—— 324 — unerwartete Schwierigkeiten ein, die dies verhinderten. Die Königliche Eiſenbahndirektion wollte nämlich jegliche ſpäteren Unzuträglichkeiten vermeiden und glaubte, beſonders da die Halle auf eiſenbahn⸗ fiskaliſchem Gelände zu errichten war, die landes⸗ polizeiliche Genehmigung einholen zu müſſen. Nachdem aber inzwiſchen verſchiedene Anwohner Einſpruch gegen den Bau der Verladehalle erhoben hatten, wollte ſich der Herr Regierungs⸗Präſident in Potsdam trotz unſerer Vorſtellungen nicht dazu ver⸗ ſtehen, die landespolizeiliche Genehmigung zu erteilen; ſo ſteht denn auch heute die landespolizeiliche Ge⸗ nehmigung noch aus. Da der Termin für den Beginn der Verſtadtlichung der Müllbeſeitigung inzwiſchen immer näher rückte, gelangten wir dadurch in große Verlegenheit, wenn auch die Geſellſchaft die Verpflichtung übernommen hatte, vom 1. April 1907 ab eine Müllverladehalle vorzuhalten. — Auf unſer Betreiben hat nun die Allgemeine Müllverwertungs⸗ Geſellſchaft inſofern einen vorläufigen Ausweg geſchaffen, als ſie ſich das Recht geſichert hat, am Bahnhof Beuſſel⸗Straße die Verladehalle der Firma Degen & Co. Geſ. m. b. H. dauernd zu benutzen. Die Verſchaffung dieſes Rechts war für die Geſellſchaft mit großen Schwierigkeiten und Geld⸗ opfern verknüpft. Auch hat die Geſellſchaft an den Eiſenbahnfiskus für die Benutzung eiſenbahnfiskaliſchen Geländes am Bahnhof Beuſſel⸗Straße jährlich eine Pacht von 7000 ℳ zu zahlen, während die Pacht an der Paulsborner⸗Straße nur 1 600 ℳ jaährlich betragen ſoll. Wir können aber die Ladehalle an der Beuſſel⸗Straße, wenn die Möglichkeit ihrer Be⸗ nutzung auch augenblickliche Abhilfe ſchafft und deshalb wertvoll iſt, doch nicht als Verladehalle im Sinne des § 11 der beſonderen Bedingungen ſondern nur als ein Proviſorium betrachten. Wir müſſen vielmehr darauf bedacht ſein, eine definitive Halle zu erlangen, die allen Anforderungen entſpricht und ſich auch nach Ablauf der 15 jährigen Vertragsdauer noch im gebrauchsfähigen Zuſtande befindet. Daß ſich eine ſolche Verladehalle mit allen vorgeſehenen maſchinellen und ſonſtigen Einrichtungen für den vertraglich aus⸗ geworfenen Betrag von 60000 ℳ wird herſtellen laſſen, erſcheint uns immerhin ſehr zweifelhaft. Unter ſolchen Umſtänden glauben wir, der Allgemeinen Müllverwertungs⸗Geſellſchaft entgegen⸗ kommen und ſie in der eingangs erwähnten Weiſe entſchädigen zu müſſen. Mit unſerem Antrage, auf den wir nach ein⸗ geennn Verhandlung mit der Geſellſchaft überein⸗ Smat ſind, folgen wir einem Beſchluſſe der eputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuer⸗ löſchweſen. Charlottenburg, den 6. Juni 1907. Der Magiſtrat. Matting. Meyer. XIV a 691. Druckſache Nr. 285. Mitteilung betr. Inſpizientin für den Haus⸗ haltungs⸗ und Handarbeitsunterricht. Urſchriftlich mit einem Heft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung. Wir hatten der Stadtverordneten⸗Verſammlung am 21. September 1903 — vII A3 727 — von der verſuchsweiſen Einrichtung einer Inſpizientinſtelle für den Haushaltungsunterricht Kenntnis gegeben und die Abſicht ausgeſprochen, dieſe Einrichtung, falls ſie ſich bewähren ſollte, zu einer dauernden zu machen, auch der Inſpizientin die Beaufſichtigung des Hand⸗ arbeitsunterrichts mit zu übertragen. 