— Iao — derlich, welcher Betrag den laufenden MRitteln dieſes Sonderetats zu entnehmen iſt. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen. Charlottenburg, den 2. September 1907. Der Magiſtrat. Matting. Meyer. XIV A. 1232. — 2 1 Nr. 354. Vorlage betr. Beſchaffung von Schreib⸗ maſchinen für die Fortbildungsſchule für männliche Perſonen. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Verſtärkung des Abſchnittes 10 der ein⸗ maligen Ausgaben vom Kapitel IV für 1907 werden 2100 ℳ. aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt. Gelegentlich der Etatsberatungen ſind zur Be⸗ ſchaffung von 4 Schreibmaſchinen für die gewerb⸗ lichen und kaufmänniſchen Klaſſen an der Fortbil⸗ dungsſchule für männliche Perſonen auf Beſchluß der Stadtverordnetenverſammlung 1400 ℳ in den Etat beim Kapitel IV eingeſtellt worden. Nachdem die bisherigen Gründe gegen die Einführung des Maſchinenſchreibunterrichts, Raum⸗ mangel, durch Bereitſtellung von Schulräumen in dem Hauſe Wallſtraße 75 beſeitigt ſind, haben wir in Übereinſtimmung mit der Deputation für das ſtädtiſche Fortbildungsſchulweſen die Einrichtung dieſes Unterrichtszweiges an der Fortbildungsſchule für männliche Perſonen beſchloſſen. Damit der Unterricht des einzelnen Schülers aber nicht zu hohe Koſten erfordert, halten wir die Vereinigung einer größeren Anzahl von Schülern zu einem Kurſus und deren gleichzeitige Beſchäfti⸗ gung an mindeſtens 10 Schreibmaſchinen für not⸗ wendig. Da uns nur die Mittel für 4 Maſchinen à 350 — 1400 ℳ zur Verfügung ſtehen, für 10 Maſchinen zum Durchſchnittspreiſe von je 350 ℳ jedoch 3500 erforderlich ſind, ſo beantragen wir die Nachbewilli⸗ gung von 2100 ℳ. Charlottenburg, den 31. Auguſt 1907. Der Magiſtrat. Matting Neufert. 1. 1. V. VIIbs. 97. Druckſache Nr. 333. Vorlage betr. Erwerb von Grundflächen ans Aulaß des Renbaenge Charlottenburger Urſchriftlich mit den Akten Fach 18 Nr. 11 Bd. I und Heft 312 Bd. II und II1 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit dem Königlich Preußiſchen Fiskus den im Ent⸗ wurfe abgedruckten Vertrag über die aus Anlaß des Neubaues der Charlottenburger Brücke zu erwerbenden Grundflächen abzu⸗ ſchließen. 2. Der Kaufpreis für die zu erwerbenden Grund⸗ flächen von etwa 6023 ℳ iſt aus den für den Neubau der Charlottenburger Brücke zur BVerfügung ſtehenden Mitteln zu beſtreiten. Aus Anlaß des Neubaues der Charlotten⸗ burger Brücke wird zur gradlinigen Durchführung des ſüdlichen Bürgerſteiges der Berliner Straße nach Oſten der Erwerb des auf dem Vertragsplane mit den Buchſtaben a bedefghiklma um⸗ ſchriebenen gelb getönten Geländes, auf welchem das ehemalige Steuerhäuschen geſtanden hat, erfor⸗ derlich. Dieſe Fläche hat einen ungefähren Flächen⸗ inhalt von 983 qm. Der Kaufpreis iſt durch § 4 des mit dem Fiskus wegen des Neubaues der Charlottenburger Brücke abgeſchloſſenen Vertrages vom 8./18. November 1899 — Blatt 147/148 der Akten Fach 18 Nr. 11 — auf 1 ℳ für das qm ver⸗ einbart worden. Der hiernach zu zahlende Betrag beträgt etwa 983 .. Ferner ergibt der von den Gemeindekörper⸗ ſchaften genehmigte Entwurf für den Neubau der Charlottenburger Brücke es als wünſchenswert, daß der im Eigentum der Stadtgemeinde Berlin ſtehende, als Tiergartenufer bezeichnete Weg an ſeiner Einmündung in die Berliner Straße nach Weſten zu an den Landwehrkanal heran verlegt wird, wie dies gleichfalls aus dem Vertragsplane erſichtlich iſt. Dadurch wird es erforderlich, daß dasjenige Gelände, welches zurzeit Wegefläche des Tiergartenufers an ſeiner Einmündung in die Berliner Straße bildet, erworben und der Tier⸗ gartenverwaltung übereignet wird. Dieſes Ge⸗ lände iſt auf dem Vertragsplane hellbraun getönt und hat einen Flächeninhalt von etwa 582 qm. Die Tiergartenverwaltung gibt dagegen zur An⸗ legung des verlegten Teils des Tiergartenufers die auf dem Plane dunkelbraun getönten Flächen von etwa 555 und 279 qm Flächeninhalt, mithin ins⸗ geſamt 834 qm ab. Sie gibt alſo 834—582 252 qm Gelände mehr ab, als ſie übereignet erhält und verlangt für jedes Quadratmeter mehr abzutretenden Geländes 20 ℳ, mithin im ganzen etwa 252. 20 — 5040 . Der Preis iſt angemeſſen. Die Stadtgemeinde hat demnach vorbehaltlich der genauen Größenfeſtſtellung der Flächen an den Königlich Preußiſchen Fiskus 983 4 5040 ℳd 6023 ℳ zu zahlen. Dieſer Betrag iſt aus den für den Neubau der Charlottenburger Brücke zur Verfügung ſtehenden Mitteln zu beſtreiten. Die im § 4 des Vertrages von der Stadt über⸗ nommenen Leiſtungen ergeben ſich notwendig aus der infolge des Brückenbaus erforderlichen An⸗ rampung und bedürfen keiner Erläuterung. Vertragsentwurf nebſt Plan ſind dem Heft 312 Band III vorgeheftet. Wir folgen mit unſerem Antrage einem Be⸗ ſchluſſe der Tiefbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 31. Auguſt 1907. Der Magiſtrat. Mattin g. Bredtſchneider Dr Maier. IX D. 921. 23 Zwiſchen dem Königlich Preußiſchen Fiskus vertreten durch die Königliche Tiergarten⸗Verwal⸗ tung 1 der — treten durch ihren Magiſtrat, wird unter e der Genehmigung des Herrn Finanzminiſters nach⸗ ſtehender ee rg, ver⸗