—— 589 — Uor! anen für die Ktadtverordneten-Berſ ammlung zu Charlottenburg. In nichtöffentlicher Sitzung. Druckſache Nr. 419. Vorlage betr. Gewährung einer Vergütung an einen Hilfsarbeiter. Urſchriftlich nebſt Perſonalheft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem wiſſenſchaftlichen Hilfsarbeiter Dr Simon wird für die Vertretung des Direktors des Statiſtiſchen Amts eine einmalige Vergütung von 700 ℳ gewährt. Dieſer Betrag iſt aus dem erſparten Stellengehalt zu entnehmen. Der Direktor unſeres Statiſtiſchen Amts, Profeſſor Dr Rahts, war vom 1. April d. I. ab zum Zwecke ſeiner kommiſſariſchen Beſchäftigung im Kaiſerlichen Statiſtiſchen Amt beurlaubt und iſt nach Ernennung zum Kaiſerlichen Regierungsrat und Mitglied des Kaiſerlichen Statiſtiſchen Amts aus dem ſtädtiſchen Dienſt ausgeſchieden. Der Eintritt des Nachfolgers erfolgt vorausſichtlich am 21. Oktober d. I. Der wiſſenſchaftliche Hilfsarbeiter Dr Simon hat neben ſeiner Tätigkeit als ſolcher die Stelle des Direktors des Statiſtiſchen Amts in der Zeit vom 1. April bis jetzt verwaltet. Wir haben beſchloſſen, für dieſe ſechsmonatige Vertretung, welche außer⸗ gewöhnliche Anforderungen an die Arbeitskraft und den Dienſteifer des Dr Simon ſtellte, ihm eine Vergütung von 700 ℳ zu gewähren. Das Gehalt der Stelle iſt für die Zeit vom 1. April bis 30. Sep⸗ tember 1907 mit 2700 ℳ verfügbar. Charlottenburg, den 4. Oktober 1907. Der Magiſtrat. Matting. I. 2445. Druckſache Nr. 420. Vorlage betr. Verkauf des Grundſtücks Berliner Straße 158. Urſchriftlich mit Heft 35 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Vertrag mit dem Architekten Franz Koerner über den Verkauf des ſtädtiſchen Grundſtücks Berliner Straße 158 — Band 20 Blatt Nr. 1123 des Grundbuchs — vom 13. Juli d. I. — Nr. 901 des Urtundenver⸗ zeichniſſes — wird genehmigt. 2. Der Kaufpreis von 210 000 ℳ, ſowie die Zinſen für die teilweiſe Stundung des Kauf⸗ preiſes ſind dem Sonderetat 7 — Verbrei⸗ terung der Bismarck⸗Straße — zuzuführen. Aus Anlaß der Durchlegung der Neuen Grol⸗ man⸗Straße iſt u. a. das Jaenickeſche Grundſtück Berliner Straße Nr. 158 (früher Nr. 136) von der Stadtgemeinde zum Preiſe von 215 732 ℳ käuflich erworben worden (vergl. Druckſachen Nr. 314 und 339 von 1905). Das Grundſtück hatte eine Geſamt⸗ größe von 1469 qm. Hiervon büdeten 629 qm be⸗ bauungsplanmäßiges Straßenland, der Reſt von 840 qm ſtellt Bauland dar. Das bebauungsplan⸗ mäßige Straßenland iſt inzwiſchen in den Straßen⸗ körper einbezogen worden, während das Reſtgrund⸗ ſtück nunmehr wieder zu veräußern bleibt, wie dies auch bereits beim Ankauf des Grundſtücks in Ausſicht genommen war (vergl. Druckſachen Nr. 314 von 1905). Das günſtigſte Kaufangebot, das erzielt werden konnte, hat der Architekt Franz Koerner abgegeben. Dies findet in dem mit Koerner ab⸗ geſchloſſenen Vertrage vom 13. Juli d. I. — Nr. 901 des Urkundenverzeichniſſes — ſeinen Ausdruck. Der Wortlaut des Vertrages iſt hierunter abgedruckt. Koerner hat ſich in dem Vertrage verpflichtet, für das 840qm ⸗ 59,22 QR. große Reſtgrundſtück einen Kaufpreis von 210 000 ℳ zu zahlen, was einem Einheitsſatz von 3546 ℳ für die Quadratrute ent⸗ ſpricht. Der Kaufpreis verſteht ſich frei von Straßen⸗ anliegerbeiträgen; hinſichtlich der Kanaliſations⸗ beiträge finden die ortsſtatutariſchen Beſtimmungen Anwendung. Die Stadtgemeinde hat beim Ankauf des Grundſtücks einſchließlich der darauf befindlichen Baulichkeiten einen Einheitspreis von 2083 ℳ für die Quadratrute bezahlt. Unter Zugrundelegung dieſes Einheitspreiſes würde ſich der Selbſtkoſten⸗ preis des an Koerner zu verkaufenden Reſtgrund⸗ ſtücks für die Stadtgemeinde auf 123 355 ℳ ſtellen. Würde hierzu ein angemeſſener Beitrag zu den Regulierungskoſten der Neuen Grolmanſtraße ge⸗ rechnet, der auf 500 ℳ für das laufende Meter Straßenfront anzunehmen wäre (vergl. unſere Vor⸗ lage vom 25. September 1906 — IX d 2013 — betr. die Feſtſetzung von Anliegerbeiträgen und Veräußerung von Grundeigentum an der ver⸗ längerten Grolman⸗Straße, Druckſache (Nr. 370 von 1906) — ſo ergibt ſich für das an Koerner zu veräußernde Grundſtück ein Beitrag von 41 295 . (Die Frontlänge beträgt 82,59 m.) Der anteilige Selbſtkoſtenpreis nebſt Regulierungskoſtenbeitrag beträgt danach für das zu veräußernde Grundſtück 123 355 + 41 295 164 650 ℳ. Koerner hat aber für die Fläche 210 000 ℳ zu zahlen. Dieſer Preis iſt als angemeſſen zu erachten. In dem erhöhten Kaufpreiſe drückt ſich der Mehrwert des Grundſtücks als jetziges Eckgrundſtück an der Berliner und Neuen Grolman⸗Straße aus. Der Kaufpreis von 210 000 ℳ ſowie die Zinſen für die teilweiſe Stundung des Kaufpreiſes ſind dem Sonderetat 7 — Verbreiterung der Bismarck⸗Straße — zuzuführen, aus dem die Mittel für den Ankauf des Grundſtücks ſeinerzeit vorſchußweiſe entnommen ſind. Ein Plan, aus dem die Lage des Grundſtücks erſichtlich iſt, iſt dem Heft 35 vorgeheftet. Mit unſerem Antrage befinden wir uns in Übereinſtimmung mit der Tiefbau⸗Deputation. Wir erſuchen, unſere Vorlage als dringlich zu behandeln und über ſie noch in der nichtöffentlichen Sitzung am 16. d. M. zu beraten, da die Annahme⸗ friſt für den Koernerſchen Vertrag am 1. November 4