—— 658 — daher die Wahrſcheinlichkeit, daß die Rentabilität in Frage geſtellt und nur durch Erhöhung des ſtädtiſchen Zuſchuſſes oder Verſchlechterung des Betriebes erreicht werden könnte. Das letztere wäre umſo ſchlimmer, weil im Laufe des Jahres 1908 vorausſichtlich einige der geplanten unterir⸗ diſchen Abort⸗ und Bedürfnisanſtalten (an der Charlottenburger Brücke und im Zuge der Bis⸗ marckſtraße) werden in Betrieb genommen werden, auf deren Unterhaltung zur Vermeidung von Be⸗ triebsſtörungen ganz beſondere Sorgfalt verwendet und in denen auf peinlichſte Sauberkeit geachtet werden muß, da andernfalls die Anſtalten in ihrem Anſehen verlieren würden. Wir haben des⸗ halb nunmehr beſchloſſen, von einer Weiter⸗ verpachtung der Abortanſtalten abzuſehen und die Anſtalten vom 1. April 1908 ab in eigene Verwaltung zu übernehmen. Gleichzeitig em⸗ pfehlen wir aus den erörterten. Gründen der Wirtſchaftlichteit, unter Aufhebung des Gemeinde⸗ beſchluſſes vom 8./15. Dezember 1897 — J. Nr. 1. 2820 zu b 3 daſ. — die Abtrennung dieſer Verwaltung von der Deputation für Geſundheits⸗ pflege und ihre Überweiſung an die Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen, welche ſich zur Übernahme bereit erklärt hat. Durch dieſe Verbindung würde von vornherein, abgeſehen von anderen Vereinfachungen der ge⸗ ſchäftlichen Bearbeitung, das Gehalt eines be⸗ ſonderen Aufſehers mit jährlich 1850 ℳ erſpart, indem den vorhandenen Straßenreinigungsauf⸗ ſehern je einige Anſtalten zur Beaufſichtigung überwieſen werden können und zwar unter Ver⸗ ſchärfung der Aufſicht, denn ein beſonderer Auf⸗ ſeher würde die Anſtalten täglich nur einmal beſichtigen können, während der Straßenreinigungs⸗ aufſeher die ihm zugewieſenen 2—3 Anſtalten täglich mehrmals auf ſeinen Kontrollfahrten revidieren könnte. Die Reiniger der Bedürfnis⸗ anſtalten werden ſchon jetzt bei uns durch Straßen⸗ reinigungsaufſeher kontrolliert. Daneben iſt noch hervorzuheben, daß der bisher mit der Beauf⸗ ſichtigung der Anſtalten beauftragte Verwalter der Desinfektionsanſtalt in Zukunft dieſen Dienſt nicht mehr ausführen kann, da ſich durch die Einführung der neuen Seuchengeſetze der Betrieb in der Desinfektionsanſtalt nicht unerheblich ge⸗ ſteigert hat, ſodaß ihm zu Nebenarbeiten keine Zeit übrig bleibt. Auch in Berlin gehört übrigens der Betrieb und die Unterhaltung der Abort⸗ anſtalten gleichfalls zum Geſchäftsbereich der Straßenreinigung. Vorbehaltlich der beſonderen Feſtſtellung haben wir unter dieſen Verhältniſſen den Etat der Abortanſtalten in ſtädtiſcher Regie auf 17650 1 in Ausgabe und 9500 ℳ in Einnahme, alſo einen Zuſchuß von ca. 8000 ſ veranſchlagt, während die Zahlungen an den Unternehmer auf Grundlage des bisherigen Abkommens und die ſonſtigen zu leiſtenden Ausgaben ſich auf 6250 ¼ berechnen würden. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluß der Deputation für die Geſundheitspflege. Charlottenburg, den 26. November 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Gottſtein. 1II a. 2079. Druckſache Nr. 490. Vorlage betr. Errichtung einer neuen Ober⸗ realſchule. Urſchriftlich mit 1 Heft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Errichtung einer neuen Oberrealſchule unter Abſtandnahme von der Verbindung mit einer Vorſchule zu Oſtern 1908 wird zugeſtimmt; die Klaſſen vI 0, vO, IV 0 und 011 0 ſind alsbald zu eröffnen. Bis zur Fertigſtellung eines eigenen Schul⸗ gebäudes wird die Anſtalt in Mietsräumen untergebracht. Der Magiſtrat wird ermäch⸗ tigt, ein geeignetes Gebäude anzumieten. Die Gemeinde verpflichtet ſich, binnen läng⸗ ſtens 3 Jahren ein Schulgebäude mit den üblichen Nebenräumen und Direktorwohnung ſowie eine Turnhalle zu errichten, daneben auch einen Turn⸗ und Spielplatz von hin⸗ reichender Größe anzulegen. . Das Schulgeld iſt in derſelben Höhe, wie bei der beſtehenden Oberrealſchule zu erheben und beträgt in den Klaſſen vI1—U II jähr⸗ lich 80 ℳ und in den Klaſſen 011—01 jährlich 120 . . Die Lehrkräfte ſind nach Maßgabe des Nor⸗ maletats für die Leiter, Lehrer und Lehre⸗ rinnen an den ſtädtiſchen Schulen vom 1. April 1905, genehmigt durch Verfügung des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums vom 27. März 1905 — 1 2595 — zu be⸗ ſolden und in die Ortsſtatute über Gewäh⸗ rung von Ruhegehalt und Witwen⸗ und Waiſengeld vom 16./31. März 1900 einzu⸗ beziehen. . Hinſichtlich des Lehrplanes und der Anzahl und Art der Lehrkräfte ſowie bezüglich des Aufbaues der Anſtalt durch Anfügung von Klaſſen und hinſichtlich der Beſchaffung von Lehrmitteln ſollen, wie bei den übrigen höheren Lehranſtalten, lediglich die Anord⸗ nungen des Königlichen Provinzial⸗Schul⸗ kollegiums maßgebend ſein. . Der Neuſchaffung von 4 Oberlehrerſtellen zum 1. April 1908 und 1 Oberlehrerſtelle zum 1. Oktober 1908 wird zugeſtimmt. Die zur Inbetriebnahme der Anſtalt erfor⸗ derlichen Mittel im Betrage von 25 997 ſowie die Koſten für die Ermietung der Räume ſind in den nächſtjährigen Etat ein⸗ zuſtellen. Aus der Realſchule und dem Realzweige der Kaiſer⸗Friedrich⸗Schule beabſichtigt eine größere Anzahl von einheimiſchen Schülern der Unter⸗ ſekunden (nach den Mitteilungen der Direktoren 27) mit Beginn des nächſten Schuljahres auf eine Oberrealſchule überzugehen. Durch die Aufnahme dieſer Schüler würde die Oberſekunda 0 unſerer Oberrealſchule derartig ſtark beſetzt ſein, daß die durch die miniſteriellen Beſtimmungen feſtgeſetzte höchſte Frequenz von 30 vorausſichtlich bedeutend überſchritten werden und infolgedeſſen eine Be⸗ einträchtigung der Unterrichtserfolge bei erheblicher Belaſtung des Lehrerkollegiums ſtattfinden würde. Wenn nun auch nach den bisherigen Erfahrungen anzunehmen iſt, daß einige der angemeldeten 10 Schüler nicht nach 0 II übergehen werden, ſo wird dennoch mit einer Teilung der Klaſſe zu rechnen