—— 657 —— zu bringen. Wir rechnen in dieſer Beziehung auf die Zuſtimmung der Verſammlung. Charlottenburg, den 28. November 1907. Der Magiſtrat. Matting Samter. I i.V. III a. 2230. Druckſache Nr. 488. Vorlage betr Anmietung von Schulräumen. Urſchriftlich mit 1 Heft, 1 Zeichnung und 1 Erläuterungsbericht an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Das auf dem der Firma Stiebitz « Köpchen gehörigen Grundſtück Witzleben Straße 27/28 vorhandene Fabrik⸗ und Ateliergebäude nebſt der angrenzenden, auf dem vorgelegten Plan mit den Buchſtaben à B 0 D E F G A umſchriebenen Fläche iſt vom 1. April 1908 ab auf 5 Jahre zu einem jährlichen Miets⸗ preis von 18 000 ℳ. für Schulzwecke anzu⸗ mieten. b) Der Mietszins für das nächſte Rechnungs⸗ jahr iſt in den Etat für 1908 beim Ord. Kapitel III einzuſtellen. Wie wir in unſerer Vorlage vom 13. Juni d. Is. — Druckſache Nr. 292 — ausgeführt haben, fehlen der Schulverwaltung im Weſten der Stadt zurzeit eine größere Anzahl von Gemeindeſchul⸗ klaſſen mit den erforderlichen Nebenräumen. Durch dortigen Beſchluß vom 19. desſ. Mts. — Nr. 22 — waren wir zwarermächtigt, zu dieſem Zwecke mehrere von dem Katholiſchen Pfarramt angebotene Ge⸗ bäude und Flächen des Grundſtücks Lützower Straße 1/2 zu ermieten, doch konnte dieſer Be⸗ ſchluß nicht ausgeführt werden, weil das Angebot vor dem Abſchluß des förmlichen Mietsvertrages zurückgezogen wurde. Seitens der Katholiſchen Kirchengemeinde wurde das nicht vom geſamten Kirchenvorſtande, ſondern nur vom Erzprieſter Faber vollzogene Angebot nicht als bindend anerkannt. Nach nochmaliger erfolgloſer Ausſchreibung iſt uns endlich das im Tenor bezeichnete, für den vorliegenden Zweck verhältnismäßig günſtig ge⸗ legene Gebäude mit einem 1400 qm großen Hof zur Miete angeboten. In dem Gebaude laſſen ſich durch Umbau 20 Schulklaſſen, 1 Schuldiener⸗ wohnung, 1 Zeichen⸗ und 1 Turnſaal ſowie die erforderlichen Nebenräume (Rektor⸗ und Lehrer⸗ zimmer, Lehrmittel⸗ und Geräteräume) einrichten. Die Aborte können auf dem Hofe untergebracht werden. Die Vermieterin übernimmt ohne be⸗ ſondere Entſchädigung die vollſtändige Herrichtung oes (febäudes für Schulzwecke, die Anbringung einer elettriſchen Beleuchtungsanlage (ausſchl. der Be⸗ leuchtungskörper) und einer Niederdruckdampf⸗ heizung, die Beheizung der Schulräume, die Er⸗ bauung der Aborte und die bauliche Inſtandhaltung im Außeren einſchl. des äußeren Anſtrichs der Fenſter und Türen. Wiederherſtellung des früheren mene nach Ablauf der Mietszeit iſt nicht ge⸗ ordert. Infolge des erforderlichen gänzlichen Umbaues des Gebäudes iſt es freilich nicht möglich, die Schulräume vor dem 1. April in Benutzung zu nehmen. Da es uns indeſſen bisher ungeachtet liner Abortanſtalten der Fall war. aller Bemühungen nicht gelungen iſt, ein anderes geeignetes Angebot insbeſondere für einen früheren Zeitpunkt zu erlangen, ſo haben wir in Uberein⸗ ſtimmung mit der Schul⸗ und Hochbaudeputation die Annahme des im übrigen ſehr günſtigen Stiebitz « Köpchen'ſchen Angebots beſchloſſen. Die Koſten der inneren Einrichtung im Be⸗ trage von etwa 36 000 ℳ können aus den durch den eingangs erwähnten Gemeindebeſchluß vom 13. 19. Juni d. Is. bereitgeſtellten 57 500 ℳ be⸗ ſtritten werden. Der verbleibende Reſt von 21 500 ℳ wird erſpart. Charlottenburg, den 24. November 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Seeling. X. 1527. Druckſache Nr. 489. Vorlage betr. Ubernahme des Betriebes der öffentlichen Ahortanſtalten in ei ene Ver⸗ walti ng und Uberweiſung der Verwaltung der Abort⸗ und Bepdürfnisanſtalten an die De utation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen. Urſchriftlich mit den Akten Abortanſtalten, Fach 20 Nr. 1. Band 11 und III, an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Übernahme des Betriebes der öffent⸗ lichen Abortanſtalten in eigene Verwaltung vom 1. April 1908 ab und der Überweiſung der Verwaltung der Abort⸗ und Bedürfnis⸗ anſtalten an die Deputation für das Straßen⸗ reinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen wird zu⸗ geſtimmt. Der Betrieb und die Unterhaltung der öffent⸗ lichen Abortanſtalten iſt für die Zeit vom 1. April 1905 bis zum 31. März 1908 auf Grund des Ge⸗ meindebeſchluſſes vom 2. Februar 1. März 1905 (vgl. Druckſache Nr. 62 pro 1905 — III 3205 dem Unternehmer Otto Protz in Berlin gegen eine Vergütung von 280 ℳ für die Anſtalt und das Jahr vertraglich übertragen worden, nachdem die Frage der Übernahme des Betriebes in eigene Verwaltung verneint worden war. Aus Anlaß des Ablaufes des beſtehenden Vertragsverhältniſſes haben wir dieſe Frage wieder aufgenommen und nunmehr bejaht aus folgenden Erwägungen: Die Zahl der in Betrieb befindlichen Abort⸗ anſtalten wird für das Jahr 1908 auf 12 anzu⸗ nehmen ſein und im Laufe eines weiteren drei⸗ jährigen Pachtverhältniſſes mit dem bisherigen Unternehmer vorausſichtlich noch weiter zunehmen. Durch dieſe Vermehrung tritt zwar nicht eine ſolche Veränderung ein, daß nunmehr ein Betrieb entſtände, welcher in ſich ſelbſt bedeutungsvoll und umfangreich genug wäre, um den Aufwand einer eigenen Verwaltung zu rechtfertigen; es bleibt viel⸗ mehr zunächſt nach wie vor ein ſolches Unternehmen, welches erſt im Anſchluß an ein anderes größeres wirtſchaftlich betrieben werden kann, wie es bisher im Anſchluß an den von dem bisherigen Unter⸗ nehmer geführten gleichartigen Betrieb der Ber⸗ Dieſe Ver⸗ bindung iſt aber in Zukunft ſchon um deshalb nicht weiter möglich, weil auch in Berlin ſeit einem Jahre der Betrieb in die ſtädtiſche Ver⸗ waltung übernommen worden iſt; für den Fall der Fortſetzung des bisherigen Vertragsverhältniſſes hinſichtlich der hieſigen Abortanſtalten allein beſtände