— 425 —— Dor!1 agen für die Stadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. In nicht öffentlicher Sitzung. Druckſache Nr. 298. Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Ankauf eines Grundſtücks an der Knobelsdorff⸗, Rognitz⸗ und Haeſeler⸗Straße (Druckſache Nr. 249). Verhandelt Charlottenburg, den 11. Juni 1907. Anweſend: Stadtv. Barnewitz, Haack, Klick, Platz, Sellin. Seitens des Magiſtrats: Stadtſchulrat Dr. Neufert, Stadtrat Moll, Stadt⸗ bauinſpektor Winterſtein. Entſchuldigt: Stadtv. Dr. Stadthagen. Nicht anweſend: Stadtv. Schmidt, Wenig, Wöllmer. Der Ausſchuß bildet ſich wie folgt: Vorfitzender iſt der Stadtv. Barnewitz, Schriftführer ein Beamter der Geſchäftsſtelle. Der Antrag des Magiſtrats vom 27. Mai 1907 — IIIa 792 — lautet wie folgt: a) Dem Ankaufe des an der Knobelsdorff Straße, Rognitz Straße und Haeſeler Straße belegenen Grundſtücks des Kaufmanns Guſtav Friedländer — Band 121 Blatt 4435 des Grundbuchs von der Stadt Charlottenburg — nach Maßgabe des Kaufvertrages vom 22. April 1907 wird zugeſtimmt. b) Der Kaufpreis mit ungefähr 256 760 ℳ, ſowie die ſonſtigen in Ausführung dieſes Beſchluſſes entſtehenden Koſten ſind dem Grundſtückserwerbs⸗ fonds zu entnehmen. 2 Nach eingehender Beratung empfiehlt der Aus⸗ ſchuß einſtimmig der Stadtverordneten⸗Verſammlung die Annahme der Magiſtrats⸗Vorlage. Berichterſtatter: Stadtv. Sellin. v. g. u. Barnewitz. Klick. Sellin. Platz. Haack. St. V. 520. Druckſache Nr. 299. Vorlage betr. Ankauf eines Grundſtücks an Straße 63. Urſchriftlich nebſt 1 Heft und 1 Lageplan an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Dem Ankaufe des an Straße 63 belegenen Grundſtücks des Gärtnereibeſitzers Louis Tietz — Band 12 Blatt 1015a — nach Maßgabe des Kaufvertrages vom 28. Mai 1907 wird zugeſtimmt. b) Der Kaufpreis mit 150 00 ℳ und die in Ausführung dieſes Beſchluſſes entſtehenden Koſten ſind dem Grundſtückserwerbsfonds zu entnehmen. Das in Frage kommende Grundſtück liegt auf der Südſeite der Straße 63 zwiſchen den Straßen 54 und 55. Es hat bei einer Breite von etwa 46 m und einer durchſchnittlichen Tiefe von 150 m eine Flächengröße von ungefähr 6870 qm — 484,3 Quadratruten, wovon rund 900 qm 63,5 Quadratruten auf Straßenland entfallen. Das ver⸗ bleibende Bauland von etwa 5970 qm — 420,6 Quadratruten iſt für den ſpäteren Bau einer Ge⸗ meindedoppelſchule, für den das Grundſtück in erſter Linie in Betracht kommt, ausreichend und auch ſonſt ſehr gut geeignet; es kann aber auch für andere ſtädtiſche Zwecke Verwendung finden. Der zuerſt geforderte Preis von 242 000 ℳ (500 ℳ für eine Quadratrute) iſt nach längeren Verhandlungen auf 150 000 ℳ herabgeſetzt worden, ſo daß jetzt eine Quadratrute Bruttoland rund 310,— ℳ und Bauland rund 356.— ℳ koſtet. Dieſer Preis muß als mäßig bezeichnet werden, namentlich aber, wenn man noch in Berückſichtigung zieht, daß der Verkäufer der Stadtgemeinde von der Kaufſumme den Betrag von 100 000 ℳ auf 10 Jahre zu dem angemeſſenen Zinsſatze von 3%¾ % geſtundet hat, und daß er ferner bereit iſt, das Grundſtück auf längere Zeit — 5 Jahre — für jährlich 2000 ℳ in Generalpacht zu nehmen. Für die Stadtgemeinde liegt außerdem die Not⸗ wendigkeit vor, in der in Frage kommenden Gegend Grundſtücke anzukaufen, da ſie in einem Umkreiſe von etwa 500 m überhaupt noch kein Gelände beſitzt. Wir können deshalb den Ankauf nach allen Rich tungen hin als zweckmäßig und günſtig bezeichnen. Mit unſerem Antrage befinden wir uns in Übereinſtimmung mit der Grundeigentumsdeputation. Wir bitten, ſpäteſtens in der Sitzung am 26. Juni 1907 hierüber Beſchluß zu faſſen, da der Verkäufer ſich nur bis 15. Juli d. J. gebunden hat. Charlotten burg, den 7. Juni 1907. Der Magiſtrat. Matting Scholtz. u. i. V. IIIa 348. Nummer 885 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den achtundzwanzigſten Mai des Jahres eintauſend neunhundert und ſieben. Vor mir, dem unterzeichneten Gerichtsaſſeſſor Dr. Karl Prühß aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Übertragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke ver⸗ pflichlet, erſchienen heute: