—— 632 — der öffentlichen Arbeiten mit Rückſicht darauf, daß „nicht für feſtgeſtellt zu erachten iſt, ob und wann die Stadtgemeinde Charlottenburg die Markthalle an der Niebuhrſtraße herſtellen wird“, als begründet angeſehen und ſomit eine Durchführung des Ent⸗ wurfs zunächſt unmöglich gemacht worden. Ob⸗ wohl daher die aus der Errichtung der Markthalle zu beobachtenden Verkehrsrückſichten ſolange nicht für eine Verbreiterung von den Genehmigungs⸗ behörden als ausſchlaggebend anerkennt werden, wie nicht der Baubeginn als unmittelbar bevor⸗ ſtehend bezeichnet werden kann, ſo liegt dennoch, wenigſtens in den bisher noch unbebauten Teilen, eine Verbreiterung auf 22m ſowohl im öffentlichen wie im privaten Intereſſe, wie ſich aus dem nach⸗ ſtehend abgedruckten Erläuterungsbericht zu dem Entwurf vom 27. Oktober ergibt. Es kann deshalb davon abgeſehen werden, die Fluchtlinienfeſt⸗ ſetzung in der alten Form zu wiederholen, trotzdem wir gegenwärtig in der Lage wären, eine Erklärung abzugeben, daß das Markthallenprojekt weiter be⸗ trieben werden ſoll. Wir haben daher den früheren Entwurf fallen gelaſſen und verzichten nunmehr in dem vorliegenden neuen Entwurf auf eine Verbreiterung in den be⸗ reits bebauten Teilen. Im übrigen nehmen wir wegen der Einzelheiten auf den Erläuterungsbericht Bezug. Mit unſerem Antrag folgen wir einem Be⸗ ſchluß der Tiefbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 6. November 1907. Der Magiſtrat. Mattin g. Bredtſchneider. Dr. Maier. IX. E. 946. Erläuterungsbericht Verbreiterung der Niebuhrſtraße zwiſchen Wilmersdorfer Straße und Leibnizſtraße. Abteilung , Sektion 1/3 des Bebauungsplanes von den Umgebungen Berlins (Charlottenburg). betr. Die Niebuhr Straße hat in dem zwiſchen der 9 Bleibtreu⸗ und Leibniz⸗Straße belegenen Teile eine Breite von 22,0 m, in dem zwiſchen der Leibniz⸗ und Wilmersdorfer Straße belegenen Teile dagegen nur eine ſolche von 19,0 m. Bereits bei Gelegenheit der Bearbeitung eines Entwurfs für eine auf dem ſtädtiſchen Grundſtück dortſelbſt zu errichtende Zen⸗ tralmarkthalle iſt eine Verbreiterung der Niebuhr⸗ Straße zwiſchen der Leibniz⸗ und Wilmersdorfer Straße auf 22,0 m angebahnt worden, jedoch in⸗ folge des Einſpruchs, welchen der Eigentümer des an der nördlichen Ecke der Wilmersdorfer Straße belegenen bebauten Grundſtücks dagegen geltend machte, ohne Erfolg. Nachdem nunmehr die Frage der Erbauung einer Zentralmarkthalle auf dem ſtädtiſchen Gelände zurückgeſtellt worden iſt, fallen zwar die damals geltend gemachten Rückſichten auf den Verkehr fort, aber deſſenungeachtet kann auf die Verbreiterung der Niebuhr⸗Straße auf 22,0 m wenigſtens in ihrer hauptſächlichſten Länge aus folgendem Grunde nicht verzichtet werden. An 19 m breiten Straßen können nach der Baupolizei⸗ ordnung nur 19 m hohe Häuſer errichtet werden. Bei einer ſolchen Höhe können gerade noch Häuſer mit der baupolizeilich zuläſſigen, größten Geſchoß⸗ zahl, nämlich fünf, hergeſtellt werden, aber hierbei muß die Höhe der einzelnen Geſchoſſe derart ein⸗ geſchränkt werden, daß nur niedrige Zimmer mit