gründete Veranlaſſung vorliege, in den Befitzſtand des Kreiſes Teltow K und ihm ohne jeden zwingenden Grund einen der leiſtungsfähigſten Steuer⸗ zahler — die Spandauerberg⸗Brauerei — zu nehmen. Wir haben gegen den Beſchluß das Rechtsmittel der Beſchwerde an den Provinzialrat erhoben, worau wir bisher keinen miſgen erhielten. 3 Wir ſind inzwiſchen zur Förderung der ſeit Jahren ſchwebenden Angelegenheit und zur Beſeitigung des einzigen Umgemeindungshinderniſſes mit dem Landrat des Kreiſes in Verhandlungen eingetreten, die ſchließlich dazu geführt haben, daß der Kreis ſeine Zuſtimmung zur Umgemeindung des Gebietes der Spandauerberg⸗Brauerei und der z. 3. im Eigen⸗ tum des Domänenfiskus ſtehenden Dahlemer Wieſen zwiſchen dem Spandauer Bock und der Spree nach Charlottenburg gegen eine nach vollzogener Umge⸗ meindung an den Kreis zu zahlende Entſchädigung für den Steuerausfall erteilen ſoll. Es iſt vom Kreisausſchuß in Ausſicht geſtellt worden, daß ſich der Kreistag in ſeiner nächſten Sitzung mit dieſer Vereinbarung einverſtanden erklären wird. Als Ent⸗ ſchädigung iſt die Summe von 100000 ℳ vereinbart, die ſich wie folgt errechnet: Der durchſchnittliche Steuerertrag des Gutsbezirksteils Spandauerberg iſt vom Landrat des Kreiſes Teltow auf durch⸗ ſchnittlich rund 8142 ℳ angegeven. Von dieſer Summe die auf das umzugemeindende Gebiet nach Maßgabe der Geſamtausgaben des Kreiſes durch⸗ ſchnitilich entfallenden Ausgaben von 3400 ℳ ab⸗ gerechnet, ergibt einen jährlichen Überſchuß von 4742 ℳ. Eine Kapitaliſierung dieſes Steuerausfalls für den Kreis mit 5% ergibt ein Entſchädigungs⸗ kapital von 94800 ℳ — rund 100000 ℳ. Wegen der Berechnung im einzelnen verweiſen wir auf Bl. 163 d. A. Bd. III. Zu berückſichtigen bleibt hierbei, daß ſich der Steuerertrag für die Stadtge⸗ meinde Charlottenburg infolge ihrer höheren Zuſchläge zu den ſtaatlich veranlagten Steuern weſentlich günſtiger geſtalten wird, da ſich die für das umzu⸗ gemeindende Gebiet aufzuwendenden Ausgaben nicht 1 demſelben Verhältnis wie die Einnahmen erhöhen ürften. m ar die Umgemeindung der Dahlemer Wieſen nach Charlottenburg liegt die Zuſtimmung der Be⸗ teiligten — Eigentümer und Gutsherr — noch nicht vor. In dieſer Beziehung ſchweben die Verhand⸗ lungen. Mit unſerem Antrage befinden wir uns in Übereinſtimmung mit der Tiefbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 12. Juni 1907. Der Magiſtrat. Matting. Dr. Maier. IX E. 480. I I4. „ . . Borlage . Umgemei igun an den Kreie Rieder Barum . Urſchriftlich mit den Akten Heft 384 Bd. I und 11 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 2) Der iſtrat wird ermächtigt, mit dem Kreiſe Nieder⸗Barnim ein Abkommen auf der Grund⸗ lage u abgedruckten Beſtimmungen abzu⸗ b) Die dem Kreiſe zu gewährende Entſchädigun 10 2 2 Ordinarin 14 Dpen par aſ ſprechen zu können, Der mit dem Forſtfiskus über den Erwerb von Teilen der Jungfernheide abgeſchloſſene Vertrag ſieht die Umgemeindung der erworbenen Forſtflächen in das Stadtgebiet Charlottenburg als Vertragsbedingung vor (vgl. Druckſache Nr. 284 von 1904). Durch Beſchlug vom 17. Januar 1906 hat die Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung