Tage nicht mehr möglich ſein, ſo hat ſie an dem folgenden Werktage zu geſchehen. 3. Die Auflaſſung des Grundſtücks an die Stadt⸗ gemeinde hat ſpäteſtens drei Monate nach erfolgter Benachrichtigung der Verkäuferin von der Genehmi⸗ gung des Kaufvertrages durch die Gemeindebe⸗ hörden zu erfolgen und zwar ſchulden⸗ und laſtenfrei. Das Grundſtück iſt miets⸗ und pachtfrei zu übergeben. Die Übergabe gilt mit der Auflaſſung als erfolgt. Die Verkäuferin verpflichtet ſich, die Ent⸗ pfändung des verkauften Grundſtücks hinſichtlich aller in Abteilung III des Grundbuches eingetra⸗ genen Hypotheken von zuſammen 336 000 ℳ bis zum Auflaſſungstage zu bewirken, und zwar auf ihre Koſten. Sie behält ſich jedoch den Rücktritt vom Vertrage für den Fall vor, daß es ihr wider Erwarten nicht gelingen ſollte, die Entpfändungs⸗ erklärung eines der eingetragenen Gläubiger zu beſchaffen. § 4 13 Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages ſo⸗ wie die der Eigentumsübertragung des Grundſtücks auf die Stadtgemeinde trägt die Stadtgemeinde. Die Umſatzſteuer trägt die Stadtgemeinde. Das Grundſtück iſt zur Erweiterung des Schul⸗ hofes der Gemeindeſchule XIII beſtimmt. Die Stadtgemeinde nimmt daher gemäß § 5 f des Stem⸗ pelſteuergeſetzes vom 31. Juli 1895 für ſich Stempel⸗ befreiung in Anſpruch. § 5. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt abhängig von der Genehmigung desſelben durch den Magiſtrat und die Stadtverordneten⸗Verſammlung zu Char⸗ lottenburg. Wird dieſe Genehmigung nicht bis zum 1. Januar 1908 erteilt, und der Verkäuferin ſchrift⸗ lich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgendwelche Rechte herleiten. Der Erſchienene zu 3 — Rentier Fritz Fürſtenau — erklärt: Ich genehmige alle in dieſer Verhandlung von meiner Ehefrau abgegebenen Erklärungen. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vorgeleſen, von denſelben genehmigt und wie folgt eigenhändig unterſchrieben worden: Rudolf Hoffmann, Anna Fürſtenau geb. Bader, F ri tz F ür ſt e nau, Dr. Kanl Pr ü h ß Gerichtsaſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Druckſache Nr. 472. Vorlage betr. Anſtellung von ſtädtiſchen Be⸗ amten auf Kündigung (Aſſiſtenten). Urſchriftlich nebſt Perſonalheften an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung der Aſſiſtenten auf 45 Max Rubel geboren am 14. 5. 1872, Wilhelm Schulze „ „ 19. 10. 1873, Guſtav Eberling — „ 2 15. 6. 1874, Oskar Braunsforth „, 28. 2- 1878, Rudolf Hamann „ „ 10. 6. 1876, Ernſt Bamberg — „ 14. 6. 1877 als ſtädtiſche Beamte auf Kündigung (Aſſi⸗ ſtenten — BIVa des Normalbeſoldungs⸗ etats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. 640 —— Die Genannten befinden ſich ſämtlich ſeit dem 1. Mai 1907 in offenen, im Stadthaushalts⸗ plan vorgeſehenenen Aſſiſtentenſtellen. Leiſtungen und Führung waren zufriedenſtellend; nach den vertrauensärztlichen Zeugniſſen ſind ſie geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb ihre An⸗ ſtellung als ſtädtiſche Beamte auf Kündigung be⸗ ſchloſſen. Charlottenburg, den 7. November 1907. Der Magiſtrat. Matting. S ch ol s. 1. 2590. Druckſache Nr. 473. Vorlage betr. Anſtellung eines ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit (Ingenienr). Urſchriftlich mit dem Perſonalheft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Diplom⸗Ingenieur Fritz Bittner als ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit (Ingenieur — FIIb des Normal⸗ beſoldungsetats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. Der Genannte iſt 33 Jahre alt und befindet ſich ſeit dem 1. Oktober 1904 im Dienſt der Stadt Charlottenburg. Leiſtungen und Führung waren zufriedenſtellend: nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 14. Oktober 1907 iſt er geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb ſeine An⸗ ſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit in einer offenen Ingenieurſtelle beſchloſſen. Charlottenburg, den 26. Oktober 1907. Der Magiſtrat. Matting. 1. 2368. 222 Druckſache Nr. 474. Vorlage betr. Gewährung von Ruhegehalt an einen in den Ruheſtand verſetzten Ober⸗ maſchiniſten der Fenerwehr. Urſchriftlich mit dem Perſonalheft und einer Anlage an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem mit Ende November 1907 in den Ruhe⸗ ſtand verſetzten Obermaſchiniſten Schneider⸗ mann wird vom 1. Dezember. 1907 ab ein Ruhegehalt von jährlich 1020 ℳ gewährt. Der für das Rechnungsjahr 1907 erfor⸗ derliche Betrag von 340 ℳ iſt dem Dispo⸗ ſitionsfonds zu entnehmen. Der Obermaſchiniſt Schneidermann, geboren am 19. Juli 1875, wurde am 2. Ottober 1897 als F euerwehrmann bei unſerer Feuerwehr eingeſtellt. Zum Oberfeuerwehrmann wurde er am 6. Ottober 1899, zum Obermaſchiniſten am 16. Oktober 1902 ernannt. Nach dem Unterſuchungsbefunde des ſtädtiſchen Vertrauensarztes vom 1. Oktober 1897 war Schneidermann bei der Einſtellung geſund. Während der Dienſtzeit war er mehrere Male an Magenbluten und zweimal an Rheumatismus erkrankt. Am 1. Auguſt d. I. erkrankte Schneider⸗ mann wiederum an Magenbluten und/ befindet ſich zurzeit noch in ärztlicher Behandlung. Nach dem Unterſuchungsbefunde des ſtädtiſchen Ver⸗ trauensarztes vom 7. Oktober 1907 leidet Schneider⸗ mann an einem zurzeit vernarbten Magengeſchwür, welches wahrſcheinlich Verwachſungen eingegangen