wenig vollkommener Licht⸗ und Luftzuführung ent⸗ ſtehen. Es liegt daher in gleicher Weiſe im öffent⸗ lichen, wie im privaten Intereſſe, die Straße auf 22,0 m zu verbreitern, um den Bau von Wohn⸗ häuſern mit der baupolizeilich zuläſſigen größten Höhe von gleichfalls 22,0 m zu ermöglichen. Der⸗ artige Häuſer ſind auch dem Charakter jenes Stadt⸗ teils mehr angemeſſen. Die gleiche Rückſicht braucht natürlich in demjenigen Teile der Niebuhr Straße, in welchem bereits Wohnhäuſer vorhanden ſind, nicht genommen zu werden. Aus dieſem Grunde iſt an der Einmündung der Niebuhr Straße in die Wil⸗ mersdorfer Straße, wo bereits Wohnhäuſer zu beiden Seiten der Niebuhr Straße errichtet ſind, von einer Verbreiterung Abſtand genommen, hier iſt die alte Straßenbreite von 19,0 m beibehalten worden; das gleiche iſt vor dem noch unbebauten Grundſtück Bd. 103 Nr. 3918 geſchehen, weil dieſes Grundſtück ſehr klein iſt und eine Verringerung ſeiner Fläche nicht verträgt. Auf Grund dieſer Er⸗ wägungen iſt der vorliegende Entwurf aufgeſtellt worden, wonach die Niebuhr Straße auf der Süd⸗ ſeite zwiſchen Leibniz Straße und Oſtgrenze des Grundſtücks Bd. 103 Nr. 3918 um 3,0 m verbreitert wird. Eine Verbreiterung auf der Nordſeite iſt nicht angängig wegen der geringen Tiefe des zwiſchen Straße und Eiſenbahn belegenen ſtädtiſchen Geländes, welches für den Bau einer Markthalle für ſpätere Zeit reſerviert werden ſoll und deſſen Tiefe daher nicht verringert werden darf. Im UÜbrigen behalten die Grundſtücke auf der Südſeite der Niebuhr Straße auch nach der Verbreiterung die ſehr günſtige Bautiefe von etwa 44 m. Die Überleitung des 22,0 m breiten Teils der Niebuhr Straße in den 19,0 m breiten Teil findet auf der Oſtgrenze des Grundſtücks Band 103 Nr. 3918 ſtatt, auf dieſer Grenze ſpringt die Fluchtlinie um 3,0 m nach Norden ein. Der Entwurf iſt dargeſtellt in einem Flucht⸗ linienplan im Maßſtab 1: 1000 und 1 Überſichts⸗ plan (Umdruck). An den Entwäſſerungsverhält⸗ niſſen wird durch den vorliegenden Entwurf nichts eändert. Bemerkt wird noch, daß die auf dem ſtädtiſchen Grundſtück belegenen und von der Ver⸗ breiterung betroffenen Gebäude durchweg provi⸗ ſoriſchen Charakter haben und im Falle einer Regu⸗ lierung der Straße ohne weiteres entfernt werden können. Charlottenburg, den 27. Oktober 1907. Der Stadtbaurat. Der Vermeſſungsinſpettor. Bredtſchneider. Wick. Druckſache Nr. 467. Vorlage betr. Beſchaffung von Spül⸗ und Sprengwagen für die Straßenreinigung. Urſchriftlich mit Anlagen 8 71 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Koſten für Beſchaffung von 14 Spül⸗ wagen in Höhe von 43 640 ℳ und von einem Sprengwagen in Höhe von 2200 ℳ, welche als einmalige Ausgaben in den Etat für 1908 ein⸗ zuſetzen ſind, werden bewilligt. Während im laufenden Jahre infolge Regu⸗ lierung neuer Straßenzüge die Geſamtfahrdamm⸗ fläche um rd. 150 000 qm zugenommen hat, haben beſonders die Aſphaltſtraßen ſowohl durch Neuan⸗ lage von Straßen als auch durch Aſphaltierung bis⸗ her gepflaſterter Straßen eine Vermehrung von über 100 000 am erfahren. Demgemäß muß auch