—— 664 —— der Verwaltung voll in Anſpruch genommen, auch die Häuſer Lützower Straße 15 16 und Lützow 11 ſind zum Teil ſchon für dieſe Zwecke in Benutzung und werden vorausſichtlich bis zum 1. Oktober 1908 ganz beanſprucht. Weitere ſtädtiſche Grundſtücke ſtehen alsdann in der Nähe des Rathauſes nicht mehr zur Verfügung. Die hier zum Ankauf empfohlenen Grund⸗ ſtücke Berliner Straße 75 und Lützower Straße 9 ſind nach ihrer Lage und Einrichtung zur Ver⸗ wendung als Geſchäftsſtelle für die Verwaltung geeignet. Beide Grundſtücke haben zuſammen eine Flächengröße von rd. 118 Quadratruthen und ſind mit Wohnhäuſern bebaut. Der Zuſtand der Gebäude iſt durch die Hochbau⸗Verwaltung gegrüft und für gut befunden worden. Belaſtet iſt Berliner Straße 75 zur I. Stelle mit 210 000 ℳ zu 4 %, zur II. Stelle mit 42 000 ℳ zu 5 %, Lützower Straße 9 zur 1. Stelle mit 160 000 ℳ zu 4 %. Die Hypotheken von 210 000 ℳ und 160 000 ℳ ſind bis zum 1. Juli 1909 unkündbar; die Hypo⸗ thek von 42 000 ℳ kann dagegen jederzeit mit 6 monatiger Friſt gekündigt werden. Der Kaufpreis beträgt. 550 000 ℳ In Anrechnung darauf werden die Hypotheken von zuſammen 412 000 ℳ übernommen. Ein Betrag von 100 000 ℳ 512 000 ℳ ſoll auf beiden Grundſtücken zu 472% verzinslich — auf 3 Jahre unkündbar eingetragen und der Reſt mit. 38 000 am Auflaſſungstage bar gezahlt werden. Die Mieten betragen nach der vorliegenden Mietsaufſtellung: in Berliner Straße 75. 20 159 ℳ in Lützower Straße 9 12 605 ℳ zuſammen 32 764 ℳ ſie werden von der Hochbau⸗Verwal⸗ tung für angemeſſen, zum Teil für billig gehalten. 5 Nach Abzug der für das aufzuwendende Kapi⸗ tal von 550 000 ℳ und für die Koſten von rd. 6000 J aufzubringendeninſen von insgeſammtmtmtmtmtete ſowie nach Abzug der Un⸗ koſten und Abgaben der Häuſer, die wir auf höch⸗ ſtens 22 ½ % der Miets⸗ einnahmen, mithin auf 7 372 30 532 berechnen, verbleibt ein Uberſchuß von 2 232 ℳ der durch Anziehen der ſteigerungsfähigen Mieten noch erhöht werden kann. Wir halten in Übereinſtimmung mit der Grund⸗ eigentums⸗Deputation den Preis von 550 000 ℳ für annehmbar und empfehlen den Ankauf der beiden Grundſtücke. Da die Anſtellungsfriſt am 1. Januar 1908 abläuft, erſuchen wir, ſpäteſtens in der letzten 23 160 ℳ, Dezemberſitzung hierüber beſchließen zu wollen. Charlottenburg, den 28. November 1907. Der Ma giſtrat. Matting Schliemann. u. 1. V. IIIa. 1881. Nr. 911 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den ſiebenten Oktober des Jahres eintauſendneunhundertundſieben. Vor mir, dem unterzeichneten Gerichtsaſſeſſor Dr. Karl Prühß aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuch vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Übertragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig, der Magiſtratsſekretär Rudolf Hoffmann von hier, unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 30. September 1902. Der⸗ ſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Genehmigung des Magiſtrats und der Stadtverordneten⸗ Verſammlung abgebe. 2. Herr Rentier Voorgang wohnhaft in Char⸗ lottenburg Berliner Straße 75. Der Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon bekannt. Die Erſchienenen ſchloſſen vorbehaltlich der Genehmigung des Magiſtrats und der Stadt⸗ verordneten⸗ Verſammlung zu Charlottenburg folgenden Vertrag: 1 § 1. Der Rentier Richard Voorgang iſt ein⸗ getragener Eigentümer der an der Berliner Straße Nr. 75 und Lützower Straße Nr. 9 belegenen Grundſtücke Band 47/148 Blatt 2032 5268 des Grundbuchs von der Stadt Charlottenburg, in der Flächengröße von rd. 837 841 1678 qm T1d. 118 Quadratruten. Dieſe Grundſtücke verkauft der Erſchienene zu 2 hiermit an die Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg und zwar ſo wie ſie jetzt ſtehen und liegen mit allen darauf befindlichen Gebäuden und Baulichkeiten. Ein Lageplan ſoll noch beigefügt werden. § 2. Der Kaufpreis wird auf 550 000 ℳ, in Worten: „Fünfhundertfünfzigtauſend Mark“ feſt⸗ geſetzt und wird wie folgt belegt: 1. Auf den Grundſtücken haften in Abteilung I1I1 des Grundbuchs folgende Hypotheken⸗ forderungen: a) auf Berliner Straße 75 210 000 ℳ, in Worten: „Zweihundert⸗ zehntauſend Mark“ zu 4% — vier vom Hundert — verzinslich für die Pfälziſche Hypothekenbank in Ludwigshafen a. Rh. 42 000 ℳ, in Worten: „Zweiundvierzig⸗ tauſend Mark zu 5% — fünf von Hun⸗ dert — verzinslich für Frau Hückſtedt geb. Höhne, hier Leibniz⸗Straße 12. b) auf Lützower Straße 9 160 000 ℳ, in Worten: „Einhundert⸗ ſechzigtauſend Mark zu 4% — vier vom Hundert — verzinslich für die Pfälziſche Hypothekenbank in Ludwigshafen a. Rh. Dieſe Hypotheken im Geſamtbetrage von 412 000 ℳ, — Vierhundertzwölftauſend