ee vertreter gewählt und außerdem 162 Mitglieder und 80 Stellvertreter bezeichnet, deren Ernennung durch die Königliche Regierung in Potsdam erfolgt iſt. Hier⸗ von hat aber die in unſerem vorſtehenden Antrage bezeichnete Zahl von Perſonen aus berechtigten Gründen die Annahme des Amtes abgelehnt, oder dieſes inzwiſchen niedergelegt. Wie ſich die er⸗ ledigten Amter auf die einzelnen Unterkommiſſionen verteilen, iſt aus der Überſicht Bl. 308/9 der Akten (Bd. 5) zu erſehen. Die geſetzlichen Vor⸗ ausſetzungen für die Notwendigkeit der Vornahme von Erſatzwahlen (⸗Ernennungen) ſind nun zwar noch nicht gegeben, da die feſtgeſetzte Mindeſtgrenze der Mitgliederwahl noch nicht erreicht iſt (vergl. Art. 44 I1 7 der finanzminiſteriellen Anweiſung zum Einkommenſteuer⸗Geſetz). Trotzdem haben wir es im Einverſtändnis mit der Königlichen Regierung aus folgenden Gründen für zweckmäßig erachtet, die Erſatzwahlen (Ernennungen) zu veranlaſſen. Vor Beginn der Voreinſchätzung ſind die bureau⸗ mäßigen Vorarbeiten, wie Sichtung des Materials, Aufſtellung der Liſten uſw. zu erledigen. Da die Perſonenſtandsaufnahme nach den geſetzlichen Be⸗ ſtimmungen (Art. 40 Abſ. 2 der Ausf.⸗Anw. zum Einkommenſteuer⸗Geſetz) nicht vor dem 15. Oktober ſtattfinden darf, ſo können die ſehr umfangreichen Arbeiten trotz der angeſtrengteſten Tätigkeit der Beamten und trotz der Einſtellung von Hilfskräften früheſtens gegen Ende November fertiggeſtellt werden. Es hat ſich ferner als durchaus notwendig herausgeſtellt, vor der Sitzung der Voreinſchätzungs⸗ Kommiſſion das geſamte Material zunächſt den einzelnen Mitgliedern zur Prüfung zuzuſtellen. Dieſe erfordert wiederum — wenn ſie ſachgemäß angeſtellt werden ſoll — einen beträchtlichen Auf⸗ wand an Zeit, zumal die Mitglieder häufig zeit⸗ raubende und umfangreiche Ermittelungen an Ort und Stelle durch Befragen der Hauseigentümer, deren Stellvertreter oder der Steuerpflichtigen ſelbſt anſtellen müſſen. Bis zum 20. Dezember j. I. — dem geſetzlichen Termin für die Beendigung der Voreinſchätzung (Art. 49 I1b Ziffer 5b) — müſſen ſodann noch die Sitzungen der 55 Unterkommiſſionen ſtattgefunden haben. Hieraus erhellt, daß die Zeit, während welcher das Material den Mitgliedern zur Bearbeitung und Vorbereitung für die Sitzungen überlaſſen werden kann, nur ſehr knapp bemeſſen iſt und ſich gewöhnlich nur auf kaum 1 Woche be⸗ ſchränkt. Zudem ſind dieſe Arbeiten kurz vor Weih⸗ nachten zu erledigen, zu welcher Zeit erfahrungs⸗ mäßig namentlich die Geſchäftsleute von ihren eigenen Angelegenheiten ſtark in Anſpruch ge⸗ nommen ſind. Die Natur der Voreinſchätzung be⸗ dingt aber eine eingehende Mitwirkung der Kom⸗ miſſions⸗Mitglieder. Ohne die beantragte Er⸗ gänzung muß deshalb befürchtet werden, daß die Voreinſchätzungs⸗Kommiſſion die ihr zugewieſene Aufgabe mit dem erwünſchten Erfolge zu erfüllen nicht imſtande iſt. Die für die Voreinſchätzungs⸗ kommiſſion maßgebenden, hier in Betracht kommen⸗ den Beſtimmungen ſind in der Vorlage an die Stadtverordneten⸗Verſammlung vom 5. Septem⸗ ber 1891 — Bl. 13/14 der Akten Bd. 1 — enthalten, auf die hiermit ausdrücklich verwieſen wird. 1 Die weiter in Betracht kommenden Vorſchriften der Ausführungs⸗Anweiſung vom 6. Juli 1900 zum Einkommenſteuer⸗Geſetz, die durch die neue Aus⸗ führungsanweiſung vom 25. Juli 1906 in keiner Weiſe berührt werden, ſind ausdrücklich in unſerer Vorlage an die Stadtverordneten⸗Verſammlung vom 4. September 1903 — Bl. 51ff. der Akten Bd. 2 — erwähnt. Wir erſuchen, bei der Wahl und dem Er⸗ nennungsvorſchlage bezüglich der Mitglieder und Stellvertreter die verſchiedenen Arten des Ein⸗ kommens (Kapitalvermögen, Grundbeſitz, Handel und Gewerbe, gewinnbringende Beſchäftigung) tunlichſt zu berückſichtigen und nehmen hierbei auf die Ausführungen in unſerer Vorlage an die Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung vom 4. September 1903 (Bl. 51ff. der Akten Bd. 2) Bezug. Außerdem iſt es dringend erwünſcht, daß die Mitglieder und Stellvertreter möglichſt auch in den Bezirken der Unterkommiſſion wohnen, denen ſie zu⸗ geteilt werden. Lediglich zur Erleichterung und in Vorberei⸗ tung der Wahl erlauben wir uns vier Vergzeichniſſe beizufügen (Bl. 310—315 der Akten Bd. 5), in denen wir zum Zwecke der Wahl oder Bezeichnung in Vor⸗ ſchlag bringen unter A 40 Perſonen als zu wählende Mitglieder, unter B 16 Perſonen als zu wählende Stellvertreter, unter C 27 Perſonen, die als Mit⸗ glieder und unter D 17 Perſonen, die als Stellver⸗ treter der Regierung zur Ernennung bezeichnet werden ſollen. Dem Wahlrecht der Stadtverord⸗ neten⸗Verſammlung ſoll dadurch jedoch in keiner Weiſe vorgegriffen werden. Ein fortgeführtes Verzeichnis der Mitglieder der Voreinſchätzungs⸗Kommiſſion befindet ſich unter dem Aktendeckel der beigefügten Akten Fach 2 Nr. 1 Bd. 5. Mit Rückſicht darauf, daß die Vorein⸗ ſchätzungs⸗Kommiſſion vor Beginn der Vorein⸗ ſchätzungsarbeiten vollzählig vorhanden ſein ſoll, bitten wir, die Wahlen uſw. in der Sitzung am 25. September 1907 zu vollziehen. Charlottenburg, den 17. September 1907. Der Magiſtrat. BV. o0 II. —2⁰ Matting. XI 1. Allg. 467. Charlottenburg, den 20. September 1907. Der Stadtverordneten⸗Vorſteher. Roſenberg. Druck von Adolf Gertz G. m. b. §., Charlottenburg.