—— 609 ——— Dorlagen für die Stadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 435. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel IX—2 5 für 1907. Urſchriftlich mit einer Anlage an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel IX Abſchnitt 2 Nr. 5 — dem Fuhr⸗ herrn Fricke für Feuerlöſchfuhren — werden 1950 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt. Bei dem Etatsanſatz IX—2—5 für 1907 ſind für die Beſpannung der Feuerwehrfahrzeuge 7 Ge⸗ ſpanne zu je 3900 ℳ vorgeſehen. Hierbei war mit der Inbetriebnahme der Südfeuerwache am 1. April d. Is. gerechnet. Von dieſem Zeitpunkte ab ſollte der 2. Abmarſch (Reſervezug) auf der Oſtfeuerwache fortfallen. Da wegen verzögerter Fertigſtellung der Baulichkeiten die Südfeuerwache erſt am 1. Oktober d. Is. in Betrieb genommen werden konnte, mußte bis dahin in feuerſicherheitlichem Intereſſe auf der Oſtfeuerwache der 2. Abmarſch bei⸗ behalten werden. Es waren mithin für die Zeit vom 1. April bis 30. September 1907 nicht 7 ſondern 8 Geſpanne erforderlich. Die Koſten für die Ge⸗ ſtellung des §. Geſpannes betragen für 6 Monate die Hälfte von 3900 ℳ 1950 ℳ. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen. Charlottenburg, den 21. Oktober 1907. Der Magiſtrat. Matting. Meyer. XIV b. 774. Druckſache Nr. 436. Vorlage betr. Gewährn an die Comenius⸗Geſellſchaft. Urſchriftlich mit den Akten Fach 12 Nr. 22 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Comenius⸗Geſellſchaft wird ein ein⸗ maliger Beitrag von 250 ℳ bewilligt. Der Betrag iſt dem Dispoſitionsfonds zu ent⸗ nehmen. Am 2. und 3. November d. I. findet in Berlin die Hauptverſammlung der Comenius⸗Geſellſchaft ſtatt. Die Stadtgemeinde Charlottenburg iſt ſeit dem Jahre 1902 Mitglied der Geſellſchaft gegen Zahlung eines Jahresbeitrages von 50 ℳ, wofür ihr ſämtliche Schriften in 5 Exemplaren zugehen. Anläßlich der bevorſtehenden Hauptverſamm⸗ lung iſt die Geſellſchaft an uns mit der Bitte heran⸗ getreten, ihr zu den beträchtlichen Koſten einen ein⸗ maligen Beitrag zu leiſten. Die Stadt Berlin hat ihr aus dem gleichen Anlaß bereits einen Beitrag von 500 ℳ, überwieſen. In Anbetracht der ſegens⸗ reichen Leiſtungen, die die Comenius⸗Geſellſchaft auf dem Gebiete der Volkserziehung aufzuweiſen hat und die auch unſerer Stadt zugute kommen, eines Beitrages haben wir beſchloſſen, ihr einen einmaligen Beitrag in Höhe von 250 ℳ zu gewähren. Wir erſuchen um Zuſtimmung. Charlottenburg, den 24. Oktober 1907. Der Magiſtrat. 4 218 Matting. Neu fieir t. III b. 1659. Druckſache Nr 437. Vorlage betr. Neuſchaffung der Stelle einer Leiterin für die ſtädtiſchen Kindergärten. Urſchriftlich mit den Akten Fach 1 Nr. 78 be⸗ treffend Kindergarten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 4) Vom 1. Oktober 1907 ab wird die Stelle einer Leiterin für die ſtädtiſchen Kinder⸗ gärten—Gemeinde⸗Beamtin — neu geſchaffen. Das Gehalt wird auf 1800 ℳ bis 3150 ℳ — ſteigend von 3 zu 3 Jahren um je 150 ℳ — feſtgeſetzt. b) Der für die Zeit vom 1. Oktober 1907 bis 31. März 1908 erforderliche Betrag von 900 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds Ord. 1—14—1 für 1907 zu entnehmen. In Ausführung des Beſchluſſes der ſtädtiſchen Körperſchaften vom 13./27. März 1907 iſt zur Vor⸗ bereitung einſchulungsunreifer Kinder ſeit dem Sommerhalbjahr 1906 ein ſtädtiſcher Kindergarten auf dem Grundſtück Nehringſtraße 9/10 eingerichtet worden. Die Leitung iſt einer geprüften Lehrerin übertragen, die jahrelange Erfahrungen im Schul⸗ dienſte und eine gründliche Kenntnis des Kinder⸗ gartenweſens beſitzt. Wir legen Gewicht darauf, daß der Leiterin Zweck und Ziel und die charakteri⸗ ſtiſchen Unterſchiede beider Anſtalten genau bekannt ind. Die neue Einrichtung hat ſich nach dem über⸗ einſtimmenden Urteil von pädagogiſcher und ärzt⸗ licher Seite gut bewährt. Zurzeit beſtehen zwei ſtädtiſche Kindergärten, von denen der eine vor⸗ mittags, der andere nachmittags arbeitet; in dem zweiten iſt unter Aufſicht der Leiterin eine geprüfte Kindergärtnerin beſchäftigt. Eine weitere Aus⸗ dehnung auf andere Stadtteile wird in Erwägung gezogen. Die jetzige Leiterin iſt bereits ſeit Oſtern 1905 als Hilfslehrerin im hieſigen Gemeindeſchuldienſt und ſeit Oſtern 1906 im Kindergarten tätig. Da ſie dieſen bisher in ſehr umſichtiger und geſchickter Weiſe geleitet hat, haben wir auf Antrag der Schul⸗ deputation beſchloſſen, ſie vom 1. Oktober d. I. ab als ſtädtiſche Beamtin auf Lebenszeit mit der Maßgabe anzuſtellen, daß der Rücktritt in den öffentlichen oder Fortbildungs⸗Schuldienſt jeder⸗ zeit vorbehalten bleibt und daß die Verheiratung die ſofortige Aufhebung der Anſtellung zur Folge hat. Entſprechend dem Gehalt der wiſſenſchaft⸗ lichen Lehrerinnen an den Gemeindeſchulen ſoll das Anfangsgehalt der Leiterin des Kindergartens