ihr. daſte Wieget ſche ſcwach und auch noch unter⸗ leibskrank iſt, ärztlicherſeits ein ſolcher dringend empfohlen worden. f Daurch die Krankheiten der Frau und die da⸗ durch bedingte beſſere Pflege derſelben ſind dem Ehe⸗ mann ſeither bedeutende Mehrkoſten entſtanden, die er, wie folgt, berechnet und durch Beläge nachge⸗ wieſen hat: Arztroſten 370,— ? Argneikoſtennn n 22,20 , Kur⸗ und Pflegekoſten 1202,20 „ Aufwarteroſter . 210,— „ zuſammen 1804,40 . Hiervon entfallen auf das Jahr 1907 bis jetzt ſchon 158,20 ℳß. Weitere Koſten werden ihm durch den ſeiner Frau auch in dieſem Jahre ärztlich empfohlenen Landaufenthalt entſtehen. Zur Deckung der bisher entſtandenen Unkoſten hat er bereits ein Darlehn von 200 ℳ aufnehmen müſſen. 2 Endemann beſitzt kein Vermögen. Er iſt ſeit dem 1. Mai 1903 in unſerer Verwaltung beſchäftigt und ein ſehr tüchtiger und fleißiger Beamter. Er bezieht z. 3. 2350 ℳ Gehalt und 180 ℳÄ Militär⸗ penſion. Seine Familie beſteht aus Frau und einem Kinde im Alter von 7 Jahren. In Anbetracht ſeiner Bedürftigkeit haben wir beſchloſſen, ihm eine ein⸗ malige Unterſtützung von 200 ℳ zu gewähren. Er hat bisher eine ſolche noch nicht erhalten. Charlottenburg, den 20. Juni 1907. Der Magiſtrat. I. 980. Matting. Druckſache Nr. 326. Vorlage betr. Gewährung einer Unterſtützung an einen Beamten. Urſchriftlich mit den Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Gewährung einer Unterſtützung von 200 ℳ an den Büreaugehilfen Polensky aus Ord. Kapitel I Abſchn. 13 Nr. 2 für 1907 wird zugeſtimmt. Die verſtorbene Ehefran des Bureaugehilfen Polensky war ſeit dem Jahre 1901 nervenkrank und fortdauernd in ärztlicher Behandlung. Sie befand ſich mehrfach in Sanatorien und Heilſtätten, wodurch jedoch keine anhaltende Beſſerung ihres Leidens erzielt wurde. Als im Auguſt des Jahres 1906 nach der Entlaſſung aus einem Sanatorium in Pankow das Leiden einen ungünftigen Verlauf anzunehmen drohte, brachte Polensky ſeine Frau auf ärztlichen Rat nach Zernin bei Degow in Pommern, um durch eine Luft⸗ veränderung eine Heilung zu erzielen. Dieſer Land⸗ aufenthalt brachte die erwünſchte Beſſerung jedoch nicht. Es trat vielmehr vollſtändige Lähmung ein. Hierauf mußte Polensky ſeine Frau wieder nach Charlottenburg holen, wo ſie am 16. April 1907 ſtarb. Durch den Landaufenthalt, den Bahntransport, die letzte Krankheit und die Beerdigung ſind ihm er⸗ hebliche Koſten entſtanden und zwar: a) Aufenthalt in Zernin vom 15. Auguſt 1906 bis 28. Februar 1997 300 ℳ 3 Reiſekoſten e, 60 , e) Wartung und Pflege im Monat Mär;: 9 Vesnn: 4 4 4 282 2 2 4 1 22 zuſammen 550 ℳ 445 Durch Beläge ſind 339,50 ℳ nachgewieſen. Polensky beſitzt kein Vermögen. In Anbetracht ſeiner bedürftigen Lage haben wir beſchloſſen, ihm eine einmalige Unterſtützung von 200 ℳ zu gewähren. Er iſt ſeit dem 1. Oktober 1898 angeſtellt und bezieht z. Zt. 2150 ℳ Gehalt. Er hat ein Kind von 6 Jahren. Durch Gemeindebeſchlüſſe vom 17. De⸗ zember 1902/28. Januar 1903 und 12 /27. Juni 1996 ſind ihm aus Anlaß der Krankheit ſeiner Frau bereits Unterſtützungen von je 150 ℳ bewilligt worden. Charlottenburg, den 6. Juni 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Stendel. I. 698. Druckſache Nr. 327. Vorlage betreffend Gewährung einer Unter⸗ ſtützung an eine Handarbeitslehrerin. Urſchriftlich mit den Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Handarbeitslehrerin Martha Schulz wird eine einmalige Unterſtützung in Höhe von 200 ℳ aus Ord. III1—1—10 für 1907 gewährt. Die Handarbeitslehrerin Schulz von der Sophie Charlotten⸗Schule erkrankte am 16. Jannar d. F. an Influenza, verbunden mit Kehlkopf⸗ und Luft⸗ röhrenkatarrh, und war zunächſt bis zum 18. Februar d. I. dienſtunfähig. Am 26. April erkrankte ſie von neuem an Rachen⸗ und Kehlkopfkatarrh. Auf Grund der eingereichten ärztlichen Zeugniſſe muß ſie noch bis zum Beginn der Sommerferien dem Dienſte fernbleiben. Zur völligen Wiederherſtellung ihrer Geſundheit iſt ihr ein mehrwöchentlicher Aufenthalt in Baden⸗ Baden und im Anſchluß daran ein ſolcher im Hoch⸗ gebirge oder an der Rordſee empfohlen worden. Die Handarbeitslehrerin Schulz bezieht gegen⸗ wärtig 1950 ℳ Gehalt und die Teuerungszulage. Da ſie kein weiteres Einkommen hat und ihre Mittel infolge der langen Erkrankungen erſchöpft ſind, vermag ſie von ihrem Gehalt allein die Ausgaben für die erforderlichen Kuren nicht zu beſtreiten. Wir beantragen daher in Übereinſtimmung mit der Schuldeputation, der Handarbeitslehrerin Schulz eine Beihilfe von 200 ℳ zur Ausführung der ihr verordneten Kuren zu gewähren. Bisher hat die Genannte infolge von Erkrankungen im Jahre 1898 300 ℳ und im Jahre 1903 200 ℳ Unterſtützung erhalten. Charlottenburg den 7. Juni 1907. Der Magiſtrat. Matting Neufert. u. i. V. VII. B² 478. Druckſache Nr. 328s. 2 4 betr. Gewährung einer Unterſtützung , an eine Lehrerin. Urſchriftlich mit den Perſonalakten der Lehrerin Klara Neumann an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Lehrerin Klara Neumann wird eine einmalige Unterſtützung von 300 ℳ aus Ord. II—1—10 für 1907 gewährt. Die Lehrerin Klara Neumann von der Ge⸗ meindeſchule XXIV in der Haller⸗Straße iſt am 7. März d. I. an einem Lungenſpitzenkatarrh er⸗ Vorlage