—— 541 —— 11 und 7 Jahren. Eine Unterſtützung hat der Ge⸗ nannte noch nicht erhalten. Charlottenburg, den 24. Auguſt 1907. Der Magiſtrat. Matting. I. 1693. Druckſache Nr. 379. Vorlage betr. Gewährung einer Unterſtützung an einen Beamten. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Gewährung einer Unterſtützung von 100 ℳ an den Boten Hillmann aus Ord. Kapitel I Abſchn. 13 Nr. 2 für 1907 wird zu⸗ geſtimmt. Der 5½ jährige Sohn des Boten Hillmann er⸗ krankte am 9. Februar 1907 an Diphtheritis und mußte auf ärztliche Anordnung in das Lazarus⸗ Krankenhaus in Berlin gebracht werden. Hillmann wohnte damals in Berlin. Da die Krankheit einen Transport des Kindes nach einem hieſigen Kranken⸗ hauſe — Hillmann zog inzwiſchen nach Charlotten⸗ burg — nicht zuließ, mußte es im Lazarus⸗Kranken⸗ hauſe verbleiben. Zur Diphtheritis traten noch Nierenentzündung und Nierenbluten hinzu, ſodaß erſt am 4. Mai 1907 die Entlaſſung erfolgte. Durch die Krankheit iſt das Kind ſehr ſchwach und elend ge⸗ worden und bedarf auch jetzt noch ſorgfältiger Pflege. Für die Kur und Verpflegung im Krankenhauſe ſind nach dem Schreiben der Armendirektion in Berlin — den Akten vorgeheftet — 210 ℳ Koſten entſtanden, deren Erſtattung dem Hillmann bis jetzt geſtundet iſt. Für die beſſere Verpflegung ſeines Sohnes nach der Krankheit hat er bis jetzt ebenfalls höhere Aufwendungen machen müſſen, ſie ſtehen ihm auch für die Zukunft noch bevor. Hillmann beſitzt kein Vermögen. Mit Rückſicht auf ſeine Bedürftigkeit haben wir beſchloſſen, ihm eine einmalige Unterſtützung von 100 ℳ zu ge⸗ währen. Er iſt ſeit dem 2. Juli 1906 n der hieſigen Ver⸗ waltung beſchäftigt und bezieht z. 3. 1700 ℳ Gehalt und 100 ℳ Teuerungszulage. Seine Familie be⸗ ſteht aus Frau und 2 Kindern m Alter von 5½ und 4 Jahren. Eine Unterſtützung hat er bisher nicht er⸗ halten. Charlottenburg, den 15. Juli 1907. Der Magiſtrat. I. V. Boll. 1. 1126. Druckſache Nr. 380. Vorlage betr. Gewährung einer Unterſtützung an einen Beamten. Ur ſch ri ftlich mit den Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Gewährung einer Unterſtützung von 200 ℳd an den Techniter Gierow aus Ord. Kapitel I Abſchnitt 13 Nr. 2 wird zugeſtimmt. Gierow leidet ſeit mehreren Jahren an Rheu⸗ matismus. Durch eine Badekur im vorigen Jahre wurde zwar das Leiden erheblich gebeſſert, jedoch trat infolge des ſtrengen Winters wieder eine Ver⸗ ſchlimmerung ein. Auf ärztliche Anordnung hat er deshalb auch in dieſem Jahre eine 6 wöchige Badekur in Wiesbaden gebraucht. Die durch die letzte Kur entſtandenen Koſten berechnet er auf 279 . Hiervon ſind 205,20 ℳ durch Beläge nach⸗ gewieſen. Gierow beſitzt kein Vermögen. Zur Durch⸗ führung der Kur iſt ihm bereits ein Gehaltsvorſchuß von 250 ℳ gewährt worden. Mit Rückſicht auf ſeine Bedürftigkeit haben wir beſchloſſen, ihm eine einmalige Unterſtützung von 200 ℳ zu bewilligen Er befindet ſich ſeit dem 1. Mai 1886 im ſtädtiſchen Dienſt und iſt ſeit dem 1. April 1898 als Beamter der Klaſſe F III (Techniker) angeſtellt. Seine Familie beſteht aus Frau und 4 Kindern im Alter von 22, 20, 18 und 16 Jahren. Für 3 Kinder hat er noch zu ſorgen. Er bezieht zurzeit 3450 ℳ Gehalt und 100 ℳ Teuerungszulage. Durch Ge⸗ 27. November 44 72 19. Dezember 1906 ft ient zur Beſtreitung der Koſten der vorjährigen Kur eine Unterſtützung von 250 ℳ gewährt worden. Charlottenburg, den 24. Auguſt 1907. Der Magiſtrat. Matting. meindebeſchluß vom I. 1670. Druckſache Nr. 381. Vorlage betr. Gewährung einer Unterſtützung an die Witwe eines ſtädtiſchen Wächters. Urſchriftlich mit den Akten Abt. IV Fach U Nr. 6 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Witwe des früheren Wächters Carl Reck wird vom 15. Juli d. Is. ab eine jährliche, jederzeit widerrufliche Unterſtützung von 250 aus Ordin. Kapitel I Abſchnitt 6 Nr. 2 gewährt mit der Maßgabe, daß hierauf etwaige Bezüge auf Grund des Unfall⸗, Invaliditäts⸗ und Altersverſicherungsgeſetzes oder andere Be⸗ züge aus Mitteln des Reichs, eines Bundes⸗ ſtaates oder anderer öffentlicher Verbände in Anrechnung gebracht werden. Der frühere Wächter Carl Reck iſt am 14. Juli d. Is verſtorben und hat eine Witwe und 2 Kinder hinter⸗ laſſen. Die letzteren hatten an dem Todestage das 16. Lebensjahr ſchon überſchritten, ſie kommen in⸗ folgedeſſen für die Gewährung von Waiſengeld nicht mehr in Betracht. Reck iſt vom 16. März 1883 mit häufigen Unterbrechungen, die zum Teil länger als drei Monate gedauert haben, bis zum 22. Oktober 1905 in der ſtädtiſchen Verwaltung beſchäftigt ge⸗ weſen. Obwohl die Geſamtzeit, während welcher er ſtädtiſcherſeits beſchäftigt war, nach Abzug der Unterbrechungen 13 Jahre 6 Monate 14 Tage be⸗ trägt, ſo hat er doch nur eine ununterbrochene Be⸗ ſchäftigung von 9 Jahren 11 Monaten und 17 Tagen aufzuweiſen. Vorausſetzung für die Gewährung von Ruhelohn und Hinterbliebenenverſorgung iſt nach § 2 Buchſtabe b der Grundſätze für die Bewilli⸗ gung von Ruhelohn und Hinterbliebenenverſorgung vom 28. März/9. Mai/7. Juni 1900 eine mindeſtens 10jährige ununterbrochene Beſchäftigung im ſtädtiſchen Dienſt. Dieſe Vorausſetzung hatte Reck nicht erfüllt und demgemäß eine Anwartſchaft auf Ruhelohn und Hinterbliebenenverſorgung nicht erworben. Es iſt ihm aber bei ſeinem Ausſcheiden aus dem ſtädtiſchen Dienſt mit Rückſicht auf ſeine Bedürftigkeit ſowie darauf, daß er während 23 Jahre ſeine Kräfte der Stadtgemeinde gewidmet hat und daß ihm ſeinerzeit nur noch wenige Tage an der Er⸗ füllung einer 10jährigen ununterbrochenen Dienſt⸗ zeit geglten, durch Gemeindebeſchluß vom