—— 614 — Charlottenburg, den 16. Juni 1907. Juſtizrat Guth, 7 Rechtsanwalt und Notar Charlottenburg Berliner Straße 46 1. An den Magiſtrat zu Charlottenburg. In Sachen der Frau Rentiere Puls gegen die Stadtgemeinde Charlottenburg wegen Ent⸗ ſchädigung für die enteignete Grundſtücksfläche an der Hardenbergſtraße will meine Mandatin, Frau Rentiere Puls, um die Sache endlich aus der Welt zu bringen, ſich mit der Hälfte der geforderten Entſchädigung begnügen und iſt deshalb zu folgen⸗ dem Vergleich bereit: die beklagte Stadtgemeinde zahlt an die Klägerin 35 000 ℳ, Klägerin verzichtet auf die Mehrforderung. Die Gerichtskoſten werden geteilt, die außergerichtlichen gegen⸗ einander aufgerechnet. An dieſen Antrag hält ſich meine Machtgeberin bis zum 12. Juli er. gebunden. 2 Der Juſtizrat. Guth. — Druckſache Nr. 446. Borlage betr. Anſtellung eines ſtädtiſchen Beamten auf Lebeuszeit (Techniker). Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Technikers Eugen vom Sondern als ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit (Techniker der Tiefbauverwaltung F III des Normalbeſoldungsetats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. Der Genannte iſt 33 Jahre alt und befindet ſich ſeit dem 14. April 1903 im Dienſt der Stadt Charlottenburg. Leiſtungen und Führung waren zufriedenſtellend. Nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 9. Ottober d. I. iſt er geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit in einer offenen Technikerſtelle beſchloſſen. Charlottenburg, den 17. Oktober 1907. Der Magiſtrat. Matting. I. 2369. Druckſache Nr. 447. Vorlage betr. Anſtellung eines Beamten zu vorübergehenden Dienſtleiſtungen. Urſchriftlich nebſt Perſonalheft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Gerichtsaſſeſſors Zelle als ſtädtiſchen Beamten zu vorüber⸗ gehenden Dienſtleiſtungen (juriſtiſcher Hilfs⸗ arbeiter) gemäß § 56 Nr. 6 der Städte⸗ ordnung zu erklären. Der Genannte iſt ſeit dem 14. d. M. in der offenen Stelle eines juriſtiſchen Hilfsarbeiters auf Privat⸗ dienſtvertrag beſchäftigt. Da er insbeſondere in der Steuerverwaltung Verwendung finden ſoll, bei der Steuerveranlagung aber nur Beamte mit⸗ wirken dürfen, ſo iſt ſeine Anſtellung als „Beamter zu vorübergehenden Dienſtleiſtungen“ (§8 1 und 2 des Kommunalbeamtengeſetzes und § 1 des Orts⸗ ſtatuts betr. die Anſtellung der Beamten) erfor⸗ derlich. Die perſönlichen Verhältniſſe des Gerichts⸗ aſſeſſors Zelle gehen aus dem Perſonalheft hervor. Charlottenburg, den 19. Oktober 1907. Der Magiſtrat. 2211 Matting. 1. 2353. Druckſache Nr. 448. Vorlage betr. Anſtellung von ſtädtiſchen Beamten zur Vorbereitung (Diätare). Urſchriftlich nebſt Perſonalheften an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung der nachgenannten Perſonen 1. Karl Koepke, geboren 25. Januar 1883, 2. Richard Wille, geboren 27. April 1883 als ſtädtiſche Beamte zur Vorbereitung (Diätare) gemäß § 56 Nr. 6 der Städte⸗ ordnung zu erklären. Die Genannten befinden ſich im Beſitze des Zeugniſſes über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt. Koepke war bereits vom 6. Oktober 1902 bis 30. April 1905 bei der Einkommenſteuer⸗Veranlagungskommiſſion des Kreiſes Angermünde und vom 1. Mai 1905 bis 30. September 1907 bei der Gemeindeverwaltung in Britz tätig. Wille iſt während ſeiner Militärdienſt⸗ zeit 4 Jahre zur Ausbildung als Zahlmeiſter⸗Aſpirant beſchäftigt geweſen und hat die Zahlmeiſterprüfung beſtanden. Nach den vertrauensärztlichen Zeugniſſen ſind die Anzuſtellenden geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb beſchloſſen, die Genannten als ſtädtiſche Beamte zur Vorbereitung (Diätare) an⸗ zuſtellen. Charlottenburg, den 17. Oktober 1907. Der Magiſtrat. Matting. I. 1655. 4 Druckſache Nr. 449. VBorlage betr. Gewährung von Ruhegehalt an einen in den Ruheſtand verſetzten Beamten. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem mit Ende Dezember 1907 in den Ruhe⸗ ſtand verſetzten Aſſiſtenten Taubert wird vom 1. Januar 1908 ab ein Ruhegehalt von jährlich 1809 ℳ gewährt. Der für das Rechnungsjahr 1907 erforderliche Betrag von 452,25 ℳ. iſt dem Dispoſitionsfonds zu ent⸗ nehmen. Taubert leidet ſeit dem Jahre 1898 an Nerven⸗ ſchwäche. Er iſt wegen ſeines Leidens in den letzten 10 Jahren wiederholt längere Zeit dienſtunfähig geweſen. Seit dem 7. Juni d. I. iſt er wieder krank. Es beſteht allgemeine Schwäche, Kopf⸗ ſchmerz, Unruhe und Gedächtnisſchwäche. Taubert muß, um einer weiteren Verſchlimmerung ſeines Leidens vorzubeugen, fortgeſetzt in ärzt⸗ licher Aufſicht bleiben und geeignete Kuren ge⸗ gebrauchen. Der ſtädtiſche Vertrauensarzt hält in Übereinſtimmung mit den behandelnden Arzten eine Wiederherſtellung für ausgeſchloſſen und