Die Milch nimmt unter den Nahrungsmitteln einen hervorragenden Platz ein, da ſie alle Nähr⸗ werte enthält, die der menſchliche Körper braucht. Eine möglichſt große Verbreitung einwandfreier Milch liegt daher im geſundheitlichen Intereſſe der Be⸗ völkerung. Aus dieſer Uberzeugung heraus beſchäftigen wir uns ſchon ſeit langer Zeit mit dem Plan der Errichtung von Milchhäuschen in unſerem Stadt⸗ gebiet. In vielen deutſchen Städten befinden fich bereits öffentliche Milchſchankſtellen, die mit gutem Erfolg betrieben werden. Wir nehmen insbeſondere Bezug auf den Geſchäftsbericht der Gemeinnützigen Geſellſchaſt für Milchausſchank in Rheinland und Weſtfalen — Blatt 79 bis 90 des Heftes. — Wir haben es grundſätzlich abgelehnt mit Unter⸗ nehmern in Verbindung zu treten, die in beſonderen Häuschen nach der Art der Selterbuden Milch ver⸗ treiben, weil wir der Anſicht find, daß es ſich hierbei nur um Wohlfahrtseinrichtungen handeln darf. Aus dieſem Grunde haben wir das Anerbieten des Vereins für Kaffeeſtuben und Erfriſchungskarren, ein Tochter⸗ verein des Deuſchen Vereins für Volkshygiene, ange⸗ nommen, der in von der Stadt zu errichtenden Häuschen den Ausſchank von Milch, Kaffee und Tee betreiben ſoll. Die Häuschen ſollen dem Verein pachtfrei überlaſſen werden. Dagegen übernimmt er die Unterhaltung und den Betrieb auf ſeine Rechnung ohne weiteren Zuſchuß der Stadt. Die gemeinnützigen Beſtrebungen dieſes Vereins ſind bekannt, ſeine Satzungen befinden ſich Bl. 93/94 des Heftes. Er hat ſich durch ſeinen Ausſchank alkoholfreier Getränke im Kriminalgericht Berlin, ſowie durch ſeine auf den Straßen Berlins und Charlottenburgs aufgeſtellten Karren mit Erfriſchungen beſtens eingeführt. Auch ſtehen wir mit ihm bereits inſofern in Verbindung, als er ſeit dem letzten Winter den Betrieb der ſtädtiſchen Wärmehalle übernommen har. Wir haben beſchloſſen, zunächſt drei Milch⸗ häuschen auf den im Tenor bezeichneten Plätzen zu errichten. Dieſe Plätze eignen ſich für den fraglichen Zweck deshalb beſonders gut, weil ſie einen regen Durchgangsverkehr aufweiſen, ſich Kinderſpielplätze auf ihnen befinden und weil Wochenmärkte daſelbſt abgehalten werden. Die Häuschen werden das Bild der Plätze nicht unvorteilhaft beeinträchtigen. Nach dem Koſten⸗ anſchlage ſiellt ſich ein Häuschen auf 3000 ℳ. Die Angelegenheit ſoll ſo beſchleunigt werden, daß noch im Laufe des Sommers die Häuschen in Betrieb geſetzt werden können. Wir erſuchen, unſerer Vorlage, die einem einſtimmigen Beſchluſſe der Deputation für Geſundheitspflege eniſpricht, zuſtimmen zu wollen. Charlottenburg, den 19. Juni 1907. Der Magiſtrat. Matting. Dr. Waldſchmidt. IIIa. 780. Druckſache Nr. 313. Vorlage betr. Bewilligung von Mitteln für eine Dienſtreiſe. Urſchrifilich mit den Akten Fach 1 Nr. 56 Schul⸗ geſundheitspflege und Fach 13 Nr. 5 Allgemeiner Deutſcher Wohnungskongreß an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Koſten zur Entſendung von 3 Ver⸗ tretern zum II. internationalen Kongreß für Schulhygiene ſowie zum VIII. imternationalen Wohnungskongreß in London werden bis zur 438 —— Höhe von 2000 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt. Vom 5. — 10. Auguft d. I. finden in London der II. internationale Kongreß für Schulhygiene ſowie der vIII. internationale Wohnungskongreß ſtatt. Durch Gemeindebeſchluß vom 15./23. Januar d. I. — Druckſache Nr. 112 — iſt bereits dem Deutſchen Hauptkomitee zu den Koſten der Vor⸗ arbeiten des erſten Kongreſſes ein einmaliger Beitrag von 150 ℳ bewilligt worden. Bei der hervorragenden Bedeutung beider Kongreſſe halten wir die Beſchickung derſelben für erforderlich. Mit Rückſicht auf die Gleichzeitigkeit und Reichhaltigkeit der Tages⸗ ordnungen und auf den vorausſichtlich regen Beſuch aus allen kultivierten Ländern ſind wir dem Beſchluſſe der Schuldeputation, welche für ſich die Entſendung von drei Vertretern zu dem erſteren Kongreſſe empfohlen hat, beigetreten und erſuchen um Zu⸗ ſtimmung. Charlottenburg, den 20. Juni 1907. Der Magiſtrat. Matting. vII A 322. Druckſache Nr. 314. Vorlage betr. Zahlung der Streitſumme in der Prozeßſache Mattern gegen die Stadt⸗ gemeinde. Urſchriftlich mit dem Prozeßheft und den Akten Fach 6 Nr. 30 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: In der Prozeßſache Mattern “2 Stadtgemeinde wird die Zahlung der Streitſumme in Höhe von insgeſamt 2498,12 ℳ aus dem Dispoſitions⸗ fonds Ordin. Kapitel 1 Abſchn. 14 bewilligt. Der Eigentümer Weiſe hatte durch Vertrag vom 14. Februar 1899 die beiden Hintergebäude ſeines damaligen Grundſtücks Sophie Charlotten Straße 31/32 nebſt dem dahinter liegenden Garten für die Zeit vom 1. April 1899 bis 31. Mär; 1904 an die Stadtgemeinde zum Zwecke der Unterbringung von Volksſchulklaſſen für den jährlichen Mietspreis von 7500 vermietet. In dem Vertrage war der Stadtgemeinde die Berechtigung eingeräumt worden, die Wohnräume für Schulzwecke herrichten und bauliche Anderungen, die während der Vertragsdauer aus irgend welchen Gründen erforderlich werden würden, auf eigene Koſten vornehmen zu laſſen. Weiter war ihr die Verpflichtung auferlegt worden, die gemieteten Räume nach Ablauf der Mietszeit in den früheren Zuſtand wieder herzuſtellen, falls nicht die Vermietung über den 1. April 1904 verlängert werden würde. Durch ſchriftliches Abkommen vom 22. Februar 1904 iſt der Vertrag über den 1. April 1904 hinaus bis zum 30. September 1905 mit der Maßgabe ver⸗ längert worden, daß der Mietszins anſtatt wie bisher 7500 ℳ nunmehr 8166,67 ℳ für das Jahr be⸗ tragen ſollte. Im Juli 1905 hat dann Weiſe das Grundſtück unter Abtretung aller ſeiner aus dem Mietsverhält⸗ niſſe gegen die Stadtgemeinde ſich ergebenden Rechte an den Fabrikbeſitzer Mattern verkauft. Uber den Umfang der Wiederherſtellungapflicht entſtanden nun zwiſchen dieſem und der mnumne Meinungsverſchiedenheiten. Die daraufhin mit Mattern