auf unſeren Antrag die formelle Umgemeindungsgrundlage geſchaffen (Igl. Druckſache Nr. 6 von 1906). Wir haben daraufhin bei dem Herrn Regierungspräſidenten in Potsdam die Umgemeindung der Jungfernheide beantragt. Der Herr Regierungspräfident hat gegen die Be⸗ ſchlußfafſung Bedenken erhoben, da der Kreis Nieder⸗ Barnim, in dem der auszugemeindende Gebietsteil belegen iſt, der Ausgemeindung nur gegen Gewährung einer Entſchädigung zuzuſtimmen ſich bereit erklärt hat. Wir haben zunächſt die Gewährung einer Ent⸗ ſchädigung 11 Mit Rückſicht auf die bei der Umgemeindung der Spandauerberg⸗Brauerei ein⸗ genommene Stellung des Bezirksausſchuſſes als Be⸗ ſchlußbehörde haben wir es indes für angezeigt er⸗ achtet, zur Förderung der Angelegenheit uns mit dem Kreiſe Nieder⸗Barnim zu verſtändigen. Der Kreis Nieder⸗Barnim hat — ſoweit das eigentliche Volksparkgelände in Frage kommt, das ſind 7/ der Geſamtfläche — auf eine Entſchädigung für Ausfälle künftiger Steuern verzichtet und lediglich für den⸗ jenigen Teil, der für die Veräußerung zwecks Be⸗ bauung offengehalten iſt, eine Entſchädigung bean⸗ ſprucht. Dieſe Entſchädigung bemißt er auf 2272 pro ha nach Maßgabe einer Berechnung, die er für ein benachbartes, nach Spandau auszugemeindendes Gebiet aufgeſtellt hat und die mit der Stadt Spandau vereinbarr iſt. Hiernach würde die zu zahlende Entſchädigung, da von der Geſamtfläche in einer Größe von rd. 185 ha 1/8, nämlich rd. 23 ha ver⸗ käuflich ſind, rd. 50 000 ℳ betragen. Die Vertreter des Kreiſes Nieder⸗Barnim haben ſich bei unſerem Widerſpruch gegen die Entrichtung dieſer Entſchädigung ſchließlich damit einverſtanden erklärt, daß die Ent⸗ ſchädigung nur für die Hälfte des zur Veräußerung freigegebenen Geländes alsbald mit 25 000 ℳ gezahlt werde. Für die andere Hälfte dieſes Gebiets ver⸗ zichtet der Kreis gleichfalls auf eine Entſchädigung, ſoweit nicht innerhalb der nächſten 20 Jahre auch dieſe zweite Hälfte tatſächlich zur Veräußerung ge⸗ langt. Für dieſe zweite Hälfte würde alſo nur nach Maßgabe der fortſchreitenden Veräußerung innerhalb der nächſten 20 Jahre die Entſchädigung anteilig zu zahlen ſein. Dieſer Forderung glaubten wir ent⸗ nachdem der Kreis Nieder⸗ Barnim die unter Ziffer 3 der unten abgedruckten Bedingungen verzeichnete Verpflichtung übernommen hat. Die Grenze des Stadtteils nördlich der Spree erfordert im Weſten eine Abrundung. Für dieſe er⸗ ſcheint die grundſätzliche Umgemeindungszuſtimmung des Kreiſes Nieder⸗Barnim, zu dem ein größerer die Spandauer Exklave und Sternfelde umſchließender Gebietsteil gehört, nicht ohne Wert. Die Ent⸗ ſchädigung von 2272 ℳ pro ha entſpricht als Kapitalsbetrag einer laufenden Steuereinnahme von 113,60 ℳ pro ha. Es dürfte keinem Zweifel unter⸗ liegen, daß bei einer Umgemeindung die Ent⸗ ſchädigungsbeträge in kurzer Zeit durch die Steuer⸗ einnahmen überwogen werden. Wir bitten trotz des von uns eingenommenen Rechtsſtandpunktes, der aus dem Bl. 32 des Hefts Bd. II dem Herrn Regierungs⸗ präſidenten erſtatteten Bericht zu erſehen iſt, unſeren Anträgen zu folgen, damit die Umgemeindung und Auflaſſung des Geländes erfolgen und wir die er⸗