Charlottenburg⸗Weſtend, den 31. Auguſt 1907. Euer Hochwohlgeboren beehre ich mich hierdurch die ganz ergebene An⸗ zeige zu erſtatten, daß ich wegen meiner bevor⸗ ſtehenden Überſiedelung nach Nikolasſee mit dem hentigen Tage mein Mandat als unbeſoldeter Stadtrat niederlege. Dr. Waldſchmidt. An den Herrn Oberbürgermeiſter der Reſidenzſtadt Charlottenburg. Druckſache Nr. 364. Vorlage betr. Übernahme des Grundſtücks Straße 3 auf den Grundſtücks⸗ erwerbsfonds. Urſchriftlich mit Akten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Das Grundſtück Lützower Straße 3 iſt auf den Grundſtückserwerbsfonds zu übernehmen und der von Platen⸗ und von Lentzcke⸗Stiftung der dafür gezahlte Kaufpreis von 68 000 ℳ zu er⸗ ſtatten. Aus Anlaß der Verbreiterung der Bismarck⸗Straße hat die Stadtgemeinde ſeinerzeit (ſiehe unſere Vor⸗ lage vom 26. November 1903 Druckſache Nr. 431) an Stelle des urſprünglichen Stiftungshauſes Bis⸗ marck⸗Straße 113 für die von Platen⸗ u. von Lentzcke⸗ Stiftung das Haus Lützower Straße 3 für einen Kaufpreis von 68 000 ℳ. erworben und zur Unter⸗ bringung der 6 Stiftsdamen eingerichtet. Leider hat ſich gezeigt, daß das erworbene Grundſtück den Zweck, den Stiftsdamen ein ruhiges Altersheim zu bieten, in keiner Weiſe erfüllt. Die an ihm vorüber⸗ führende Lützower Straße hat einen ſehr ſtarken Wagenverkehr, namentlich Laſtwagenverkehr, un⸗ mittelbar daneben befindet ſich ein Steinplatz, und zu alledem iſt neuerdings noch an der einen Seite un⸗ mittelbar an das Haus ein Pferdeſtall angebaut worden, der ſolchen Lärm verurſacht, daß die Nacht⸗ ruhe der Damen vollſtändig geſtört wird. Einige Inſaſſinnen ſind ſchwer leidend und haben ärztliche Atteſte eingereicht, wonach es für ſie unmöglich iſt, länger in dem Hauſe zu verbleiben. Da ſowohl jetzt als in Zukunft durchweg nur ältere Damen als In⸗ ſaſſinnen der Stiftung in Frage kommen, haben wir die Überzeugung gewonnen, daß das Haus tatſächlich nicht den ruhigen Altersſitz bietet, den die Stifterin für ſie beabſichtigt hat. Da es aber ausgeſchloſſen er⸗ ſcheint, für die zur Verfügung ſtehenden Mittel im Innern der Stadt ein anderes geeignetes ruhiges Grundſtück zu erwerben, haben wir nach Anhörung und unter Zuſtimmung der gegenwärtigen Stifts⸗ damen und unter einſtimmiger Zuſtimmung des von Platenſchen Familientages als Verwalter der Stiftung den Beſchluß gefaßt, d as Grun d ſt ü 4 zu verkaufen, den Erlös mit dem vorhandenen Stiftungskapital zu einem Kapitalſtock zu vereinigen und die daraus jährlich fließenden Zinſen unter 6 in Charlottenburg wohnende Damen, die die Bedin⸗ gungen der Stiftungsſatzungener⸗ füllen, zu gleichen Teilen zu ver⸗ teilen. Wir haben verſucht, das Grundſtück zu verkaufen. Es ſind jedoch nur zwei Angebote eingegangen, die hinter dem von der Stadtgemeinde gezahlten Kauf⸗ 533 — preiſe von 68 000 ℳ. erheblich zurückbleiben. Da mit Rückſicht auf den Geſundheitszuſtand eines Teils der gegenwärtigen Stiftsdamen eine möglichſt bal⸗ dige Entſcheidung geboten, haben wir nunmehr nach eingehenden Prüfungen in Übereinſtimmung mit der Grundeigentums⸗Deputation beſchloſſen, das Grundſtück, das übrigens bereits auf den Namen der Stadtgemeinde eingetragen iſt und nur für Rechnung der von Platen⸗ und von Lentzcke⸗Stif⸗ tung verwaltet wird, auf den Grundſtückserwerbs⸗ fonds zu übernehmen und der Stiftung den ge⸗ zahlten Kaufpreis wiederzuzuführen. Wir ſind da⸗ bei davon ausgegangen, daß das Grundſtück tatſäch⸗ lich für die Stadtgemeinde den von ihr ſeinerzeit gezahlten Wert von 68 000 ℳ hat und daß ſich ſicher demnächſt eine Verwendung dafür finden wird, daß andererſeits aber dieſe Löſung das einzige Mittel iſt, die unhaltbaren und unerträglich gewordenen Zuſtände bei der Stiftung zu beſeitigen. Wir erſuchen deshalb unſerem Antrage zuzu⸗ ſtimmen. Charlottenburg, den 2. September 1907. Der Ma giſtrat. Matting. Samter. VIIIa G. 2030. Druckſache Nr. 365. Borlage betr. Erwerb von Flächen für einen Stätteplatz. Urſchriftlich mit den Akten Fach 33 Nr. 4 Band I und I1I1 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Der Magiſtrat wird ermächtigt, die zur be⸗ bauungsplanmäßigen Freilegung der recht⸗ ſeitigen Uferſtraße Nr. 20 Abteilung vI ober⸗ halb der Caprivibrücke erforderlichen waſſer⸗ baufiskaliſchen, auf dem Plane Blatt 113 dargeſtellten Flächen und zwar: 4) von 580 7 83 4 67 7 63 1 76 1 14 — 46 97 197 + 600 zuſammen 1823 qm und 6) von 24 und 126 qm zuſammen 150 qm zum Preiſe von 12 ℳ für das Quadratmeter zu erwerben und nach Maßgabe des ab⸗ gedruckten Entwurfes einen Vertrag mit dem Königlichen Fiskus abzuſchließen. Der von der Stadtgemeinde zu zahlende Kaufpreis und zwar zu « mit 21 876 ℳ und zu 6 mit 1800 ℳ iſt aus Anleihemitteln zu beſtreiten. Durch Beſchluß vom 27. September 1905 hat uns die Verſammlung auf unſere Vorlage vom 30. Auguſt 1905 — IX 4 1482 — Druckſache Nr. 320 — ermächtigt, mehrere auf den ſoge⸗ nannten Spreebordwieſen zwiſchen der Spree und der Straße 15 Abteilung vI belegene Grundſtücke zur Verwendung als ſtädtiſchen öffentlichen Stätte⸗ platz und zur Herſtellung einer Ladeſtraße zu er⸗ werben. Der Ankauf iſt inzwiſchen erfolgt. Die Grenzen dieſer Grundſtücke verliefen in früherer Zeit mit der Spülkante der Spree. Durch in das Strombett hineinragende Buhnen haben ſich jedoch im Laufe der Jahre Anlandungen gebildet, für die der Waſſerbaufiskus Rechte in Gemäßheit des Strombauverwaltungsgeſetzes in ch nehmen kann. Neben dem Erwerb dieſer Flächen bezweckt dieſe Vorlage den Erwerb derjenigen Waſſerflächen, die zwiſchen den Anlandungen und b)