—— 466 —— Druckſache Nr. 341. betr. Wahl von Magiſtrats⸗ Vorlage mitgliedern. Urſchriftlich an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, wegen der Wahlen für die neugeſchaffenen Stellen eines beſoldeten Stadtrates auf 12 Jahre und eines unbeſoldeten Stadtrats auf die Zeit bis 31. Dezember 1911 das Weitere baldigſt zu veranlaſſen. Laut Gemeindebeſchluß vom 30. Mai/19. Juni 1907 (Druckſachen Nr. 245 und 301 für 1907) wird die Zahl der Magiſtrats⸗Mitglieder vom 1. Oktober 1907 ab um einen beſoldeten und einen unbeſoldeten Stadtrat vermehrt. Das betr. Ortsſtatut iſt infolgedeſſen abgeändert und in der hierunter ab⸗ gedruckten neuen Faſſung vom Bezirksausſchuß am 9. Juli d. I. genehmigt worden. Der beſoldete Stadtrat iſt auf 12 Jahre zu wählen (§ 31 St. O.). Dem die Befähigungs⸗ Bedingungen abändernden Stadtverordneten⸗Be⸗ ſchluſſe vom 19. v. M. haben wir zugeſtimmt. Derunbeſoldete Stadtrat iſt auf die Zeit bis 31. Dezember 1911 zu wählen, da deſſen Wahl⸗ zeit ſich — behufs Erreichung des für die unbe⸗ ſoldeten Magiſtrats⸗Mitglieder vorgeſchriebenen regelmäßigen Wechſels von 3 zu 3 Jahren — einer der für dieſe beſtehenden Hauptwahlperioden (1. Januar 1903/31. Dezember 1908 und 1. Januar 1906%/31. Dezember 1911) anſchließen muß. Der geſetzlichen Vorſchrift (§ 31 St. O.), daß all e 3 Jahre die Hälfte der unbeſoldeten Ma⸗ giſtrats⸗Mitglieder ausſcheiden und durch Neu⸗ wahlen erſetzt werden muß, wird dann künftig in folgender Weiſe entſprochen. Die Zahl der un⸗ beſoldeten Magiſtrats⸗Mitglieder beträgt nach dem neuen Ortsſtatut — 15. Davon ſcheiden aus: Ende 1908 die Hälfte 7 — „141 „ „ — 8 7 1914 77 77 — 7 7 1917 7% 77 —— 8 uff. Charlott enburg, den 24. Juli 1907. Der Magiſtrat. 51 I. V. Boll. I. 1418. Ortsſtatut der Stadt Charlottenburg, betr. die Zahl der Mitglieder des Magiſtrats. Auf Grund der §§ 11 und 29 der Städte⸗ ordnung vom 30. Mai 1853 wird mit Zuſtimmung der Stadtverordneten⸗Verſammlung folgendes Ortsſtatut erlaſſen. § 1. Der Magiſtrat beſteht aus 2) 10 beſoldeten Mitgliedern, nämlich dem Bürgermeiſter (Oberbürgermeiſter), dem zweiten Bürgermeiſter, zwei Stadtbauräten, dem Stadtſyndikus, dem Stadtſchulrat, dem Kämmerer, drei Stadträten, b) 15 unbeſoldeten Mitgliedern. Dieſes Ortsſtatut tritt am 1. Oktober 1907 in Kraft, alsdann tritt das Ortsſtatut vom 16. Mai/ 23. Juni 1903 außer Kraft. Charlottenburg, den 27. Juni 1907. Der Magiſtrat. Mattin (L. 8 Sſch ol tz. I. 1120. 8 2 K f Genehmigt Potsdam, den 9. Juli 1907. (L. S.) Der Bezirksausſchuß zu Potsdam. Joachi mi. B. 6934. . Druckſache Nr. 342. Vorlage betr. Aufnahme eines Darlehns durch die Ledigenheimgeſellſchaft. Urſchriftlich mit den Akten Fach 11 Nr. 12 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit der Volkshotel⸗Aktiengeſellſchaft „Ledigenheim“ und der Landesverſicherungsanſtalt Branden⸗ burg einen Vertrag wegen Übernahme der ſelbſtſchuldneriſchen Bürgſchaft für ein von der Volkshotel⸗Aktiengeſellſchaft Ledigenheim auf⸗ zunehmendes Darlehen von 200 000 ℳ. in Gemäßheit des Angebots der Landesver⸗ ſicherungsanſtalt vom 15. Juni d. I. abzu⸗ ſchließen. Die Stadtverordneten⸗Verſammlung hat uns am 13 Juni 1906 ermächtigt, nach Maßgabe des § 7 des Erbbauvertrages vom 2. November 1906 die ſelbſtſchuldneriſche Bürgſchaft für das von der Volkshotel⸗Aktiengeſellſchaft „Ledigenheim“ als Darlehn aufzunehmende Baukapital bis zur Höhe von 500 000 ℳ zu übernehmen. Durch Beſchluß vom 23. Januar d. I. hat die Verſammlung den Abſchluß eines Vertrages über ein von der Volks⸗ hotel⸗Aktiengeſellſchaft „Ledigenheim“ bei der Lan⸗ desverſicherungs⸗Anſtalt Brandenburg aufzuneh⸗ mendes Darlehn von zunächſt 300 000 ℳ zugeſtimmt. Die Landesverſicherungsanſtalt hat ſich am 15. Iuni d. I. bereit erklärt, noch ein ferneres Darlehn von 200 000 ℳ herzugeben und zwar im allgemeinen unter den früheren Bedingungen, jedoch nur zu einem Zinsſatze vom 3¼ v. H. und mit einem Tilgungsſatz von , v. H. in den erſten 10 Jahren, nach Ablauf dieſes Zeitraumes aber in ſolcher Höhe, daß das Kapital ſpäteſtens am 1. April 1980 — wie das bereits aufgenommene Darlehn von 300 000 ℳ getilgt iſt. Da nach der gegenwärtigen Lage des Geldmarktes nicht erwartet werden kann, günſtigere Bedingungen zu erlangen, iſt die Voltshotel⸗Aktien⸗ geſellſchaft „Ledigenheim“ zur Annahme des an⸗ gebotenen Darlehns bereit und hat um Übernahme der ſelbſtſchuldneriſchen Bürgſchaft gebeten. Der Tilgungsſatz wird, um die Tilgung bis 1. April 1980 zu erreichen, nach Ablauf der erſten 10 Jahre / v. H. betragen müſſen, ſo daß dann zur Verzinſung und Tilgung nicht wie in den erſten 10 Jahren und wie bei dem früher gewährten Darlehn von 300 000 zuſammen nur 4 v. H., ſondern 4,303 v. H. aufzu⸗ wenden ſind. Die neuen Verzinſungs⸗ und Til⸗ gungsbedingungen weichen ſomit von den durch den urſprünglichen Gemeindebeſchluß genehmigten ab, ſo daß es eines neuen Gemeindebeſchluſſes bedarf, um namens der Stadtgemeinde auch unter