— 662 — tragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Magiſtratsſekretär Rudolf Hoffmann von hier, unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 30. September 1902. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Er⸗ klärungen nur unter Vorbehalt der Ge⸗ nehmigung des Magiſtrats und der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung abgebe. Herr Oberſtabsarzt a. D. Dr. Rudolf Kühne wohnhaft zu Charlottenburg Leib⸗ nizſtraße 105. Der Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon bekannt. Die Erſchienenen ſchloſſen vorbehaltlich der Genehmigung des Magiſtrats und der Stadtver⸗ ordneten-Verſammlung zu Charlottenburg fol⸗ genden Vertrag: § 1. Der Oberſtabsarzt Dr. Kühne iſt eingetra⸗ gener Eigentümer der auf dem angehefteten Lage⸗ plan gelb umränderten und mit den Buchſtaben a befghmnopgqrstlikod a umſchriebenen, an der Leibnizſtraße Nr. 105 und Nr. 108 bele⸗ genen Grundſtücke Band 25/26 Blatt 1305/1337 des Grundbuchs von der Stadt Charlottenburg, in der Flächengröße von insgeſamt 3206 qm 226 Quadratruten, wovon 34 qm bei Leibnizſtraße Nr. 105 Vorgartenland darſtellen. Dieſe Grundſtücke verkauft der Erſchienene zu 2 hiermit an die Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg und zwar ſo wie ſie jetzt ſtehen und liegen, mit allen darauf befindlichen Gebäuden und Bau⸗ lichkeiten, ſowie Bäumen und Sträuchern. Der Verkäufer ſoll jedoch berechtigt ſein, einige ihm ſehr wertvolle Bäume und Sträucher bei ſeinem Auszuge herauszunehmen. §. 2. Der Kaufpreis wird für beide Grundſtücke auf 450 000,— ℳ in Worten: „Vierhundert⸗ fünfzigtauſend Mark“ feſtgeſetzt und wird wie folgt belegt: 1. auf dem Grundſtück Leibnizſtraße 108 ſind in Abteilung III des Grundbuchs folgende Hypo⸗ thekenforderungen eingetragen: a) 50000,— ℳ in Worten: „Fünfzigtauſend Mark“ zu 4 — vier — v. H. verzinslich für die Spener'ſche Stiftung zu Berlin, b) 8900,— ℳ in Worten: „Achtauſend neun⸗ hundert Mark“ zu 4 — vier — v. H. ver⸗ zinslich für den Rentier Friedrich Saße, Kantſtraße 39. Dieſe Hypotheken im Geſamtbetrage von 58 900,— ℳ in Worten: „Achtundfünfzigtau⸗ ſend neunhundert Mark“ übernimmt die Stadt⸗ gemeinde in Anrechnung auf das Kaufgeld mit Zinsverpflichtung vom Tage der Auf⸗ laſſung ab. Ein Betrag von 341 100— ℳ in Worten: „Dreihundert einundvierzigtauſendeinhundert Mark“ iſt hypothekariſch in Abteilung III des Grundbuchs an bereiter Stelle auf beiden Grund⸗ ſtücken einzutragen. Dieſer Betrag iſt mit 4 — vier — v. H. zu verzinſen. Die Zinſen ſind vierteljährlich nachher an der Stadthaupt⸗ kaſſe zu zahlen. Die Kündigung der Hypo⸗ thek ſoll für beide Teile 6 — ſechs — Monate betragen, jedoch für die erſten 3 — drei II. Jahre ausgeſchloſſen ſein. Der Hypothekenbrief ſoll dem Verkäufer ausgehändigt werden. Der Reſt des Kaufgeldes mit 50 000,— ℳ, in Worten: „Fünfzigtauſend Mark“ wird an dem Tage, an welchem die Auflaſſung des Grundſtücks entſprechend den Bedingungen dieſes Vertrages erfolgt iſt, gegen eine be⸗ zügliche Beſcheinigung des Magiſtratsvertre⸗ ters bei der Stadthauptkaſſe in Charlotten⸗ burg bar gezahlt. Sollte die Zahlung an dieſem Tage nicht mehr möglich ſein, ſo hat ſie an dem fege e Werktage zu geſchehen. III. Die Auflaſſung des verkauften Grundſtücks an die Stadtgemeinde hat innerhalb zwei Monaten nach erfolgter Benachrichtigung des Verkäufers von der Genehmigung dieſes Vertrages durch die Ge⸗ meindebehörden zu erfolgen und zwar außer den nach § 2 zu übernehmenden Hypotheken ſchulden⸗ und laſtenfrei. § 4. Die Übergabe des Grundſtücks gilt mit der Auflaſſung als erfolgt. Nutzungen und Laſten gehen mit dem Tage der Auflaſſung auf die Käuferin über. Sämtliche Gebäude und Baulich⸗ keiten werden in dem Zuſtande übernommen, in dem ſie ſich zur Zeit ubedabe befinden. 5 Das Wohnhaus Leibnizſtraße 108 iſt an mehrere Mieter für den Preis von rd. 5400,— c. jährlich vermietet. Die Stadtgemeinde tritt mit dem Tage der Auflaſſung des Grundſtücks in die Rechte und Pflichten hinſichtlich aller beſtehenden Mietsverträge ein. Das Wohnhaus Leibnizſtraße 105 wird vom Verkäufer allein bewohnt. Der Mietswert dieſes ganzen Grundſtücks beträgt 5000,— . Der Verkäufer ſoll berechtigt ſein, das Grund⸗ ſtück Leibnizſtraße 105 nebſt dem Garten von Leibnizſtraße Nr. 108 für den Mietspreis von 5000,— ℳ. bis zum 1. Oktober 1908 zu bewohnen und zu bewirtſchaften. Wird zum 1. Oktober 1908 die Räumung nötig, ſo iſt dies dem Verkäufer ſechs Monate vorher mitzuteilen. Im übrigen bleibt der Abſchluß eines Miets⸗ vertrages mit dem Verkäufer vorbehalten. § 6. Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages ſowie die der Eigentumsübertragung der Grund⸗ ſtücke auf die Stadtgemeinde trägt die Stadtge⸗ meinde. Die Umſatzſteuer trägt die Stadtgemeinde. 7 § 2. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt abhängig von der Genehmigungdesſelben durch den Magiſtrat und die Stadtverordneten⸗Verſammlung zu Char⸗ lottenburg. Wird dieſe Genehmigung nicht bis zum 1. Februar 1908 erteilt und dem Verkäufer ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien 2 dieſem Vertrage irgend welche Rechte her⸗ eiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vorgeleſen, von denſelben genehmigt und wie folgt eigenhändig unterſchrieben worden. Rudolf Hoffmann, Dr. Karl Prühß. Gerichtsaſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg.