angeknüpften Verhandlungen ſcheiterten und ſo wurde mit den Wiederherſtellungsarbeiten ſeitens der Stadt⸗ gemeinde Mitte Oktober 1905 begonnen. Die Uber⸗ gabe der Räume an Mattern war zwar zum 31. Ja⸗ nuar 1906 ins Auge gefaßt worden, da jedoch von Mattern Ausſtellungen an den wiederhergeſtellten Räumen gemacht wurden, kam die Übergabe erſt am 31. März 1906 zuſtande. Inzwiſchen hatte Mattern gegen die Stadt⸗ gemeinde Klage erhoben und darin urſprünglich gefordert, die Stadgemeinde zu verurteilen: 1. diejenigen Arbeiten zu liefern, welche notwendig ſeien, um die beiden Hintergebäude nebſt Garten in denjenigen Zuſtand zu verſetzen, in welchem ſie ſich am 1. April 1899 befunden hätten, 2. an ihn eine Entſchädigung in Höhe des Miets⸗ zinſes für die Zeit vom 1. Oktober 1905 bis 15. März 1906 mit 3743,02 ℳ zu zahlen, 3. ihm denjenigen weiteren Schaden zu erſetzen, der ihm dadurch entſtanden ſei, daß die Stadt⸗ gemeinde die Räumung verzögert habe. Da aber die Übergabe der Räume am 31. März 1906 erfolgt war, ohne daß Mattern gegen die Art der Wiederherſtellung noch Einwendungen zu erheben gehabt hätte, ermäßigte er ſeinen Klage⸗ anſpruch und forderte nur noch als Entſchädigung gemäß § 557 B. G. B. den Mietszins für die Zeit vom 1. Oktober 1905 bis 30. März 1906 mit 4083,33 nebſt 4 v. H. Zinſen ſeit dem Tage der Klagezuſtellung (28. März 1906). Die Entſcheidung des Gerichts, über die wir der Stadtverordneten⸗Verſammlung bereits unter dem 21. Mai 1907 — Druckſache 237, Seite 16 Nr. 3 der urſchriftlich beigefügt geweſenen Nachweiſung der Zivilprozeſſe — berichtet haben, iſt in der Hauptſache dahin ergangen, daß von den von Mattern als Schadenerſatz wegen verſpäteter Rückgabe der Räume insgeſamt geforderten 4083,33 ℳ ihm 2381,93 ℳ nebſt 4 v. H. Zinſen ſeit dem Tage der Klage⸗ zuſtellung zugeſprochen worden ſind, während er mit ſeinen weitergehenden Anſprüchen abgewieſen worden iſt. Das Gericht iſt auf Grund ſachverſtändigen Gutachtens zu der Anſicht gelangt, daß die Rückgabe der Räume bis zum 15. Dezember 1905 hätte erfolgen können. Wir haben davon abgeſehen, gegen dieſe Ent⸗ ſcheidung ein Rechtsmittel einzulegen, weil eine Ab⸗ änderung nicht zu erwarten war. Da Mittel zur Begleichung der dem Mattern zugeſprochenen Summe nicht vorhanden ſind, müſſen ſie dem Dispoſitionsfonds entnommen werden. Wir erſuchen daher, unſerem Antrage zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 20. Juni 1907. Der Magiſtrat. Matting. Seeling. X. 2 113. Druckſache Nr. 313. Vorlage betr. Entſendung eines Vertreters zu der Informationsreiſe der Zentralſtelle Volkswohlfahrt Urſchriftlich mit Akten Fach 12 Nr. 19 Band 11 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, 7 der Entſendung eines Vertreters zu der dies⸗ 171 — Informationsreiſe der Zentralſtelle r Volkswohlfahrt mit der Maßgabe zuzu⸗ timmen, daß die erforderlichen Mittel dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen ſind. Die Zentralſtelle für Volkswohlfahrt, (früher