Dorlagen für die Stadlverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 348. Vorlage betr. Verbreiterung des Fahrdammes des Kurfürſtendammes zwiſchen Auguſte Viktoria⸗Platz und Kurfürſtenſtraße. Urſchriftlich mit den Akten Fach 7 Nr. 59 Band I1V und 1 Mappe enthaltend 1 Plan und Koſtenanſchlag an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Der Beſeitigung des Reitweges und entſpre⸗ chender Verbreiterung des Fahrdammes des Kurfürſtendammes zwiſchen Auguſte⸗Viktoria⸗ Platz und Kurfürſten Straße nach Maßgabe des vorgelegten Planes wird zugeſtimmt. b) Die erforderlichen Koſten werden, ſoweit ſie der Stadtgemeinde Charlottenburg zur Laſt fallen, im koſtenanſchlagsmäßigen Betrage von 34000 ℳ bewilligt; ſie ſind aus laufenden Mitteln zu decken. DerKurfürſtendamm hat auf der Strecke zwiſchen Auguſte⸗Viktoria⸗Platz und Lützow⸗Ufer, auf der er zum kleineren Teil — zwiſchen Auguſte⸗Viktoria⸗ Platz und Kurfürſten⸗Straße — zum Charlotten⸗ burger, im übrigen zum Berliner Gemeindegebiet gehört, neben einem 4 m breiten Reitweg einen 11 m breiten Fahrdamm; in dem Fahrdamm be⸗ findet ſich noch das Doppelgleis der Straßenbahn. Auf der Charlottenburger Strecke hat der Kur⸗ fürſtendamm die folgende ſtraßenmäßige Ein⸗ teilung: nördlicher Bürgerſteig .. 3,7 m breit Aenweg . 4,0 m breit Fahrdam'mm 11,0 m breit füdlicher Bürgerſteig 7,7 m breit zuſammen 26,4 m breit. Die Benutzung der Reitwege iſt nach einer Mit⸗ teilung des Herrn Polizei⸗Präſidenten zu Berlin eine äußerſt geringe und betrug nach der veranſtalte⸗ ten Zählung im Durchſchnitt täglich nur 9 Reiter; dagegen iſt der Fahrdamm in der vorhandenen Breite für den geſteigerten Verkehr unzureichend, ganz beſonders in dem auf Charlottenburger Gebiet liegenden Teil zwiſchen Auguſte⸗Viktoria⸗Platz und Kurfürſten⸗Straße. Im LVertehrsintereſſe haben daher die Herren Polizei⸗Präſidenten in Berlin und Charlottenburg übereinſtimmend die Verbreiterung des Fahrdammes verlangt, zu welchem Zweck der vorhandene Reitweg beſeitigt werden ſoll. Bevor hierzu die erforderliche und inzwiſchen erteilte Aller⸗ höchſte Genehmigung vom Herrn Polizei⸗Präſiden⸗ ten zu Berlin eingeholt wurde, hatte uns dieſer ſeinerzeit um unſere Zuſtimmung erſucht und wir hatten ſie unter dem Vorbehalt der Zuſtimmung der Stadtverordneten⸗Verſammlung und unter der Be⸗ dingung erklärt, daß auch die Stadtgemeinde Berlin ihr damals noch ausſtehendes Einverſtändnis hinſicht⸗ lich der in ihrem Gemeindegebiet liegenden Strecke erklären und für die Umgeſtaltung des Kurfürſten⸗ dammes auf ihrer Strecke die gleiche ſtraßenmäßige Einteilung wie wir auf der unſrigen wählen würde. Die Zuſtimmung der Stadtverordneten⸗Verſamm⸗ lung, an deren Enteihung wir übrigens im Hinblick auf die auch von uns und von der Tiefbau⸗Depu⸗ tation anerkannte dringende Notwendigkeit der Ver⸗ breiterung des Fahrdammes nicht zweifelten, wollten wir einholen, nachdem ein Einverſtändnis mit der Stadt Berlin erzielt und die Allerhöchſte Genehmigung erteilt ſein würde. 3 Die letztere iſt, wie oben geſagt, ſchon vor längerer Zeit erteilt und auch mit der Stadtgemeinde Berlin iſt inzwiſchen ein einheitlicher Entwurf für die Umgeſtaltung des Kurfürſtendammes auf der ganzen Strecke zwiſchen Auguſte⸗Viktoria⸗Platz und Lützow⸗Ufer — vorbehaltlich der Zuſtimmung der Stadtverordneten⸗Verſammlung — von uns ver⸗ einbart worden, zu dem der Magiſtrat Berlin das erforderliche Einverſtändnis des Polizei⸗Präſidiums Berlin herbeiführen ſollte. Nach dieſem Entwurf ſoll die ſtraßenmäßige Einteilung, ſoweit Char⸗ lottenburger Gebiet in Frage kommt, wie folgt ab⸗ geändert werden: nördlicher Bürgerſteig.. 3,23 m breit Fahrdamm 14,77 m breit ſüdlicher Bürgerſteig 7,70 m breit zuſammen 25,40 m breit. Hiernach ſoll der ſüdliche Bürgerſteig unverändert und der nördliche Bürgerſteig faſt unverändert bleiben, während der Fahrdamm auf Koſten des Reitweges verbreitert werden ſoll. Die Straßen⸗ bahngleiſe ſollen in die Mitte des neuen Fahrdammes verſchoben werden. Die Mitteilung, daß der Herr Polizei⸗Präſident zu Berlin gegen dieſen Entwurf vom Standpunkt der Landespolizei Einwendungen nicht erhoben habe, iſt uns am 21. Juni d. I. mit Schreiben der ſtädtiſchen Polizeiverwaltung Berlin vom 15. Juni d. I. zugegangen und die Abzeichnung des Entwurfs, welchem der hier in der Mappe bei⸗ folgende Plan entſpricht, haben wir erſt am 26. Juni d. I. erhalten. Wir waren daher nicht mehr in der Lage, noch vor den Ferien die Zuſtimmung der Stadtverordneten⸗Verſammlung und die Bewilli⸗ gung der erforderlichen Koſten zu beantragen · Auch von einem Antrag auf Anberaumung einer außer⸗ ordentlichen Ferienſitzung der Stadtverordneten⸗ verſammlung haben wir abgeſehen, obgleich die Stadtgemeinde Berlin bei der Eülbedürftigkeit der fraglichen Straßenveränderung bereits im Juli d. I die bezüglichen Arbeiten in ihrem Gemeindegebiet in Angriff genommen und inzwiſchen nahezu vollen⸗ det hat und obgleich es dringend erwünſcht iſt, daß auch auf diesſeitigem Gemeindegebiet die bezüg⸗ lichen Arbeiten im Anſchluß an die Berliner Arbeiten ausgeführt werden. Jedoch haben wir mit Rückſicht darauf, daß das Obiekt nicht erheblich iſt, und die Zu⸗ ſtimmung der Stadtverordneten⸗Verſammlung mit