iſt, ſowie an der durch das Leiden verurſachten Blutarmut. Infolge ſeines Leidens wird Schnei⸗ dermann dauernd unfähig für den Feuerwehrdienſt erachtet. Die Entſtehung ſeiner Krankheit führt Schneider⸗ mann auf eine gelegentlich des Dienſtes am 27. No⸗ vember 1899 erlittene Dienſtbeſchädigung — Sturz mit dem Fahrrade beim Vorfahren zum Feuer — zurück. Nach dem ärztlichen Zeugnis iſt das jetzige Leiden mit größter Wahrſcheinlichkeit auf die vorerwähnte Dienſtbeſchädigung zurückzuführen, da bei Männern Magengeſchwüre überhaupt ſelten ſind und dann meiſtens infolge von Verletzungen auftreten. Die Dienſtunfähigkeit des Obermaſchiniſten Schneidermann iſt mithin die Folge eines bei Aus⸗ übung des Feuerwehrdienſtes und ohne eigenes Verſchulden erlittenen Unfalles. Nach dem letzten Abſatz des § 2 der Ruhegehaltsordnung der Feuer⸗ wehrmannſchaften vom 18. Dezember 1897 ſteht Schneidermann ein Ruhegehalt in Höhe von %, des zuletzt erhaltenen Lohnes zu. Da Schneider⸗ mann zuletzt an Lohn 2040 ℳ erhalten hat, beträgt das Ruhegehalt %%, von 2040 ℳ. 1020 ℳ. Eine anderweitige Beſchäftigung des Schnei⸗ dermann im ſtädtiſchen Dienſte gemäß § § der Ruhe⸗ gehaltsordnung halten wir nach ſeinem jetzigen Geſundheitszuſtand nicht für angängig. Wir be⸗ in Erwägung zu ziehen, ſobald ſein Leiden geheilt iſt. Mit unſerer Vorlage entſprechen wir einem Antrage der Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen. Charlottenburg, den 5. November 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Meyer. XIV b. 1143. Charlottenburg, halten uns jedoch vor, eine ſolche Beſchäftigung —— 641 — Druckſache Nr. 473. Vorlage betr. Einbürgerungsgeſuch. Urſchriftlich nebſt 2 Anlagen an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Gegen die Einbürgerung des Werkmeiſters Martin Koſchuch nebſt Familie werden Einwendungen nicht erhoben. Koſchuch iſt am 1. Auguſt 1867 zu Libau in Rußland geboren, evangeliſcher Religion und durch Abſtammung ruſſiſcher Staatsangehöriger. Von ſeiner Geburt bis zum Jahre 1891 und einige Monate im Jahre 1901 hat er ſich in Riga und Petersburg und in der Zwiſchenzeit in Berlin und Charlottenburg aufgehalten. Seit 1. September 1901 wohnt er in Charlottenburg, zurzeit Krumme Straße 34. Seine Familie beſteht aus ſeiner Ehefrau und 2 Kindern im Alter von 12 und 10 Jahren. Er iſt ſeit dem Januar dieſes Jahres Werkmeiſter in einer hieſigen Kunſt⸗ und Bauſchloſſerei und hat als ſolcher ein Einkommen von 2640 . Zur Begründung ſeines Geſuchs führt Koſchuch an, daß er einer deutſchen Familie entſtammt und ſich hier dauernd aufzuhalten gedentt. Dem Antrage ſtehen keine Bedenken entgegen. Charlottenburg, den 31. Oktober 1907. Der Magiſtrat. Matting. Moll. IIIa. 1841. den §8. November 1907. Der Stadtverordneten⸗Vorſteher. Roſenberg. Druc von Adolf Gerb, G. m. b. H., Charlotlenburg.