41724 22 Wir ſehen uns jedoch nunmehr veranlaßt, von der Anſtellung einer Inſpizientin vorläufig abzuſehen, nachdem die Königliche Regierung die Stelle der von der Schuldeputation und uns beſchloſſenen „Dienſt⸗ anweiſung für die Inſpizientin des Haushaltungs⸗ und Handarbeitsunterrichts“, wonach „die In⸗ ſpizientin der Schuldeputation unterſtellt iſt“, nicht genehmigt hat. Wenn auch durch die Nichtbeſetzung der In⸗ ſpizientinſtelle der Betrieb des Haushaltungsunter⸗ richts an unſeren Gemeinde⸗Mädchenſchulen weſent⸗ lich erſchwert, ja vielleicht gefährdet wird, ſo müſſen wir doch großes Gewicht darauf legen, daß die Autorität der Schuldeputation der Inſpizientin gegen⸗ über von vornherein geſichert wird. 25 Die bezüglichen Verhandlungen befinden ſich in dem anliegenden Heft Bl. 42½/46, 88/108. Charlottenburg, den 8. Juni 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. Neufert. VII A 3 304. Druckſache Nr. 286. Vorlage betr. Umgemeindungsentſchädigung an den Kreis Teltow. Urſchriftlich mit den Akten Fach 3 Nr. 2 Bd. I1—1I1 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 2) Der Magiſtrat wird ermächtigt, unter der Vor⸗ ausſetzung, daß die Umgemeindung des Gebietes der Spandauerberg⸗Brauerei nach Charlotten⸗ burg erfolgt, an den Kreis Teltow eine ein⸗ malige Enkſchädigung für Steuerausfall von 100000 ℳ. zu gewähren, wenn ſich der Kreis gleichzeitig verpflichtet, einem Antrage auf Um⸗ gemeindung der domänenfiskaliſchen Dahlemer Wieſen zwiſchen dem Spandauer Bock und der Spree nach Charlottenburg die bedingungs⸗ und entſchädigungsloſe Zuſtimmung zu erteilen. b) Die Eniſchudigungsſumme iſt zunächſt vorſchuß⸗ weiſe zu entnehmen. Die Deckung des Vor⸗ ſchuſſes bleibt einem beſonderen Gemeindebe⸗ ſchluſſe vorbehalten. Auf Grund der Genehmigung der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung vom 28. Juni 1899 haben wir im Februar 1902 beim Bezirksausſchuß in Potsdam u. a. den Antrag auf Umgemeindung des zum Guts⸗ bezirk Spandauer Forſt gehörigen Gelandes der Spandauerberg⸗Branerei nach Charlottenburg geſtellt mit der aus rcre. Vorlage vom 15. Juni 1899 (vgl. Druckſache Nr. 202 von 1899) erfichtlichen Be⸗ —4—4 Der Kreis Teltow hat jedoch gegen die mgemeindung Einſpruch eingelegt und dabei . aen, daß dem 4 bei ſeinen großen und oſtſpieligen kommunalen Aufgaben ohne zwingenden Grund ſteuerkräftige Kreisteile nicht entzogen werden 1 Dieſe Begründung iſt vom Bezirksausſchuſſe in ſeinem erſt am 4. Sepiember 1906 gefaßten Be⸗ chluſſe anerkannt und unſer Umgemeindungsantrag iſt fe ſmeg abgewieſen worden. In dieſem Be⸗ ſchluffe iſt ausgeführt, daß Rückſichten des öffentlichen Intereſſes, welche eine Abänderung der Grenzen durch Einbeziehung der Spandauerberg⸗Brauerei in die Gemarkun aburg 4— 1 keiner Weiſe nachgewieſen ſeien, daß insbeſondere keine be⸗