Uaor!1 613 anen für die Stadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. In nichtöffentlicher Sitzung. 42 Druckſache Nr. 444. Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Enteignungsentſchädigung für 2 Grund⸗ ſtücke (Druckſache Nr. 421). 2 Verhandelt Charlottenburg, den 21. Oktober 1907. Anweſend: — Stadtv. Klick, Lingner, Mittag, Platz, Protze, Schmidt. Seitens des Magiſtrats: Stadtbaurat Bredtſchneider, Stadtſyndikus Dr Maier. Entſchuldigt: Stadtv. Bartſch. Nicht anweſend: Stadtv. Jachmann, Wolffenſtein. Der Ausſchuß bildet ſich wie folgt: Vorſitzender iſt der Stadtv. Protze. Schriftführer ein Beamter der Geſchäftsſtelle. Der Antrag des Magiſtrats vom 10. Oktober 1907 — IX D 1804 — lautet wie folgt: 1. Dem Vertrage mit dem Fabritbeſitzer Gott⸗ hilf Zander vom 5. Oktober d. I. wegen Er⸗ höhung der Enteignungsentſchädigung für ſeine Grundſtücke Wall⸗Straße 72/73 auf 162 000 ℳ — Nr. 912 des Urkundenver⸗ zeichniſſes — wird zugeſtimmt. 2. Der an den Fabrikbeſitzer Zander nachträglich zu zahlende Betrag von 28 136,40 ℳ ſowie die Zinſen ſind beim Sonderetat 7 — Ver⸗ breiterung der Bismarck⸗Straße — zur Ver⸗ fügung zu ſtellen. 5 * % 4 5 Nach eingehender Beratung empfiehlt der Ausſchuß einſtimmig der Stadtverordneten⸗Ver⸗ ſammlung 6 die Annahme der Magiſtratsvorlage. Berichterſtatter: Stadtv. Lingner. v. g. u. Protze, Lingner, Platz, C. Mittag, Klick, G. Schmidt. §t. v. 975. Druckſache Nr. 445. Vorlage betr. Entſchädigung für Straßen⸗ land in der Hardenbergſtraße. Zachmi nch mit den Atten und Prozeßheft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 77 1. Die Annahme des von der Frau Rentiere Puls durch den Juſtizrat Guth unterm 16. Juni d. I. angebotenen Vergleichs be⸗ treffend die für das enteignete Straßenland der Hardenbergſtraße vor dem Grundſtück Hardenbergſtraße 3 zu zahlende Entſchädigung wird genehmigt. 2. Die erforderlichen Mittel ſind dem Kunto Freilegung der Hardenbergſtraße“ (Extra⸗ ordinarium Kapitel IV Titel 6 Reſte aus früheren Jahren), wo ſie zur Verfügung ſtehen, zu entnehmen. Das Straßenland vor dem Grundſtück Harden⸗ bergſtraße 3 iſt aus Anlaß der Verbreiterung der Hardenbergſtraße im Enteignungswege von der Stadtgemeinde erworben worden, nachdem die vom Bezirksausſchuß feſtgeſetzte Enteignungsentſchä⸗ digung von 32 449,85 ℳ von uns rechtsgültig hinter⸗ legt war. Dieſe Entſchädigung ſetzt ſich zuſammen aus dem Wert des Grund und Bodens von 26 620 ℳ und der Vergütung für Baulichkeiten und Aufwuchs von 5829,85 . Gegen den Entſchädigungs⸗ feſtſetzungsbeſchluß des Bezirksausſchuſſes hat Frau Puls ſeinerzeit rechtzeitig Klage erhoben und eine um 70 852,48 ℳ höhere Entſchädigung gefordert. Zwecks Erſparnis der Prozeßkoſten iſt jedoch auf Antrag der Frau Puls mit unſerem Einverſtändnis dem Rechtsſtreit bis auf weiteres nicht Fortgang gegeben worden, da gleichzeitig mehrere gleich⸗ artige Prozeſſe ſchwebten und deren Ausgang für die ev. Weiterführung des Rechtsſtreits ent⸗ ſcheidend ſein ſollte. Inzwiſchen hat nun Frau Puls den nachſtehend abgedruckten Vergleich angeboten, in welchem ſie die früher beanſpruchte Mehrforderung von 70 852,48 ℳ auf 35 000 ℳ ermäßigt, ſo daß die verlangte Geſamtentſchädigung für das enteignete Straßenland 32 449,85 ℳ — 35 000 d 67 449,85 betragen würde. Dieſes Angebot, an welches ſich Frau Puls laut nachträglicher Erklärung bis nach Beſchlußfaſſung durch die Stadtverord⸗ neten⸗Verſammlung gebunden hält, iſt u. E. für die Stadtgemeinde annehmbar, da nach den nun⸗ mehr bereits in II. Inſtanz entſchiedenen Prozeſſen für gleichliegende Grundſtücke in der Hardenberg⸗ ſtraße höhere Entſchädigungen feſtgeſetzt worden ſind. Während ſich nach den hier ergangenen Ur⸗ teilen für das Quadratmeter Grund und Boden ein Wert von etwa 58 ℳ ergibt, werden nach dem Pulsſchen Angebot 46 ℳ für das Quadratmeter gefordert. Wenn auch die im Prozeßwege zuge⸗ ſprochenen Entſchädigungen über die vom Bezirks⸗ ausſchuß feſtgeſetzten Beträge hinausgehen, ſo iſt doch nach den eingehenden gutachtlichen Erhebungen in II. Inſtanz eine niedrigere Bewertung des ent⸗ eigneten Straßenlandes vor Hardenbergſtraße 3 auch im Prozeßwege nicht zu erwarten. Da außer⸗ dem durch die Annahme des Pulsſchen Vergleichs nicht unerhebliche Prozeßkoſten erſpart werden, empfehlen wir in Übereinſtimmung mit der Tief⸗ baudeputation ſeine Genehmigung. Charlottenburg, den 21. Oktober 1907. Der Ma güſr a t. Matting. Dr Maier. IX. B 3075. 2 —