—— 4 — § 10. Der § vIII meines Teſtaments vom 4. Juli 1885 kommt in Wegfall. Charlottenburg, den 26. Juli 1904. Marie Amanda Sophie Schwimmer. Druckfache Nr. 290. Vorlage betr. Beſchaffung von Einrichtungs⸗ gegenſtänden und Anlage eines Schulgartens für das Realgymnaſinm. Urſchriftlich mit einem Heft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Für die Beſchaffung von Einrichtungsgegen⸗ ſtänden und Anlage eines Schulgartens für das ee werden 1650 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt. Die Fertigſtellung des durch Gemeindebeſchluß vom ee 1905 — Druckſache Nr. 443 — genehmigten 6. Dezember Erweiterungsbaues des Realgymnaſtums iſt erfolgt. Hierdurch iſt im Intereſſe des Unterrichts die Be⸗ ſchaffung einiger im Koſtenanſchlage ſeinerzeit nicht vorgeſehener Einrichtungsgegenſtände notwendig ge⸗ worden. In erſter Linie gehören hierzu die Vorhänge im Zeichenſaal und die Verdunkelungsanlage im phyſikaliſchen Lehrzimmer. Die erſteren bilden eine notwendige Ergänzung zu der Einrichtung des Ober⸗ lichts im Zeichenſaal. nur unvollkommen erteilt werden, wenn die erforder⸗ liche Belichtung der Unterrichtsobjekte nicht vor⸗ handen iſt. Die Einrichtung einer Verdunkelungs⸗ anlage iſt ebenfalls ein dringendes Erfordernis, da ſie oft gebraucht wird. Ferner iſt im Geſangsſaal, der gegen früher bedeutend vergrößert iſt, die Aufſtellung von 4 neuen Bänken notwendig. Außerdem iſt auch die Anlage eines neuen Schulgartens erforderlich geworden. Die Anſtalt iſt bereits über 1 Jahr ohne eigenen Schulgarten, da das alte Schulgärtchen durch den Neubau zerſtört wurde. Die Hinausſchiebung einer neuen Anlage würde daher eine dauernde Störung des botaniſchen Unterrichts bedeuten. Nach den Angaben des Hochbauamts betragen die Koſten für: 2) die Vorhänge im Zeichenſaal. b) Verdunkelungsanlage im phyſikaliſchen Lehrzimmer () 4 Bänke für den Geſangsſaal d) die Neuanlage eines Schulgartens (laut Koſtenanſchlag der Parkdeputation). 700 Summe 1650 ℳ. Die Beſtreitung der Koſten aus den für den Er⸗ weiterungsbau zur Verfügung geſtellten Mitteln iſt nicht möglich, weil nach einer Anzeige der Hochbau⸗ inſpektion I1 dieſe Mittel bereits erſchöpft ſind. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Deputation für die höheren Lehranſtalten. 1* 1 350 ℳ Charlottenburg, den 13. Juni 1907. Der Magiſtrat. Matting. Neufert. VII BI 435. Der Zeichenunterricht kann 9 Druckſache Nr. 291. 7 Borlage betr. Bewilligung von Mitteln für eine Dienſtreiſe. Urſchriftlich mit den Akten Fach 6 Nr. 10, einer Denkſchrift über Einrichtung von Schulwerkſtätten und 1 Band Literatur an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Koſten einer Dienſtreiſe des Direktors der Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule und eines Mitglie des des Kuratoriums dieſer Schule zur Beſichtigung von Lehrwerkſtätten in Deutſchland und Oſterreich werden bis zur Höhe von 1100 ℳ bewilligt. Die Mehrzahl der kunſtgewerblichen Lehranſtalten iſt bereits dazu übergegangen, neben der zeichneriſchen und theoretiſchen Ausbildung ihrer Schüler auch die praktiſche Fertigkeit in beſonders dafür eingerichteten Schulwerkſtätten zu vermitteln. In der Werkſtätte haben die Schüler in der Regel ihre eigenen Ent⸗ würfe in Holz, Eiſen oder ſonſtigem Material aus⸗ zuführen; es ſoll der Unterricht das Mittel an die Hand geben, dem Schüler die notwendigen Bezie⸗ hungen zwiſchen Werkſtoff und Form nachdrücklich zum Bewußtſein zu bringen und ihn dazu erziehen, ſeinen Entwurf ſachlicher, wirtſchaftlicher und zweck⸗ mäßiger zu eutwickeln. 22 2 Insbeſondere wird dadurch der einſeitigen Aus⸗ bildung der Handwerker, die bei der ſtetig fort⸗ ſchreitenden Spezialiſierung der Arbeit in den einzelnen Betrieben nicht zu vermeiden iſt, entgegen⸗ earbeitet. Auch trägt die Angliederung von Werk⸗ ſtattunterricht an die Kunſtgewerbeſchulen dazu bei⸗ die bisher oft gerügte einſeitige Ausbildung von Kunſtgewerbezeichnern, welche das Material nicht kennen und der handwerksmäßigen Tätigkeit ent⸗ fremdet ſind, einzuſchränken. Von dieſen Geſichtspunkten ausgehend, hat der Herr Miniſter für Handel und Gewerbe mittelſt Erlaſſes vom 15. Dezember 1904 III b 8731 — die weitere Einrichtung von Schulwerkſtätten an den Kunſtgewerbeſchulen in Preußen empfohlen und die Gewährung ſtaatlicher Beihilfen in Ausſicht geſtellt. Nach Prüfung der Sachlage hat nun auch das Kuratorium unſerer Kunſtgewerbe⸗ und Handwerker⸗ ſchule die Einrichtung von Schulwerkſtätten in Erwägung gezogen und empfiehlt, zunächſt die beſten vorhandenen Lehrwerkſtätten durch Sachverſtändige beſichtigen zu laſſen. Bei der Wichtigkeit der Angelegenheit und den nicht unerheblichen Koſten einer ſolchen Einrichtung halten auch wir es für zweckmäßig, vor der Feſt⸗ legung unſerer Entſchließungen zunächſt den Direktor unſerer Kunſtgewerbeſchule und ein Mitglied des Kuratoriums zur Beſichtigung bereits vorhandener Schulwerkſtätten zu entſenden. Namentlich in den ſüddeutſchen Staaten und in Sachſen, vor allem aber auch in Oſterreich ſind Schulwerkſtätten vor⸗ handen, die von Fachmännern als veſonders gut und zweckmäßig eingerichtet hingeſtellt werden. In erſter Reihe ſollen die Werkſtätten von Hanau, Karlsruhe, München, Wien, Reichenberg und Leipzig beſucht werden. Wir beantragen, die Koſten für eine 14 tägige Reiſe, die ſich nach unſerer Schätzung auf etwa 1100 ℳ belaufen werden, zu bewilligen. Charlottenburg, den 13. Juni 1907. Der Magiſtrat. Matting. Neufert. VII B 3 90. 22 —2 2