erſcheint. Zwecks Zeiterſparnis und zur Erzielun eines einfachen, zeichneriſche Kräfte erſparend Betriebes ſoll ferner auf dem Boden des Hauſ mit Zuhilfenahme des vorerwähnten, von der Tiefbauverwaltung benutzten Raumes eine Räum⸗ lichteit zur mechaniſclſen, Ve rch Origindl⸗Zeichnungen bis zur Naturgröße her⸗ geſtellt werden; dazu iſt ein bereits aus⸗ gezeichnet bewährter, zurzeit nur aus England zu beziehender Vergrößerungsapparat erforderlich. um dieſe Räume in zweckmäßigen Zuſammen⸗ hang mit dem Amtszimmer des Stadtbaurats zu bringen, iſt es nötig, den Turmaufgang für das Publikum auf die andere Seite des Hauſes über die Treppe B zu verlegen und einen Weg über den Bodenraum durch einen neu herzuſtellenden Gang zu ſchaffen. Die Verlegung des für Hochbauzwecke ange⸗ forderten Bodenraumes der Tiefbauverwaltung ge⸗ ſtaltet deſſen chemiſches Laboratorium (welches jetzt in zwei an den entgegengeſetzten Giebelwänden des Rathausvorderbaues, alſo in von einander getrennten Räumen untergebracht iſt) zweckmäßiger; nur der Gang für das den Turm beſuchende Publikum würde ferner die beiden Räume trennen. Doch ſind völlig neue, Fußboden tragende eiſerne Trägerlagen einzuziehen, ſo daß auch hierfür ein verhältnismäßig beträchtlicher Koſtenaufwand erforderlich iſt. Die Umbauſummen laſſen ſich nicht genau feſtlegen und ſind berechnet 1 1. Umbau in den jetzigen Hochbauverwaltungs⸗ räumen auf etwa 1700—2000 ℳ für die Einrichtung des Vergrö⸗ ßerungsraumes auf etwa 4. 2400 für Beſchaffung des Vergrößerungs⸗ apparates auf etwa für den Umbau des chemiſchen La⸗ boratoriums und Herſtellung des neuen Turmzuganges auf etwa. 3200 „ zuſammen 9100 ℳ. Die Hochbaudeputation hat dem Antrage zugeſtimmt. Charlottenburg, den 23. September 1907. Der Magiſtrat. Matting. Seeling. X. 873. 2 73 1500 7 4. Druckſache Nr. 412. Vorlage betr. Erwerb einer Straßenland⸗ fläche⸗ urſchriftlich mit den Atten Fach § Nr. 136 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Dem Erwerbe einer etwa 80 qm großen Straßenlandfläche zum Zwecke der Verbrei⸗ terung der Brücke über die Krumme Lanke im Zuge des Königsdammes nach Maßgabe des Vertrages mit dem Bäckermeiſter Degen vom 7. September d. JI. — Nr. 908 des Urkundenverzeichniſſes — wird zugeſtimmt. . Der Kaufpreis von etwa 480 ℳ iſt aus dem Hauptetat Ord. Kapitel VIII Abſchn. 8 Nr. 4 für 1907 zu entnehmen. Die im Zuge des jetzigen Königsdammes über die Krumme Lanke führende Brücke genügt bei ihrer Breite von 5 m nicht mehr den Verkehrsan⸗ ſprüchen. Sie iſt ein Gegenſtand verſchiedener 1⁰ chen Vergrößerung 1 114 5806. —— deshalb in zu verbreitern, ſo daß ſie alsdann 8§ m hat. Zwecks Ausführung der Verbreiterung iſt der Erwerb einer etwa 80 qm großen Nuhen benachbarten Degenſchen Grund⸗ ſeunts, Band (8 Vlatt Argeh 4E age der zu erwerbenden Fläche iſt aus dem Plane Blatt 4 der Akten erſichtlich. Degen hat ſich in dem hierunter abgedruckten Vertrage vom 7. Sep⸗ tonne 4 — „Ae 7 e der Brücke erforderliche Fläche von etwa. 80 am zun Ereiſe von “ ſur das Ree Stadtgemeinde zu verkaufen. Der Preis iſt als angemeſſen zu erachten und kann aus dem Haupt⸗ etat Ord. vIII—8—4 für 1907 entnommen werden. Die Koſten der Verbreiterung der Brücke, die etwa 800 ℳ betragen werden, können aus laufenden Mitteln beſtritten werden. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Tiefbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 4. Oktober 1907. Der Magiſtrat. Mattin g. Bredtſchneider. Dr Maier. TX D. 1773. 17 genommen, die Brücke nach Nummer 908 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den 7. September des Jahres eintauſendneunhundertundſieben. Vor mir, dem unterzeichneten Stadtſyndikus Dr Adolf Maier aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürger⸗ lichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadt⸗ gemeindecCharlottenburg und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Übertragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grund⸗ ſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Magi⸗ ſtratsſekretär Otto Brabant von hier unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 29. März 1901. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadtverordneten⸗Verſammlung abgebe. . Der Bäckermeiſter Berthold Degen wohnhaft in Charlottenburg, Königsdamm Haus Degen. Der Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon zwar nicht bekannt, über ſeine Perſönlichkeit verſchaffte ſich aber die unterfertigte Urkundsperſon Gewißheit durch Einſicht in die Vorladung zum Termin. , Die Erſchienenen ſchloſſen folgenden Vertrag: 1 Herr Bäckermeiſter Berthold Degen in Char⸗ lottenburg iſt Eigentümer des am Königsdamm belegenen Grundſtücks Band 18 Blatt Nr. 1032 des Grundbuches von Charlottenburg. Von dieſem Grundſtück verkauft Herr Degen die auf dem ange⸗ hefteten Plane rot angelegte, mit a b d a um⸗ ſchriebene Fläche von etwa 80 qm an die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg. 74 8 Herr Degen verpflichtet ſich, die bezeichnete Fläche an die Stadtgemeinde Charlottenburg pfand⸗, laſten⸗ und rechtefrei aufzulaſſen. Die Auflaſſung hat innerhalb 4 Wochen nach Rechtswirkſamkeit berechtigter Beſchwerden geworden. Wir haben dieſes Vertrages und Beſchaffung des Kataſter⸗ materials zu erfolgenn