Nummer 889 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den 12. Juni des Jahres ein⸗ tauſendneunhundertundſieben. Vor mir, dem unterzeichneten Magiſtrats⸗Aſſeſſor Dr. jur. Martin Landsberger aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und Dritten zu be⸗ urkunden, durch die ſich der eine Teil zur Über⸗ tragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Magiſtrats⸗ ſekretär Otto Glöckner von hier unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 31. Mai 1900. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Ge⸗ nehmigung durch den Magiſtrat und die Stadt⸗ verordnetenverſammlung abgebe. 2. Herr Hauptlehrer Albert Schmidt wohnhaft in Charlottenburg, Brauhof⸗Straße 8. Der Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon zwar nicht bekannt, über ſeine Perſönlichkeit verſchaffte ſich aber die unterfertigte Urkundsperſon Gewißheit durch Antreffen in dem ihm gehörigen Hausgrundſtück und ſeine Sachkenntnis. Die Erſchienenen ſchloſſen folgenden Vertrag: § 1. Der Hauptlehrer a. D. A. Schmidt iſt Eigen⸗ tümer des an der Brauhof⸗Straße belegenen, im Grundbuche von der Stadt Charlottenburg, Band 39, Blatt Nr. 1783, verzeichneten Grundſtücks. Herr Schmidt verpflichtet ſich der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg gegenüber, das zu dieſem Grundſtück ge⸗ hörende Straßenland der Brauhof⸗Straße an die Stadtgemeinde Charlottenburg unentgeltlich, pfand⸗ und laſtenfrei 1142 Das zur Auflaſſung erforderliche Kataſter⸗ und Planmaterial iſt vom Magiſtrat auf ſtädtiſche Koſten zu beſchaffen. Die Koſten für die Beſchaffung der erforderlichen Entpfändungserklärungen übernimmi die Stadtgemeinde. §8 2. Die Auflaſſung der etwa 125 qam großen Straßenlandfläche an die Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg hat innerhalb vier Wochen nach Rechtswirk⸗ ſamkeit dieſes Vertrages und Beſchaffung des Kataſter⸗ materials zu erfolgen. Herr Schmidt iſt verpflichtet, das Gelände auch ſchon vor erfolgter Auflaſſung der Stadtgemeinde zu Regulierungszwecken zur Verfügung zu ſtellen. § 3. Die Stadtgemeinde Charlottenburg verpflichtet ſich 2) die Freilegung der Straßenlandfläche, die Zu⸗ rü des Einfahrtstores, die Verſicherung der Kellerfenſter gegen Waſſer uſw. auf eigene 3 a 2 2. n, 5 f Koſten auss b) die Brauhof⸗Straße zwiſchen Wilmersdorfer Straße und der Oſtgrenze des n Brau⸗ hofſtraße — Band 142, Blatt Nr. 5081 — im Rechnungsjahre 1907 in der vom Magiſtrat Charlottenburg allein zu beſtimmenden Weiſe mit Aſphalt⸗ oder Holzpflaſter zu verſehen. 2 § 4. Die Stadtgemeinde erklärt ſich damit einver⸗ ſtanden, daß der Balkon und die Veranda, die ſich augenblicklich auf dem an die Stadtgemeinde ab⸗ zutretenden Straßenland befinden, bis auf weiteres daſelbſt verbleiben. Die Freilegung des Straßen⸗ landes, die von Herrn Schmidt auf eigene Koſten zu bewirken iſt, hat ſpäteſtens dann zu erfolgen, wenn das Grundſtück neu bebaut wird oder in anderen Beſitz übergeht. Zur Anerkennung des ſtädtiſchen Eigentums an dem Straßenland hat Herr Schmidt eine Anerkennungsgebühr von fährlich 1 ℳ an die Stadthauptkaſſe, Berliner Straße 72/73, zu zahlen. Angefangene t . . werden dabei für voll gerechnet. Die Gebühr iſt jährlich ſpäteſtens bis zum 15. April ohne weitere Aufforderung an die Stadt⸗ hauptkaſſe zu zahlen. 5. 8 Die Stempel und Koſten dieſes Vertrages und der Auflaffung trägt die Stadtgemeinde. Zum Zwecke der Verſtempelung des Vertrages wird das abzu⸗ tretende Straßenland mit 84 für je eine Quadrat⸗ rute bewertet. § 6. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt von der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung abhängig. Wird dieſe nicht ſpäteſtens bis zum 1. Oktober 1907 Herrn Schmidt ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgend welche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vor⸗ geleſen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigen⸗ händig unterſchrieben. Alb. Schmidt. Otto Glöckner. Dr. jur. Martin Landsberger, Magiſtrats-Aſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Druckſache Nr. 307. Mitteilung betr. den Brand des Conden⸗ ſationsgebändes I auf Gasanſtalt II. mit den Vorgängen — Tgb.⸗Nr. XIII 140 — an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Erſuchen. davon Kenntnis zu nehmen, daß das Condenſationsgebäude I auf Gas⸗ anſtalt I1I am 14. d. Mts. in den frühen Morgenſtunden durch Feuer zerſtört worden iſt. Der Brand iſt kurz nach Mitternacht aus⸗ gebrochen und hat den größten Teil des Gebäudes mit ſeinen inneren Einrichtungen zerſtört. Der dadurch entſtandene Schaden dürfte ſcuenngsweiſe etwa 200 000 ℳ betragen, iſt aber durch Ver⸗ ſicherung gedeckt. Wegen Geltendmachung der Schadenerſatzanſprüche iſt das Erforderliche in die Wege geleitet. Der Betrieb der Gasanſtalt II iſt, da die Anlage während der Sommermonate in Reſerve ſtand und vorläufig entbehrt werden kann, nicht unterbrochen. Der Nenbau der Anlage muß aber ſo ſchnell gefördert werden, daß ein Teil der⸗ ſelben ſchon n, Oktober d. Is. in Benutzung genommen werden kann. Ob oder wieweit die zu fordernde Verſicherungsſumme zur Beſtreitung der Koſten für die Neuanlage ausreichen wird, ug ſich z. Zt. noch nicht Aeſehet. Wir behalten uns daher vor, die Bewilligung der etwa erforderlich werdenden Mehrkoſten ſpäter zu beantragen.