—— 564 —— Dieſe Arbeiten genereller und organiſatoriſcher Natur ſind aber nicht etwa einmalige, ſondern dauernde. Insbeſondere letztere bedingen bei dem ſtändigen Wachstum der Stadtgemeinde und damit der zu bewältigenden Arbeit ein genaues fort⸗ währendes Beobachten, Ergänzungen oder Er⸗ leichterungen des jeweiligen Zuſtandes. Hierbei ſei bloß noch einmal hervorgehoben, daß es ſich bei dieſen Verwaltungen um einen Beamtenkörper von in Stelle XI 95 Perſonen in Stelle XII 16 7, zuſammen 111 Perſonen handelt. Die vorſtehend erwähnten Arbeiten ſind auch ſo zeitraubend, daß der Kämmerer ſie neben ſeinem Dezernat — auch nach der Entlaſtung durch den neuen Stadtrat — nicht leiſten kann, ſelbſt wenn man andere, zwar nicht regelmäßig, aber doch immer wieder vorkommende Arbeiten (Anderung der Hundeſteuerordnung, der Umſatzſteuerordnung, Prüfung der Frage der Einführung einer Wertzu⸗ wachsſteuer und anderer neuer Steuern) außer Betracht läßt. Die Inanſpruchnahme des Kämmerers durch die verſchiedenen zur Kämmerei gehörigen Ver⸗ waltungszweige iſt eine ſo umfangreiche und ſtändig wachſende, daß Erleichterung geſchaffen werden muß, wenn nicht einzelne Gebiete durch Mangel an Zeit, die auf ſie verwendet werden kann, leiden ſollen. Andererſeits iſt es ſchon der notwendigen ſtändigen Überſicht wegen dringend wünſchenswert, daß die Steuerverwaltung ſo lange als möglich mit der Kämmerei in der Perſon eines Dezernenten vereinigt bleibt. Demnach ergibt ſich zweierlei. Einmal müſſen die vorerwähnten Arbeiten auch genereller und organiſatoriſcher Natur von einem Magiſtrats⸗ aſſeſſor dauernd beobachtet uno vorgearbeitet werden und ferner: dieſer Magiſtratsaſſeſſor muß möglichſt dauernd in der hieſigen Steuerver⸗ waltung ſein, da nur ein Beamter, der mit dem geſamten Steuerrecht und zugleich mit den ſpeziellen Charlottenburger Steuerverhältniſſen, einſchließlich des großen Beamtenperſonals, völlig vertraut iſt, die fraglichen Geſchäfte zweckentſprechend überſehen und ſachliche treffende Vorſchläge machen kann. Eine Trennung der Geſchäfte etwa derart, daß die der Stelle XII von dem einen Magiſtratsaſſeſſor, diejenigen der Stelle XI von dem anderen Magi⸗ ſtratsaſſeſſor und dem Hilfsarbeiter bearbeitet werden, iſt ſchon wegen der Verſchiedenheit der Arbeitsmenge und auch wegen des inneren Zu⸗ ſammenhanges der verſchiedenen Steuern untunlich. Die fraglichen generellen und organiſatoriſchen Sachen können ſchon ihrer Natur nach nur von einer Stelle bearbeitet werden, und die ge⸗ troffenen Entſcheidungen müſſen — vorbehaltlich der Anrufung des als Dezernenten zuſtändigen Magiſtratsmitgliedes — auch für die anderen Aſſeſſoren maßgebend ſein. Hieraus ergibt ſich die Notwendigkeit, dieſem einen Magiſtratsaſſeſſor eine mehr übergeordnete Stellung und beſondere Be⸗ fugniſſe zu geben. Aus dieſen Gründen haben wir beſchloſſen, die Stelle eines Direktors für die Steuer⸗ verwaltung zu ſchaffen, und nach Schaffung dieſer Stelle eine Magiſtratsaſſeſſoren⸗Stelle eingehen zu laſſen. Es entſpricht den allgemeinen üblichen Grund⸗ ſätzen der Behörden⸗Organiſation, die Uberordnung und Beſonderheit einer Stellung auch äußerlich zum Ausdruck zu bringen durch einen beſonderen Titel und ein höheres Gehalt. Mit der höheren Beſoldung des anzuſtellenden Direltors der Stenerverwaltung ſoll zugleich der weiter⸗ wichtige Zweck erreicht werden, daß dieſer Bearnte erheblich länger in der hieſigen Verwaltung bleibt als es bei Magiſtrats⸗ aſſeſſoren regelmäßig der Fall zu ſein pflegt. Das Gehalt muß daher ſo hoch ſein, daß auch ein ver⸗ heirateter Beamter unter den hieſigen teueren Verhältniſſen ſtandesgen nüß leben kann und daß er nicht ſo bald in anderen Verwaltungen ein höheres Gchalt zu erlangen vermag. Durch die Schaffung der beſonderen Stelle würde für eine ganze Reihe von Jahren hinaus die ſich ſonſt ergebende Not⸗ wendigkeit der Schaffung einer Stadtratsſtelle für die Steuerverwaltung und zwar auf dem in der Stadtverordneten⸗Verſammlung noch kürzlich als empfehlenswert bezeichneten Wege einer Entlaſtung des Magiſtrats nach unten beſeitigt werden. Da das Anfangsgehalt der neuen Stelle 7000 betragen ſoll, das Gehalt für die eine aufzuhebende Magiſtratsaſſeſſoren⸗Stelle der Steuerverwaltung vom 1. Oktober 1907 bis 31. März 1908 mit 2600 M im Etat 1907 zur Verfügung ſteht, ſind für das laufende Rechnungsjahr 3500 M — 2600 M TD 900 M erforderlich. Charlottenburg, den 14. September 1907. Der Magiſtrat. Matting. I. 1024. Sſch ol tz. Druckſache Nr. 396. Vorlage betr. Unfallfürſorge für ſtädtiſche Beamte. Urſchriftlich mit den Akten der Stelle1 Fach 6 Nr. 5 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Dem abgedruckten Ortsſtatute betreffend die Fürſorge für Beamte der Stadt Charlotten⸗ burg bei im Dienſt erlittenen Betriebsun⸗ fällen wird zugeſtimmt. II. Dieſes Ortsſtatut findet entſprechende An⸗ wendung: 1. auf die durch Privatdienſtvertrag ange⸗ nommenen Dienſtverpflichteten und ſtän⸗ digen Arbeiter der Stadtgemeinde, welche in reichsgeſetzlich der Unfallverſicherung unterliegenden Betrieben beſchäftigt ſind, auf ſolche Kommunalbeamte, Dienſtver⸗ pflichtete und ſtändige Arbeiter, welche nicht in reichsgeſetzlich der Unfallverſiche⸗ rung unterliegenden Betrieben beſchäftigt ſind, wenn ſie in Ausübung ihres Berufes einen Unfall erlitten haben, zu 1 und 2 mit der Maßgabe, daß 2) die Beteiligten, ſofern der Unfallver⸗ letzte nicht gemäß den Reichsunfallver⸗ ſicherungsgeſetzen gegen Unfälle ver⸗ ſichert iſt, auf weitergehende Anſprüche gegen die Stadtgemeinde und gegen die im § 10 des Geſetzes betr. die Fürſorge für Beamte uſw. infolge von Betriebs⸗ 2 unfällen vom 18. Juni 1901 aufge⸗ führten Perſonen in den Grenzen der §§ 10 und 11 dieſes Geſetzes gegebenen Falls verzichtenn 2 p) die von der Stadtgemeinde zu leiſtenden 2. 7 neben die Zahlungen mur ergänzend n