—— 401 — das Erbbegräbnis lag, zur Erde beſtatten, dies Grab mit einer eiſernen Tafel mit der Aufſchrift „Familie Schwimmer“ verſehen und weitere fünfzig Jahre hindurch mit Epheu bepflanzt erhalten und vor dem Ver⸗ falle ſchützen. Solange ſie von dieſem Rechte keinen Gebrauch macht, iſt das Erbbegräbnis in der unter 2) beſchriebenen Verfaſſung zu erhalten. c) Meiner Wirtſchafterin, Fräulein Clara Wohlleben iſt auf ihren Wunſch zu geſtatten, in dem Vorgarten unſeres Grabgewölbes be⸗ erdigt zu werden. Auch dieſes Grab iſt von der Kirchen⸗ gemeinde unentgeltlich in Pflege zu nehmen. d) Die Gräber meines Bruders Emil Schwimmer und ſeiner Ehefrau Bertha geborenen Müller, ſowie beider Denkmal, auf dem Kirchhofe der St. Matthäi⸗Kirchengemeinde ſind wäh⸗ rend 50 Jahre nach Ubernahme des Ver⸗ mächtniſſes in gutem Zuſtande — die Gräber vom Frühjahr bis zum Herbſt mit Blumen bepflanzt — zu erhalten. 5. dem Kaufmann Herrn Paul Reckzey zu Berlin, den ich zu meinem alleinigen Teſtamentsvoll⸗ ſtrecker ernenne, 6000 ℳ, — ſechstauſend Mark — mit dem Ausdruck meines herzlichſten Dankes für die mir und den Meinigen bisher bewieſene Freundſchaft und für die von ihm noch auf⸗ zuwendenden Bemühungen als mein Teſtaments⸗ vollſtrecker; 6. der Frau Fabrikbeſitzer Walter, Olga geborenen Maul, zu Apolda, Tochter des Pfarrers Her⸗ mann Maul in Teichwolframsdorf bei Werdau 2000 ℳ — zweitauſend Mark —,; 7. meinen beiden Dienſtmädchen, den Stuben⸗ mädchen Anna Wohlleben aus Rudolſtadt a/S. und der Köchin Emülie Ladewig aus Ball bei Stargard in Pommern, ſofern ſie bei meinem Ableben noch in meinem Dienſte ſtehen, jeder 600 ℳ — ſechshundert Mark und das vo ihr benutzte Bett nebſt Bettſtelle; 8. der Witwe Emilie Wunderlich zu Charlotten⸗ burg, Schillerſtraße 34 500 ℳ. — fünf⸗ hundert Mark — Die in meinem letzten Teſtamente ausgeſetzten Vermächtniſſe werden, ſoweit ſie hier nicht wiederholt ſind, aufgehoben. § 6. Von meinem Mobiliar ſollen, ſoweit ich darüber nicht noch beſondere andere Verfügung treffe, folgende Perſonen folgende Gegenſtände erhalten; pp. 2 Meinen geſamten übrigen Hausrat und all meine ſonſtige bewegliche Habe mit Ausnahme meines Kapitalvermögens und varen Geldes vermache ich, ſoweit ich darüber nicht noch beſondere Be⸗ ſtimmungen treffen werde, dem Herrn Bernhard Müller und dem Fräulein Clara Wohlleben zu gleichen Teilen. Was ſie davon nicht behalten wollen, fällt dem Berliner Brockenhaus zu Berlin N. 65 Reinicken⸗ dorfer Straße zu. 1§ Unter keinen Umſtänden darf ein Verkauf oder ar eine Auktion dieſer meiner Nachlaßgegenſtände ſauſiden. Sollten ſich die Bedachten über die Teilung wider Erwarten nicht einigen, ſo entſcheidet mein Teſtamentsvollſtrecker unter Ausſchluß des Rechts⸗ weges. § 8. Zu meinem alleinigen Teſtamentevollſtrecker er⸗ nenne ich den Kaufmann Herrn Panl Reckzey zu Berlin mit der Befugnis meinen Nachlaß zu ver⸗ treten und alles zu tun, was zur Ausführung meines letzten Willens irgend erforderlich iſt. Insbeſondere ſoll er dafür ſorgen: a) daß ich, auch wenn mich der Tod außer⸗ halbmeines Wohnortes ereilen follte, in dem auf dem alten St. Matthäi⸗Kirchhofe in Berlin be⸗ findlichen Erbbegräbnifſe der Familie Schwimmer beigeſetzt werde, und daß alle meine Wünſche für meine Beerdigung, die ich Herrn Bernhard Müller oder meiner Wirtſchafterin noch münd⸗ lich auftragen oder ſchriftlich hinterlaſſen werde, auch wenn ſie nicht in der geſetzlich vorge⸗ ſchriebenen Teſtamentsform niedergelegt ſind, auf das Genaueſte eingehalten werden. Zu dieſem Zweck ſollen dem Herrn Müller und dem Fräulein Clara Wohlleben ohne An⸗ ſtand diejenigen Vorſchüſſe. aus meinem Nach⸗ laſſe gegeben werden, die ſie zur Beſtreitung der Beerdigungskoſten verlangen. Alle hiernach aufgewendeien Beerdigungs⸗ koſten, zu denen insbeſondere auch die Koſten für die Trauerkleider meiner Dienſtboten zu rechnen find, trägt die Nachlaßmaſſe, ohne daß meiner Erbin das Recht zuſteht, dagegen Ein⸗ ſpruch zu erheben. b) Die Veröffentlichung meiner letzwilligen Be⸗ ſtimmungen ſoll, ſoweit dies die Geſetze nur irgend zulaſſen, beſchränkt werden; namentlich ſollen die von mir letztwillig Bedachten meine Beſtimmungen nur im Auszug und nur ſo⸗ weit mitgeteilt erhalten, als ſie die ihnen zuge⸗ dachte Zuwendung behandeln. c) Sämtliche in meinem Nachlaſſe befindlichen Familien⸗Porträts, ſowohl Olbilder als Photo⸗ graphien, und alle kuvertierten mit der Auf⸗ ſchrift: „Nach meinem Tode uneröffnet zu verbrennen!“ verſehenen Schriftſtücke ſind ſofort nach meinem Tode den Flammen zu übergeben. Mein Teſtamentvollſtrecker hat die Ausführung dieſer Beſtimmung ſorgfältig zu kontrollieren. d) Der Verkauf meines Hauſes ſoll womöglich, nicht über ein Jahr nach meinem Tode hinaus⸗ geſchoben werden, da mir daran liegt, daß die von mir beabſichtigte Stiftung möglichſt bald ins Leben trete. Doch darf das Grundſtück nicht unter einem Mindeſtpreiſe von 160 000 ℳ losge⸗ ſchlagen werden. Sollte Herr Reckzey das Amt eines Teſtaments⸗ vollſtreckers nichl annehmen oder bis zur Vollendung ſeiner Aufgabe, nämlich der Ausführung meines letzten Willens, insbeſondere bis zur Errichtung und behördlichen Genehmigung der von mir beſtimmten Stiftungen nicht fortführen können, ſo ſoll das Nach⸗ laßgericht einen Teſtamentsvollſtrecker ernennen. Dieſer ſoll für die geſamte Abwickelung der Teſtamentsvollſtreckung ein Honorar von 2000 ℳ erhalten. 9 Alle meine letztwilligen Zuwendungen ſollen frei von Erbſchaftsſteuer ausgekehrt werden. Die etwaige Steuer hat der Nachlaß zu tragen. Es gilt dies auch für die von mir noch künftig ausgeſetzten Ver⸗ mächtniſſe. — 4