— 822. — pflichtet ſich, einer Beweiserhebung in dieſem Sinne zuzuſtimmen. — 5. Wegen Zahlung der Kanaliſationsbeiträge verbleibt es bei den geſetzlichen und ortsſtatutariſchen Beſtimmungen. § 6. Herr Eichmann verpflichtet ſich, auch für ſeine etwaigen Rechtsnachfolger von den auf ſeinen im § 1 bezeichneten Grundſtücken Bd. 89 Bl. 3326 des 86 3244 Grundbuchs zu errichtenden Gebäuden die für die Ausführung beſtimmten Entwürfe der ſichtbaren Außenſeiten mindeſtens im Maßſtabe 1: 50 dem Magiſtrat zur Genehmigung vorzulegen, gleich⸗ zeitig auch die zur Beurteilung erforderlichen Grundriſſe und Schnitte ſowie einen kurz gefaßten Erläuterungsbericht beizufügen. Der Erläuterungs⸗ bericht muß Angaben über die zu verwendenden ſichtbar bleibenden Bauſtoffe nach Art ihrer Ver⸗ wendung, Oberflächenbehandlung und Farbe ent⸗ halten. Innerhalb 3 Wochen nach Eingang eines Ent⸗ wurfes mit den zugehörigen Anlagen hat der Magi⸗ ſtrat über das Ergebnis ſeiner Prüfung ſich zu äußern und gegebenenfalls ſeine Abänderungsforderungen zu ſtellen. Dabei iſt der Magiſtrat jedoch nicht berechtigt, die Verwendung teurerer Bauſtoffe zu verlangen. Andererſeits iſt der Einwand ausge⸗ ſchloſſen, daß bereits getroffene Maßnahmen irgend⸗ welcher Art die verlangten Anderungen nicht mehr zuließen, oder daß die Anderungen mit Geldverluſten verbunden ſeien. Die Entwürfe müſſen vielmehr ſo zeitig eingereicht werden, daß durch Abände⸗ rungen keine nutzlos aufgewendeten Koſten ent⸗ ſtehen. Hat innerhalb der oben feſtgeſetzten Friſt von 3 Wochen der Magiſtrat ſich nicht geäußert, ſo gilt der Entwurf als genehmigt und iſt ohne Anderungen für die Ausführung einzuhalten. Werden vom Magiſtrat Anderungen gefordert, ſo gilt die Ge⸗ nehmigung auf Grund des eingereichten Entwurfs mit ſeinen Anlagen erſt als erteilt, nachdem Herr Eichmann oder ſein Rechtsnachfolger ſich ſchriftlich zu der Ausführung nach den vom Magiſtrat ge⸗ ſtellten Bedingungen ohne Einſchränkungen bereit erklärt hat. Hält es der Magiſtrat für erforderlich, die endgültige Genehmigung noch von der Vorlage eines neuen Entwurfes abhängig zu machen, ſo gelten für dieſen alsdann dieſelben Beſtimmungen wie für den erſten. Stellt ſich während der Ausführung des Baues heraus, daß aus irgend welchen Gründen von dem genehmigten Entwurfe oder von den Bedingungen des Magiſtrats abgewichen werden muß, ſo iſt un⸗ verzüglich beim Magiſtrat die Genehmigung der Anderung nachzuſuchen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn ſich der Magiſtrat nicht inner⸗ halb 8 Tagen gegenteilig geäußert hat. Wird vor erteilter Genehmigung mit dem Bau begonnen oder bei der Ausführung des Baues eigen⸗ mächtig von dem genehmigten Entwurfe oder den geſtellten Bedingungen abgewichen, ſo hat Herr Eichmann für jeden Fall eine Vertragsſtrafe von g 2000 ℳ zu zahlen, unbeſchadet des Anſpruchs der Stadtgemeinde auf Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung. Für die Erfüllung die er Verpflich⸗ tung iſt die gemäß § 3 hinterlegte icherheit in Höhe von 8000 ℳ mitverhaftet. e braucht die St Im Falle der Veräußerung der Grundſtücke im ganzen oder Teilen verpflichtet ſich Herr