—— 623 — Dorlangen für Stadtverordneten-Verſa Druckſache Nr. 454 Vorlage betr. Verſtärkung der Etats nummer Ord. Kapitel 1—8 3 für 1907. Urſchriftlich mit Akten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 75 Die Etatsnummer Ord. Kapitel I Abſchn. 8 Nr 3 für 1907 (Umzugskoſten für Beamte und Lehrkräfte) wird um 7000 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds verſtärkt. Nach dem Gemeindebeſchluſſe vom 18. März/ 17. April/2. Mai 1907 erhalten die als Magiſtrats⸗ mitglieder, Beamte oder Lehrkräfte in etatsmäßigen Stellen angeſtellten Perſonen, wenn ſie aus einem anderen Gemeindebezirk zuziehen, und bereits in ihrem früheren Amte etatsmäßig angeſtellt waren, Umzugskoſten. Zu dem Z3wecke ſind in den Etat für 1907 erſtmalig 9500 ℳ eingeſtellt worden. Dieſe Summe iſt berechnet worden nach den aller⸗ dings in jedem Jahre verſchiedenen Berufungen von Lehrern und Beamten in den Jahren 1901 bis 1906. Danach wören im Jahre durchſchnittlich an 3 Beamte, 8 Oberlehrer und 22 Lehrer an Gemeinde⸗ ſchulen — alſo zuſammen an 33 Perſonen — Um⸗ zugskoſten in Höhe von etwa 9500 ℳ zu zahlen ge⸗ weſen. (Vergl. Schlußſatz unſerer Vorlage vom 19. März d. I., Druckſachen Seite 188.) Es läßt ſich nunmehr überſehen, daß dieſer Betrag im laufen⸗ den Etatsjahre nicht ausreicht. Von außerhalb ſind bereits berufen bzw. werden bis 31. März 1908 vorausſichtlich noch berufen 1 Magiſtratsmitglied, 8 Beamte, 8 Oberlehrer und 38 Lehrer an Ge⸗ meindeſchulen, alſo zuſammen 57 Perſonen. An Umzugskoſten ſind bisher angewieſen 9105,11 ℳ. Erforderlich ſind noch für 1 Magiſtratsmitglied und 4 Beamte für 3 Oberlehrer „ 14 Lehrer 2 Dazu für Unvorhergeſehenes . 576,45 „ zuſammen 16 500,— . Das Etatsſoll beträgt.. 9 500,— 1 mithin Überſchreitung / 000,— /. Charlottenburg, den 7. November 1907. Der Magiſtrat. Matting. 1. 2731. Druckſache Nr. 435. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel IX 3—1 für 1907. Urſchriftlich an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapital IX Abſchnitt 3 Nr. 1 für 1907 — die mmlung zu Charlottenburg. Löhne für Hilfsaufſeher, Kolonnenführer, Straßenreinigungsarbeiter und Hilfsarbeiter einſchl. Kranken⸗, Invaliden⸗ und Unfall⸗ Verſicherungsbeiträge — werden 7500 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt. Infolge ſtändiger Zunahme der Straßen⸗ reinigungsfläche iſt es uns nicht möglich geweſen, mit der Anzahl Hilfsarbeiter, welche dem Etats⸗ anſatze für das Rechnungsjahr 1907 zugrunde gelegt war, die Reinigung der Straßen gut und ſauber zu bewirken. Wir haben deshalb für die Sommermonate eine größere Anzahl Hilfsarbeiter einſtellen müſſen. Während die Hilfskräfte in den früheren Jahren ſtets mit Ende September — dem Schluſſe der ordentlichen Beſprengungsperiode — entlaſſen ſind, war es in dieſem Jahre wegen der trockenen Witterung notwendig, im Monat Oktober faſt täglich noch 10 Sprengwagen in Betrieb zu ſtellen. Durch die Bedienung dieſer Sprengwagen ſind 10 Leute des ſtändigen Arbeiterperſonals dem eigentlichen Straßenreinigungsdienſt entzogen. Erſatz war jedoch unumgänglich notwendig. Durch die Einſtellung der größeren Anzahl Hilfsarbeiter, ſowie durch die Beſchäftigung von Hilfskräften über den 1. Oktober hinaus iſt der Etatsanſatz für Löhne um rund 7500 ℳ überſchritten worden. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen. Charlottenburg, den 4. November 1907. Der Ma giſtrat. Matting. XIVa. 1764. Meyer. Druckſache Nr. 456. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel X— 1—12 für 1907. Urſchriftlich mit den Akten Fach 3 Nr. 43 a an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kap. X — 1—12 für 1907 (Pacht für das eiſen⸗ bahnfiskaliſche Gelände an der Straße 17 b) werden 734,87 aus dem Dispoſitions⸗ fonds bewilligt. Durch Beſchluß der Stadtverordneten⸗Ver⸗ ſammlung vom 3. Oktober 1906 (Druckſache Nr. 380) wurde der Pachtzins für das fragliche Gelände auf höchſtens 50 ℳ für das ar und Jahr feſtgeſetzt, d. i. 177,17 ar je 50,— 8858,50 . Im § 3 des mit dem Eiſenbahnfiskus ab⸗ geſchloſſenen Vertrages vom 26. März 1907/2. April 1907 iſt dann der Pachtzins vom 1. April 1907