— 656 — jenem Plane war für die Bedachung des Schuppens eine eiſerne Dachbinder⸗Konſtruktion mit Holzfetten und Holzſparren und mit einer Eindeckung in Dachpappe auf Holzſchalung vorgeſehen. Dieſer Entwurf genügte in feuerſicherheitlicher Hinſicht den Anfordungen unſerer Branddirektion, die wir mit der Prüfung betrauten, ſo daß auch wir keine Bedenken trugen, dem vorgelegten Plane zuzu⸗ ſtimmen und der Stadtverordneten⸗Verſammlung zur Annahme zu empfehlen. Der im Juni d. Is. ſtattgehabte Brand des Kondenſationsgebäudes 1 auf Gasanſtalt II gibt nun aber Veranlaſſung zu noch größerer Vorſicht. Wir haben daher beſchloſſen, den Regenerier⸗ ſchuppen mit einer ausſchließlich maſſiven Bedachung und zwar mit eiſernen Bindern, Pfetten, Sparren und Latten mit Falzziegel⸗Eindeckung zu verſehen, wodurch im Falle eines Brandes die Gefahr be⸗ ſonders für die benachbarten Gebäude ganz er⸗ heblich herabgemindert wird. Durch dieſe Anderung des Projektes werden Mehrkoſten in Höhe von 6500 Mark entſtehen, die jedoch durch die angeſtrebte größere Feuerſicherheit zweifellos gerechtfertigt erſcheinen. Indem wir auf den Inhalt der beifolgenden Akten, insbeſondere auf die Blatt 143/148 befind⸗ liche Berechnung der Mehrkoſten und auf die Blatt 149 befindliche Zeichnung Nr. 1967 Bezug nehmen, fügen wir hinzu, daß wir uns mit obigem Antrage mit der Deputation für die Gaswerke in Übereinſtimmung befinden. Charlottenburg, den 14. November 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Caſſirer. XIII. 1696II. Druckſache Nr. 487. Vorlage betr. ſchenkweiſe ÜUberlaſſung eines ſtädtiſchen Grundſtücks an den Verein „Iugendheim“. Urſchriftlich nebſt Heft I u. I1 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Magiſtrat wird ermächtigt, dem Verein „Jugendheim E. V.“ das Vordergelände des Schulgrundſtücks Goetheſtraße Nr. 22 in der Größe von ca. 544 qm unentgeltlich zu über⸗ eignen, mit der Maßgabe, daß 2) die Servitut eines ausreichenden Zu⸗ ganges zu dem dahinter liegenden Schulgrundſtück eingeräumt wird und b) ein Rückfallrecht vorbehalten bleibt für den Fall, daß der Verein das Grund⸗ ſtück nicht mehr zu Vereinszwecken verwendet und daß dieſe beiden Bedingungen grund⸗ buchlich ſichergeſtellt werden. Der Verein Jugendheim iſt aus Anlaß der Anfang nächſten Jahres ſtattfindenden Feier ſeines 25jährigen Beſtehens und unter dem Hinweis darauf, daß die dem Verein ſeit Jahren in ſtädtiſchen Gebäuden zur Verfügung ſtehenden Räume dem⸗ nächſt zur Wiedereinziehung gelangen, weil ſie anderweitig für ſtädtiſche Zwecke Verwendung finden ſollen, an uns mit der Bitte heranzetreten ihm zur Errichtung eines eigenen Vereinshauſes, ein ſtädtiſches Grundſtück unentgeltlich zu über⸗ laſſen und ihn durch Gewährung eines ange⸗ meſſenen Beitrages zu den Koſten des Baues zu unterſtützen. Wir nehmen dieſerhalb Bezug auf die beiden Eingaben des Vorſtandes vom 10. und 18. Oktober d. IJ. Das im Tenor bezeichnete Grundſtück iſt in mündlichen Verhandlungen von den Vertretern des Jugendheims als geeignet bezeichnet worden. Die Schuldeputation hat unter Beſtätigung der Darſtellung, daß die dem Verein zur Zeit in Schulgrundſtücken überwieſenen Räume anderweitig für Schulzwecke gebraucht und des⸗ halb dem Verein entzogen werden müſſen, den Antrag des Vereins um Gewährung der erbetenen Unterſtützung befürwortet. In Anerkennung der langjährigen gemeinnützigen Leiſtungen des Vereins und in der Erwägung, daß die Ausnutzung des in Frage kommenden Grundſtücks für ſtädtiſche Zwecke ſowohl wie die etwaige Veräußerung des Grundſtückes an einen Privatunternehmer mancher⸗ lei Schwierigkeiten bietet, hat der Magiſtrat die Überlaſſung deſſelben an den Verein unter den im Tenor zu a) und b) angegebenen Bedingungen beſchloſſen. In Ergänzung der Bedingung zu b) muß einer ſpäteren Abmachung vorbehalten bleiben, die Grundſätze für die Abſchätzung der auf dem Grundſtück bei der etwaigen Ubernahme vor⸗ handenen Baulichkeiten des Näheren zu beſtimmen. Da ähnliche Verhandlungen zurzeit mit dem Kuratorium des Auguſte⸗Victoriahauſes — Muſter⸗ anſtalt zur Bekämpfung der Säuglingsſterblich⸗ keit — ſchweben und der bezügliche Vertrag dem⸗ nächſt zum Abſchluß gelangen wird, halten wir es für angemeſſen, die dort getroffenen Feſtſetzungen auch für den vorliegenden Fall zur Anwendung zu bringen. Des weiteren iſt ſeitens des Vor⸗ ſtandes des Jugendheims unſere Forderung zuge⸗ ſtanden worden, daß ein Mitglied des Magiſtrats dauernd dem Vorſtande des Vereines anzugehören hat und daß ſich der Verein als eingetragener Verein zu konſtituieren hat. Der Verein ſchätzt die Koſten des Baues auf ca. 160 000 ℳ, von welcher Summe die Hälfte in Höhe von ca. 80 000 ℳ aus vorhandenem Vereinsvermögen aufzubringen, während die andere Hälfte hypothekariſch unter möglichſt gün⸗ ſtigen Bedingungen zu beſchaffen iſt. Ob und in welcher Weiſe ſich hierbei die Sparkaſſe beteiligt, bleibt vorbehalten. Wir erachten auf Grund der uns überreichten überſchläglichen Berechnung die Rentabilität des Unternehmens für geſichert, vor⸗ ausgeſetzt, daß an den bisherigen Beitrag der Stadt von 4000 ℳ feſtgehalten wird, was wir empfehlen. Außer dieſem Beitrag iſt bisher ſchon dem Verein ſeit einer langen Reihe von Jahren eine beſondere Unterſtützung durch die unentgelt⸗ liche Hergabe der Räumlichkeiten, die er für ſeinen Betrieb nötig hatte, erfolgt. Die Tatſache allein, daß dieſe Räumlichkeiten in Zukunft ausſchließlich im ſtädtiſchen Intereſſe verwendet werden ſollen, rechtfertigt unſeres Erachtens die erbetenen Maß⸗ nahmen einer anderweiten Unterſtützung. Dazu kommt, daß wir das Beſtreben des Vereins nach einem weiteren Ausbau ſeiner Tätigkeit auf einer geſicherten Baſis für gerechtfertigt und wünſchens⸗ wert anerkennen. Das bevorſtehende Jubiläum erſcheint uns als der geeignete Augenblick, das Wohlwollen, das der Verein durch ſeine langjährige Tätigkeit verdient hat, in der von uns beabſich⸗ tigten Schenkung zu einem beſonderen Ausdruck