Eichmann, vorſtehende Verpflichtung zugunſten der Stadt Charlottenburg den Ankäufern ſo aufzuerlegen, daß dieſe unmittelbar gegenüber der Stadtgemeinde Charlottenburg verpflichtet werden, und die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg unmittelbar berechtigt iſt. Gleichzeitig iſt den Ankäufern die Pflicht aufzuer⸗ legen, dieſelbe Pflicht im Falle des Weiterverkaufs ihren Käufern aufzuerlegen. Mit der rechts⸗ wirkſam zugunſten der Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg übernommenen Verpflichtung ſeitens der Ankäufer ſcheidet Herr Eichmann aus der Verbind⸗ lichkeit gegenüber der Stadtgemeinde aus; unter derſelben Vorausſetzung wird die Pfandſicherheit zugunſten des Herrn Eichmann in voller Höhe frei, wenn die Grundſtücke im ganzen verkauft werden und der Ankäufer in voller Höhe ein gleichwertiges Erſatzpfand hinterlegt (§ 3). Werden die Grund⸗ ſtücke in Teilen verkauft, ſo wird die Sicherheit in Höhe des jeweilig vom Käufer beſtellten Erſatz⸗ . das nicht geringer als 2000 ℳD ſein darf, rei. § 7. Als Gegenleiſtung verpflichtet ſich die Stadtge⸗ meinde Charlottenburg, die Schiller⸗ Straße zwiſchen Fritſche⸗ und Windſcheid⸗Straße in der von ihr allein zu beſtimmenden Weiſe zu regulieren, zu kanaliſieren ſowie mit Beleuchtungsanlagen und, falls nach den Entſchließungen des Magiſtrats erforderlich, mit Baumpflanzungen zu verſehen. Bedingung für die Regulierung der Schiller⸗ Straße zwiſchen Fritſche⸗ und Windſcheid⸗Straße iſt die gleichzeitige Regulierung der Windſcheid⸗Straße zwiſchen Kant⸗ und Bismarck⸗Straße und zwar muß die Regulierung der Windſcheid⸗Straße durch Verträge dahin ſichergeſtellt ſein, daß der Stadt⸗ gemeinde die Erſtattung der vollen Koſten des Grunderwerbs, der Pflaſterung, der Beleuchtungs⸗ und Bepflanzungsanlagen nebſt 4% Zinſen für die während der Regulierung aufgewandten Beträge zugeſagt iſt. Auch müſſen die zur Sicherſtellung der vertraglichen Verpflichtungen von der Stadt ge⸗ forderten Pfandſicherheiten hinterlegt ſein und das erforderliche Straßenland der Windſcheid⸗Straße zur Verfügung geſtellt ſein. Mit der Regulierung iſt zu beginnen, ſobald von den Anliegern die vertragsmäßigen Sicher⸗ heiten bei der Stadthauptkaſſe in Charlottenburg hinterlegt ſind und das geſamte Straßenland an die Stadtgemeinde aufgelaſſen iſt. — In der Zeit vom 15. November bis zum 15. März braucht die Stadtgemeinde keine Regu⸗ lierungsarbeiten auszuführen. 2 Sollte nicht das geſamte Straßenland der Schiller⸗Straße zwiſchen Fritſche⸗Straße und Windſcheid⸗Straße an die Stadtgemeinde un⸗ entgeltlich aufgelaſſen werden, ſo iſt dieſe be⸗ rechtigt, das Gelände freihändig oder im Wege der Enteignung zu erwerben. Die . . iſt berechtigt, dieſes Straßenland von der egulierung vorläuſig auszuſchließen. Saollten Aufhöhungen des Straßenlandes er⸗ forderlich werden, ſo rang die Piuſenp vor⸗ enommen werden, nachdem ſich die Aufhöhung nach Anſicht des Herrn Stadtbaurats für den Tief⸗ bau genügend geſackt hat. Wird von den Anliegern ren, zunächſt eine vorläufige Pflaſterung gewünſcht, ſo tadtgemeinde ſie nur auszuf wenn ihr die geſamten Mittel dazu in voller Höhe