— 539 —— Ragotzi iſt am 11. Juni 1855 geboren und ſeit dem 1. Oktober 1887 als Beamter in der hieſigen ſtädtiſchen Verwaltung angeſtellt. Seine pen⸗ ſionsfähige Dienſtzeit beträgt: I. als Beamter der Stadt Charlottenburg vom 1. Oktober 1887 bis 31. Oktober 1907 ⸗ 20 Jahre 31 Tage anrechnungsfähige Dienſtzeit vorher (§ 9 Ziffer 1 des Orts⸗ ſtatuts vom 16/31. März 1900 betr. die Gewährung von Ruhegehalt) Militärdienſtzeit vom 15. Oktober 1874 bis 30. September 1887 ⸗ 12 Jahre 351 Tage Zuſammen 33 Jahre 17 Tage. Ragotzi bezieht zurzeit als Beamter der Klaſſe IIIb des Normalbeſoldungsetats 3900 ℳ Gehalt jährlich. Das Ruhegehalt beträgt nach §§ 6 und 7 a. a. O. nach einer Dienſtzeit von 33 Jahren 40/60 3/120 von 3900 ℳ ⸗ 83. 3900 2697,50 ℳ, 120 abgerundet auf volle Taler 2700 ℳ. Militärpenſion bezieht Ragotzi nicht. Charlottenburg, den 6. Juli 1907. Der Magiſtrat. Matting. I. I. 1036. Druckſache Nr. 374. Vorlage betr. Gewährung von Ruhegehalt an einen in den Ruheſtand verſetzten Beamten. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem vom 1. November 1907 ab in den Ruheſtand verſetzten Bureaugehilfen Galle wird ein Ruhegehalt von jährlich 1266 ge⸗ währt. Der für das Rechnungsjahr 1907 erforderliche Betrag von 527,50 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Galle iſt nach dem Gutachten des Profeſſors Dr Grawitz und des Königlichen Kreisarztes des Kreiſes Nieder⸗Barnim wegen Schwäche ſeiner gei⸗ ſtigen Kräfte dauernd unfähig, ſeine Dienſtpflichten ferner zu erfüllen. Wir haben ihn deshalb zum 1. November 1907 in den Ruheſtand verſetzt. Galle iſt am 11. Februar 1863 geboren und ſeit dem 1. Oktober 1897 als Beamter in der hieſigen ſtädtiſchen Verwaltung angeſtellt. Seine penſions⸗ fähige Dienſtzeit beträgt: 1. als Beamter der Stadt Charlottenburg vom 1. Oktober 1897 bis 31. Oktober 1907 — 10 Jahre 31 Tage II. anrechnungsfähige Dienſt⸗ zeit vorher (§ 9 Ziffer 1 des — die Ge⸗ währung von egehalt): Militärdienſtzeit 400 1 13. 22 1883 bis 25. 9. 1887. . . 3 Jahre 360 Tage vom 1. 10. 1888 bis 30. 9. 1892 „2 Jahre — Tage Zuſammen 23 Galle bezieht zurzeit als Beamter der Klaſſe E. V des Normalbeſoldungsetats 2300 Gehalt jährlich. Das Ruhegehalt beträgt nach §§ 6 und 7 a. a. O. nach einer Dienſtzeit von 23 Jahren 33/0 von 2300 ℳ 33. 2300 1265 ℳ, abge⸗ Jahre 26 Tage Galle bezieht außerdem noch an Militärpenſion 252 ℳʒb jährlich. Dieſen Betrag erhält er neben ſeinem Ruhegehalt weiter. Eine Anrechnung der Militärpenſion auf die Zivilpenſion kann nicht erfolgen, da Zivil⸗ und Militärpenſion (1266 252 1518) den in der zuletzt bekleideten Stelle erreichbaren Höchſtpenſionsbetrag (45. 2900) 60 2175 ℳ nicht überſteigen (§§ 36“ und 45“ Mann⸗ ſchaftsverſorgungsgeſetzes vom 31. Mai 1906). Charlottenburg, den 31. Juli 1907. Der Magiſtrat. I. V. Boll. 1. 1312. Druckſache Nr. 373. Vorlage betr. Gewährung einer Unterſtützung an einen Beamten. urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Gewährung einer Unterſtützung von 150 ℳ an den Aſſiſtenten Geicke II aus Ord. Kapitel I Abſchn. 13 Nr. 2 für 1907 wird zu⸗ geſtimmt. Die Familie des Aſſiſtenten Geicke II wird ſeit Jah⸗ ren von Krankheiten heimgeſucht, insbeſondere be⸗ findet ſich der 10 jährige Sohn ſeit dem Jahre 1903 wegen eines Lungenleidens dauernd in ärztlicher Behandlung. Derſelbe war im Jahre 1906 in der Heilſtätte Hohenlychen. Im verfloſſenen Winter trat wieder eine erhebliche Verſchlimmerung des Leidens ein, ſodaß das Kind in dieſem Jahre auf ärztliche Anordnung mehrere Monate im Forſt⸗ hauſe zu Eggerode im Harz Aufenthalt nehmen muß. 7 Durch die Krankheiten ſind dem Geicke II bisher erhebliche Mehrkoſten entſtanden, die er wie folgt berechnet und bis auf die Fahrgelder durch Beläge nachgewieſen hat: Arättoſten 280,40 ℳ Aröneitgſten 23,50 Kräftigungsmittel. 220,46 Verpflegungskoſten für das Kind in Hohenlychen und Eggerode Eiſenbahnfahrgelder e e 2600 ℳ, Teuerungszulage. 100 , Stellenzulage als Kaſſierer 150 ℳ, Militärpenſion 180 ℳ, zuſammen 305) 7 jährlich. Seine Familie beſteht aus Frau und 2 Kindern im Alter von 10 und 12 Jahren. In Anbetracht ſeiner Bedürftigkeit haben wir beſchloſſen, ihm eine ein⸗ rundet auf volle Taler 1266 d. malige Unterſtützung von 150 ℳ zu gewähren. Im