—— 518 —— 5 Die Etats⸗ 0 Etat⸗ überſchreitung 4 2 K beträgt nach nmach⸗ — Bezeichnung der Ausgabe vem Jchres.] bewilligt 8 abſchluß ſ Kap. Abſchn. Rr. %8 2] % 22 d) Sonderetat Nr. 4. Elektrizitätswert. 3 93 JOrd. 1 2] Überwachung der Inſtallationsarbeitien 108986 — — Summe d Sonderetat 4 108980 — — e) Sonderetat Nr. 7. Verbreiterung der Bismarck⸗ Straße. 94 1 Ord.] 42 —1 Insgemeinnn 1527249 — — 9⁵ 9 5 — unterhaltung des Grundſtücks Wallſtraße 775 596 811 — — 1 Summe e Sonderetat Nr. 7 15869 300 — — f) Sonderetat Nr. 8. Grundſtückserwerbsfonds 96 5 8 16 Verſchiedenes. A0tſf— — 97] „ 3 17f unterhaltung der Grundſtücke Brauhof⸗Straße 14, Bismarck⸗Straße 42 und an Straße 1—. 1862 527 — — Summe f Sonderetat Nr. 8 1902 6 — 1.— „ „ „ 7] 15869 30 — — d „, „ 4 1089 E —.— „, 0 4 2 19515 — — 7¹ b 7 7 1 7423 68 — — a Hauptetat 108060 75] 191560 „ Geſamtſumme 13356049] 1915 60 Druckſache Nr. 352. anzurechnen. Sie hat ferner beſchloſſen, der Ge⸗ Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummern Ord. Kapitel v—5—9 und 10 für 1907. Urſchriftlich mit 3 Aktenſtücken an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 6 Die Etatsnummern Ord. —5—9 und Vv—5—10 für 1907 werden um 325 ℳd und 210 ℳ zuſammen 535 ℳ aus dem Dispo⸗ ſitionsfonds verſtärkt. Nach den Beſtimmungen, betreffend die Be⸗ ſoldungs⸗ und Dienſtverhältniſſe der durch Privat⸗ dienſtvertrag angenommenen ſtädtiſchen Dienſt⸗ verpflichteten kann bei den Gehilfinnen für das Pflegeſtellenweſen und die Generalvormundſchaft die Beſchäftigungszeit nach dem vollendeten 20. Lebensjahre, auch außerhalb der ſtädtiſchen Ver⸗ waltung, bis zu 5 Jahren mit Genehmigung der zuſtändigen Verwaltungs⸗Deputation auf das Be⸗ ſoldungsdienſtalter angerechnet werden. Die Depu⸗ tation für die Waiſenpflege hat demgemäß be⸗ ſchloſſen, den beiden Angeſtellten des Pflegeſtellen⸗ weſens, Fräulein Schmidt und Frau Lagemann, die vor ihrer Anſtellung in der ſtädtiſchen Verwaltung bereits zurückgelegte Dienſtzeit, und zwar Fräulein Schmidt, die eine längere Dienſtzeit aufzuweiſen hat, bis zur zuläſſigen Höhe von 5 Jahren, und Frau Lagemann in Höhe des einen in der ſtädtiſchen Verwaltung bereits zurückgelegten Dienſtjahres hifin des Waiſeninſpektors, Fräulein Ernſt, die bei der Vereinigung der Wohltätigkeitsbeſtrebungen zurückgelegte Dienſtzeit von 4% Jahren auf das Beſoldungsdienſtalter anzurechnen. Die Anrech⸗ nung für Fräulein Ernſt iſt deshalb erfolgt, weil ihre Tätigteit in der Vereinigung der Wohltätig⸗ keitsbeſtrebungen gerade als Vorbildung für ihre jetzige Tätigkeit anzuſehen und Fräulein Ernſt gerade mit Rückſicht auf dieſe Vorbildung zur Ge⸗ hilfin des Waiſeninſpektors erwählt worden iſt. Durch die Feſtſetzung des Dienſtalters der 3 Damen erhöht ſich ihr Gehalt in folgender Weiſe: a) Fräulein Schmidt bezieht zurzeit ein Gehalt von 1500 ℳ und hat bei einer Anrechnung von 5 Dienſtjahren Anſpruch auf ein Gehalt von 1800 ℳ, b) Frau Lagemann bezieht zurzeit ein Gehalt von 1500 ℳ und hat bei Anrechnung von 1 Dienſtjahre zu erhalten vom 1. November 1907 ab ein Gehalt von 1560 ℳ.. c) Fräulein Ernſt bezieht zurzeit ein Gehalt von 1500 ℳ und hat bei Anrechnung von 4% ahren zu erhalten: is zum 31. Dezember 1907.. 1680 ℳ vom 1. Januar 1908 ab. 1800 „ FHieraus ergibt ſich folgender Mehrbedarf für