Zentralſtelle für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen), veranſtaltet auch in dieſem Jahre eine Informations⸗ reiſe, die am 2. September in Oberſchleſien beginnen und voransſichtlich in Wien endigen wird. Wie in den Vorjahren ſollen an den verſchiedenen Orten muſtergültige Einrichtungen aus dem Gebiete der Wohlfahrtspflege beſichtigt werden. Das genaue Programm liegt noch nicht vor. Wir haben ſeit 6 Jahren einen Vertreter zu den Informationsreiſen entſandt und beabſichtigen, das auch in dieſem Jahre zu tun. Da ſich die Reiſe nach dem Ausland erſtreckt, bedarf es nach den beſtehenden Beſtimmungen eines Gemeindebeſchluſſes. Da bis zum Beginn der Reiſe eine Stadtverordnetenverſammlung nicht mehr ſtatt⸗ findet, erſuchen wir ſchon jetzt, unſerm Beſchluſſe zuzuſtimmen. Die Koſten ſollen, wie in den früheren Jahren, dem Dispofitionsfonds entnommen werden, da ſie bei der Bemeſſung der für Dienſtreiſen und Kongreßbeſuche verfügbaren Mittel nicht berück⸗ ſichtigt ſind. Charlottenburg, den 20. Juni 1907. Der Magiſtrat. Matting. Samter. IIIb 638. Druckſache Nr. 316. Vorlage betr. Herſtellung einer Zufahrts⸗ ſtraße auf der Nordweſtſeite des Bahnhofs Zoologiſcher Garten und Regulierung der Jvachimsthaler Straße. Urſchriftlich mit den Akten Fach 7 Nr. 41 Bd. II und III, Fach 8 Nr. 73, ſowie Fach E 1 Nr. 44 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit dem Königlich Preußiſchen Fiskus über die Herſtellung einer Zufahrtsſtraße auf der Nordweſtſeite des Bahn⸗ hofs Zoologiſcher Garten und die Regulierung der Joachimsthaler Straße einen Vertrag auf der Grundlage des abgedruckten Entwurfs ab⸗ zuſchließen. Die Verkehrsverhältniſſe am Bahnhof Zoologiſcher Garten bedürfen dringend der Verbeſſerung. Es war deshalb urſprünglich in Ausſicht genommen, längs der Nordweſtſeite des Bahnhofs Zoologiſcher Garten eine Straße in den Bebauungsplan aufzunehmen. Der Herr Miniſter vertrat jedoch in Ubereinſtimmung mit den übrigen beteiligten Staatsbehörden die An⸗ ſicht, daß dem Verkehrsbedürfnis ausreichend ent⸗ ſprochen würde, wenn anſtelle der diesſeits geplanten Zufahrtsſtraße auf der nordweſtlichen Seite des Bahnhofs Zoologiſcher Garten ein fiskaliſcher An⸗ fahrisweg hergeſtellt würde. Unter dem Hinweis darauf, daß ſich die beteiligten Zentralinſtanzen damit einverſtanden erklärt hätten, daß für die Herſtellung des Anfahrtsweges erforderliche Gelände von der Be⸗ bauung freizulaſſen und demnächſt beſtimmungsgemäß zu verwenden, wurden wir vom Herrn Miniſter ver⸗ anlaßt, das Fluchtlinienvorhaben der Zufahrtsſtraße zurückzuziehen, was dann auch geſchehen iſt. Wir nehmen in dieſer Beziehung auf unſere Vorlage vom 12. Februar 1904 — Druckſache Nr. 92 von 1904 — bezug. Nunmehr beabfichtigt der Staatsfiskus, auf der Rordweſtſeite des Bahnhofs Zoologiſcher Garten eine fiskaliſche Straße und zwecks Verbindung dieſer Straße mit der Verlängerung der Joachimsthaler Straße eine Durchfahrt durch einen der Stadtbahn⸗