Koſten zu 1b dem Sonderetat 9 — Müllbeſeitigung — zur Laſt fallen. 2 . . 1904 iſt ſeinerzeit beſtimmt worden, daß für Verladen von Hausmüll in loſem Zuſtande 4 den Eiſen⸗ bahnen ſolche Einrichtungen zu treffen ſeien, die das Zerſtäuben des Mülls ausſchließen. Derartige Ein⸗ richtungen in Geſtalt von Müllverladehallen ließen ſich aber nur unter Aufwendung bedeutender Koſten herſtellen und ſo wurden viele kleine Unternehmer, die über ſolche Mittel nicht verfügten, gezwungen, ihren Betrieb einzuſtellen. Da die Stadtgemeinde damals damit umging, die Müllbeſeitigung zu verſtadtlichen und die Abfuhr einer Unternehmerin zu übertragen, konnte es keiner der wenigen Unternehmer, welche in Charlottenburg neben der Wirtſchaftsgenoſſenſchaft Berliner Grundbeſitzer noch Müll abfuhren, wagen, eine ſolche Verladehalle zu erbauen; denn es konnte keiner damit rechnen, ſpäter den Zuſchlag auf die Abfuhr zu erhalten. Die ſtädtiſchen Körperſchaften beſchloſſen daher bei dieſer Sachlage unterm 21. Januar 2 22 2 I. Narg 1905, auf ſtädtiſche Koſten eine Müll⸗ verladehalle zu errichten und ſie ſpäter gelegentlich der Verſtadtlichung der Müllbeſeitigung dem in Frage kommenden Unternehmer gegen Entgelt zur Verfügung zu ſtellen. Der letztere Umſtand fand denn auch in den beſonderen Bedingungen für die Verdingung der Leiſtungen zur Abfuhr und Be⸗ ſeitigung des Hausmülls ſowie in den betreffenden Angeboten der Bewerber Berückſichtigung. In unſerer Vorlage vom 3. Februar 1905 — Druckſache Nr. 61 — gingen wir nach dem Ergebnis der damaligen Verhandlungen davon aus, daß uns ſeitens der Königlichen Eiſenbahndirektion auf dem Güterbahnhof Charlottenburg ein Platz zur Er⸗ richtung der Halle zur Verfügung geſtellt werden würde. In der Folge wurde aber dieſer Entwurf von der Königlichen Eiſenbahn⸗Direktion wenn nicht ganz in Frage geſtellt, ſo doch wenigſtens in weite Ferne gerückt. Wir mußten uns deshalb nach einem andern geeigneten Platze umſehen und fanden nach vielen mündlichen und ſchriftlichen Verhandlungen mit der Königlichen Eiſenbahn⸗Direktion einen ſolchen in der Nähe des Güterbahnhofs Halenſee, an der Kreuzung der Friedrichsruher⸗ und Paulsborner⸗ Straße. Vor der Erteilung des Zuſchlages auf die ſtädtiſche Müllabfuhr kamen wir zu der Überzeugung, daß es aus mancherlei Gründen vielleicht vorteilhaft ſei, wenn nicht die Stadtgemeinde ſondern die Unter⸗ nehmerin, der wir den Zuſchlag zu erteilen beabſichtigten, die Müllverladehalle erbauen und die Stadtgemeinde die Koſten und zwar bis zu dem Höchſtbetrage von 60000 ℳ erſtatte. Mit dieſem Vorſchlage erklärte ich auch die damalige Charlottenburger Abfuhr⸗ Geſellſchaft — jetzige Allgemeine Müllverwertungs⸗ Geſellſchaft, — welche für den Zuſchlag ausſchließlich in Betracht kam, einverſtanden und ſo behielten wir uns bei der Erteilung des Zuſchlages in unſerer Vorlage vom 17. Mai 1906 — Druckſache 205 — im Einverſtändnis mit der Stadtverordneten⸗Ver⸗ ſammlung das Recht vor, von der Verpflichtung zur Errichtung der Müllverladehalle bis zum 1. Ok⸗ tober 1906 zurückzutreten. Wir haben dann ſpäter von dieſem Rechte Gebrauch gemacht und am 10. September 1906 der Allgemeinen Müllver⸗ wertungs⸗Geſellſchaft m. b. H., der inzwiſchen der Zuſchlag erteilt worden war, den Bau der Müll⸗ verladehalle unter den im Punkte e der Zuſatzbe⸗ dingungen aufgeſtellten Forderungen übertragen. Obgleich wir mit allen Kräften die Angelegenheit ſee fördern verſuchten, daß die Müllverladehalle päteſtens zum Beginn der Verſtadtlichung dem Betriebe übergeben werden ſollte, traten doch ganz