—— 403 — Druckſache Nr. 292. Vorlage betr. Anmietung von Schulräumen. Urſchriftlich mit 1 Heft, 2 Zeichnungen und 1 Koſten⸗ überſchlage an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a. Die auf dem vorgelegten Lageplane mit den Buchſtaben 4, B, C und D bezeichneten, grün angelegten Gebäude und Flächen auf den der katholiſchen Kirchengemeinde gehörenden Grund⸗ ſtücken Lützower Straße 1 und 2 ſind vom 1. Juli d. I. ab auf 3 Jahre für einen jähr⸗ lichen Mietspreis von 10000 ℳ für Schul⸗ zwecke anzumieten. b. Der Mietezins für das Rechnungsjahr 1907 mit 7500 ℳ, ſowie die Mittel für die zur Herrichtung der Gebäude erforderlichen baulichen Ausführungen mit 24000 ℳ und für Be⸗ ſchaffung der Einrichtungsgegenſtände mit 26000 ℳ a find dem Dispoſitionsfonds zu ent⸗ nehmen. Nach einer Aufſtellung der Schulverwaltung werden zum Oktober d. I. 19 Klaſſenzimmer mit den erforderlichen Nebenräumen gebraucht. Dieſe in den vorhandenen ſtädtiſchen Geräuden einzurichten, war nicht möglich. Wir haben deshalb eine Aus⸗ ſchreibung veranlaßt. Auf Grund derſelben ſind 20 Angebote eingegangen. Von dieſen mußten 16 ohne weiteres als ungeeignet abgelehnt werden. Von den übrig bleibenden 4 Angeboten iſt das der katholiſchen Kirchengemeinde unſtreitig das günſtiaſte. In dem zu ermietenden Gebäude laſſen ſich 20 Schulklaſſen mit den nötigen Nebenräumen verhältnismäßig günſtig einrichten, dabei bieten die zur Verfügung geſtellien Hofflächen reichlichen Bewegungsraum. Die für den Umbau erforderlichen Mittel von 24000 ℳ konnten allerdings nur ſchätzungsweiſe ermittelt werden, jedoch ſind dieſer Schätzung die Erfahrungs⸗ ſätze zu Grunde gelegt, welche bei den mehrfachen Umbauten für Schulzwecke in den letzten Jahren ge⸗ wonnen worden ſind. Obgleich die an und für fich nicht unerheblichen Bankoſten auf nur 3 Jahre ver⸗ teilt werden müſſen, ſtellt ſich doch die Anmietung, auf je 1 Jahr und 7 1 Klaſſe umgerechnet, durch⸗ ſchnittlich um 100 billiger als bei den oben er⸗ wähnten anderen 3 Angeboten. Günſtig erſcheint auch noch der Umſtand, daß 24 dem Grundſtück bereits 16 Klaſſen untergebracht ind. Charlottenburg, den 13. Juni 1907. Der Magiſtrat. Matting. Seeling. X. 595. Druckſache Nr. 293. Vorlage betr. architektoniſche Ausgeſtaltung des Kaiſerdammes. Urſchriftlich mit 1 Heft aan die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Für die Anfertigung eines Entwurfs für die architektoniſche Ausgeſtaltung des Kaiſer⸗ dammes werden 10 000 ℳ. aus dem Dis⸗ poſitionsfonds bewilligt. Wir ſind ſeit längerer Zeit bemüht, im Wege der Verhandlung mit den Bauunternehmern darauf hinzuwirken, daß die Straßenbilder der Stadt durch eine entſprechende architektoniſche Ausgeſtaltung der Faſſaden der an den Straßen errichteten Gebäude verſchönert werden. Bei der hervorragenden Be⸗ deutung, die der Kaiſerdamm unter den Charlotten⸗ burger Straßen einnimmt, erſcheint es beſonders wichtig, die Ausgeſtaltung dieſes Straßenzuges nach einem einheitlichen Plane in die Wege zu leiten. Im Einverſtändnis mit den hauptſächlich beteiligten Terrain⸗Geſellſchaften „Neu Weſtend“ und „Park Witzleben“ haben wir daher beſchloſſen, unſeren Stadtbaurat für Hochbau mit der Ausarbeitung eines ſolchen Planes zu betrauen. Für dieſe Ar⸗ beiten müſſen indeſſen mehrere techniſche Hilfskräfte neu eingeſtellt werden, zu deren Beſoldung die im Etat für Projektierungsarbeiten vorgeſehenen Mittel nicht ausreichen. Wir bitten deshalb, uns für dieſen Zweck die beantragte Summe zur Verfügung ſtellen zu wollen. Charlottenburg, den 13. Juni 1907. Der Magiſtrat. Matting. Seeling. X. 466. Druckſache Nr. 294. Vorlage betr. Banentwurf für eine Gemeinde⸗ doppelſchule an der Sybelſtraße. Urſchriftlich mit 1 Heft, einer Mappe ent⸗ haltend 12 Blatt Zeichnungen, einem Koſtenanſchlage und einem Erläuterungsbericht an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 2) Auf dem ſtädtiſchen Grundſtück an der Sybel⸗ ſtraße iſt eine Gemeindedoppelſchule nach dem Entwurf und dem Koſtenanſchlage des Hoch⸗ bauamtes vom 6. Juni 1907 zu errichten. b) Die anſchlagsmäßigen Koſten mit 815 000 ℳ ſind aus den für den Bau von Gemeindeſchulen bereitſtehenden Mitteln zu entnehmen. Die Stadtverordnetenverſammlung hat durch Beſchluß vom 27. Februar d. I. dem Bau einer Gemeinde⸗ doppelſchule auf dem ſtädtiſchen Grundſtück an der Sybelſtraße nach dem vorgelegten Vorentwurfe und dem Koſtenüberſchlage vorbehaltlich der Vorlage des beſonderen Bauentwurfs und des Koſtenanſchlages zugeſtimmt. Das in dem Beſchluß ſeinerzeit ausgeſprochene Verlangen, daß die Vorhalle und die Treppenhäuſer entſprechend den Vorſchlägen der Bauverwaltung geündert, ſowie eine Anzahl vom Ausſchuß gemachter Verbeſſerungsvorſchläge nach Möglichkeit berückſichtigt würden, iſt bei Aufſtellung des beſonderen Bau⸗ entwurfs beachtet worden. Die gewünſchte Anderung der an der Straße gelegenen Treppenhäuſer nebſt Vorhalle beſtand darin, daß die Treppenläufe, welche im Vorentwurfe parallel mit der Bauflucht zu den Geſchoſſen an⸗ ſtiegen, ſo angelegt werden ſollten, daß ſie recht⸗ winklich zur Bauflucht emporführten, um hierdurch für den zurückſpringenden Bauteil an der Sybelſtraße eine größere Länge zu gewinnen. Der Entwurf zeigt wie dieſem Verlangen Rechnung getragen wurde. Die Vorſchläge des Ausſchuſſes beſtanden im weſentlichen darin, daß die Corridorfenſter vergrößert und die Räume im Kellergeſchoß des Straßenflügels beſſer belichtet werden ſollten. Auch dieſen Wünſchen iſt im vorliegenden Entwurf Rechnung getragen worden. In allem übrigen ſchließt ſich der Entwurf an den ſeinerzeit vorgelegten Vorentwurf an. Die Baukoſten 9 ½ nach dem beigefügten Koſtenanſchlage 815 000 ℳ. Im übrigen nehmen