— 363 ——— Abgabe von Angeboten aufgeforderten Unter⸗ nehmer ziemlich gleichmäßig ſind und demgemäß von einer erneuten Ausſchreibung ein günſtigeres Ergebnis nicht zu erhoffen iſt. Da außerdem die Wegeaſphaltierung durch⸗ aus notwendig iſt und, wenn ſie ihren Zweck er⸗ füllen ſoll, auch in dem vollen geplanten Umfange zur Ausführung kommen muß, erſuchen wir um Nachbewilligung der notwendigen Mehrkoſten. NMʃit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Krankenhaus⸗Deputation. Charlottenburg, den 19. September 1907. Der Magiſtrat. Matting. Boll. XV. 3606. Druckſache Nr. 394. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsuummer Ord. Kapitel XIV 6- 31 für 1907. Urſchriftlich mit den Akten Fach 1 Nr. 5 Band III an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Etatsnummer Ord. XIV —60—31 für 1907 (Beitrag zu den Koſten des Branden⸗ burgiſchen Städtetages) wird um 183,15 M aus dem Dispoſitionsfonds Ord. 1—14—1 für 1907 verſtärkt. Der Brandenburgiſche Städtetag hat in ſeiner Tagung am 18. Juni d. Is. den Beitritt zum Deutſchen Städtetage beſchloſſen. Es müſſen in⸗ folgedeſſen an dieſen die ſatzungsmäßigen Beiträge und zwar für 1906 und 1907 mit zuſammen 1953 M abgeführt werden. Zur Deckung dieſes Betrages iſt neben dem für 1907 bereits er⸗ hobenen Beitrag von 1,10 M für 1000 Einwohner (d. ſ. für Charlottenburg — 259,77 M) noch die weitere Erhebung eines Beitrages von 1,20 M für je 1000 Zivil⸗Einwohner der dem Branden⸗ burgiſchen Städtetage angehörenden Städte er⸗ forderlich geworden. Auf Charlottenburg entfallen mit 236 153 Einwohnern (ausſchl. Militärperſonen) 283,38 M, ſo daß der Geſamtbeitrag für 1907 ſich auf 543,15 M beläuft. Durch den Etat für 1907 ſind beim Srd. IV e 1. 360,00 „ bereitgeſtellt. Mithin ſind noch erforderlich . 183,15 M, um deren Nachbewilligung wir bitten. Charlottenburg, den 19. September 1907. Der Magiſtrat. Matting. 1. 2109. Druckſache Nr. 395. Vorlage betr. Neuſchaffung der Stelle eines Direktors für die Steuerverwaltung. Urſch rif tlich an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Vom 1. Oktober 1907 ab wird die Stelle eines Direktors für die Steuerverwaltung mit der Qualifikation eines Gerichts⸗ oder Regierungs⸗ aſſeſſors neu geſchaffen. Gleichzeitig mit der Schaffung dieſer neuen Stelle wird eine der für die Steuerverwaltung beſtehenden Magi⸗ ſtratsaſſeſſoren⸗Stellen aufgehoben. Die An⸗ ſtellung des Direktors für die Steuerver⸗ waltung erfolgt auf Lebenszeit. Das Gehalt wird auf 7000 M. ſteigend von 3 zu 3 Jahren um je 500 M bis 9500 M in 15 Jahren feſt⸗ geſetzt. b) Der für das Rechnungsjahr 1907 zur Ver⸗ ſtärkung der Etatspoſition Kapitel I Abſchnitt 1 Nr. 10 erforderliche Gehaltsbetrag von 900 M iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. — 30. Mai „ Durch Gemeindebeſchluß vom 19.Junt 1907, betreffend Schaffung der Stelle eines zweiten Magiſtratsaſſeſſors für die Steuerverwaltung,, iſt anerkannt worden, daß die Geſchäfte der Verwal⸗ tungsſtellen XI (Staats⸗ und Gemeindeeinkommen⸗ und Ergänzungsſteuer) und XII (Grund⸗, Ge⸗ werbe⸗, Umſatz⸗, Betriebs⸗, Hundeſteuer, Kanali⸗ ſations⸗ und Müllabfuhrgebühr) einen derartigen Umfang angenommen haben, daß zu ihrer ordnungs⸗ mäßigen Erledigung neben dem Stadtkämmerer außer dem bisher vorhandenen Perſonal an oberen Beamten (1 Magiſtrats⸗Aſſeſſor und 1 juriſtiſcher Hilfsarbeiter) noch ein weiterer Magiſtratsaſſeſſor, alſo insgeſamt 3 juriſtiſch vorgebildete Beamte dauernd erforderlich ſind. Die in der damaligen Vorlage, Druckſache Nr. 244, gegebenen Zahlen über das Wachſen der Steuerſolls, die ſtarke Ver⸗ mehrung der Subalternbeamten und insbeſondere die ſteigende Zahl der Steuererklärungen verdeut⸗ lichen vor allem die Ouantität der in dieſen Verwaltungszweigen zu leiſtenden Arbeit und teil⸗ weiſe auch das pekuniäre Intereſſe, welches die Stadt an der ſorgfältigen Bearbeitung dieſer Einnahme⸗ verwaltungen hat. Einem lediglich quantitativen Anwachſen der Geſchäfte gegenüber iſt es möglich und angebracht, allein durch Anſtellung von Magi⸗ ſtratsaſfeſſoren und juriſtiſchen Hilfsarbeitern Ab⸗ hilfe zu ſchaffen. Hand in Hand mit dieſer Ver⸗ mehrung der Arbeit nach der Menge iſt aber natur⸗ gemäß die Behandlung der generellen und der organiſatoriſchen Fragen ſchwieriger, wichtiger und zeitraubender geworden. Die generellen Fragen ſtehen im engſten Zu⸗ ſammenhange mit der Anderung der geſetzlichen und der Ausführungs⸗Vorſchriften ſowie mit der gerade auf dem Gebiete des Steuerweſens außerordentlich ins einzelne gehenden Rechtſprechung. Zugleich wird es, je größer die Verwaltung wird, um ſo ſchwieriger, und — zur Vermeidung petuniärer Ausfälle — wichtiger, immer ſogleich Vorſorge zu treffen, daß den Anderungen der Geſetze und ihrer Auslegung Rechnung getragen wird. Dieſe Not⸗ wendigkeit iſt nunmehr, nachdem nicht mehr alle Sachen durch die Hand eines Aſſeſſors gehen, ſondern die große Mehrzahl der laufenden Geſchäfte in drei ſelbſtändigen Dezernaten erledigt wird, um ſo dringender. Die organiſatoriſchen Fragen ergeben ſich ein⸗ mal gelegentlich der immer häufiger wiedertehrenden Beamtenvermehrungen, ferner aber aus dem not⸗ wendigen Zuſammenwirken der Stelle XI mit der Stelle XII und dieſer beiden Stellen mit anderen Verwaltungsſtellen, insbeſondere mit der Stadt⸗ hauptkaſſe. In beiden Beziehungen ſind auch zurzeit Anderungen nötig, welche das Zuſammen⸗ arbeiten vervollkommnen und ſomit Vorteile finanzieller Natur für die Stadtgemeinde, Erleich⸗ terungen formeller Natur für die Zenſiten mit ſich bringen ſollen.