— 671 — Ein ſpruch. Charlottenburg ⸗ Berlin W. 20. 11. 07. In Verfolg meines Schreibens vom 11. d. M. erhebe ich noch folgenden Einſpruch gegen die Gültigkeit der Stadtverordnetenwahl im 4. Bezirk der II. Abteilung. Am Nachmittag ſo um 4 Uhr herum hatte den Vorſitz des Vorſtandes der Stell⸗ vertreter Herr Weitz, welcher eine in der Wahl⸗ beteiligung entſtandene Pauſe zum Austreten be⸗ nutzte. Gleich nach ſeinem Abgang erſchienen mehrere Wähler und um die Herren nicht auf⸗ zuhalten, riet der Beiſitzer Herr Hering dem Bei⸗ ſitzer Herrn Martin, die Herren doch abzufertigen, was auch geſchah. Da noch eine dritte Perſon am Wahltiſch, der Beiſitzer Herr Hilſcher, anweſend war, ſo glaubten die Herren Martin und Hering den Wahlvorſtand für richtig beſetzt, ſie waren jedenfalls bei Beginn der Wahl durch den Vor⸗ ſitzenden nicht genügend belehrt worden (ſ. § 2 der Geſch.⸗Anweiſung). Die Stimmen⸗Abgabe von 1—2 Wählern hat jedenfalls vor einem vor⸗ ſchriftswidrigen Vorſtande ſtattgefunden, was wohl die ganze Wahl ungültig machen dürfte. Herr Weitz kehrte nach ganz kurzer Zeit zurück und ſteht eine ſo kurze Unterbrechung der Wahl⸗ handlung mit dem § 5 Abſ. 2 der Geſch.⸗An⸗ weiſung nicht im Widerſpruch. Die Anweiſung iſt aber vom ganzen Vorſtande genau zu befolgen, das hat aber der Vorſitzende Herr Ruß im Fall W ſelbſt nicht getan, ſonſt hätte er das Ableſen des Wahlzettels gemäß § 7 durch einen Dritten veranlaßt, welcher dann aber Jachmann und Lemm geſagt hätte. Stein, Oberſtleutnant a. D. und Stadtverordneter. An den Magiſtrat von Charlottenburg. 2 II. Einſpruch gegen die Gültigkeit der Wahlen im5. Bezirk derIII. Wählerabteilung. Charlottenburg, den 22. November 1907. Gegen das Verfahren bei der Stadtverord⸗ netenwahl im 5. Bezirk, III. Abteilung, deren Ergebnis von dem Magiſtrat am 13. November bekannt gemacht worden iſt, erheben die unter⸗ zeichneten ſtimmfähigen Bürger Charlottenburgs und Wähler im 5. Bezirk III. Abteilung hiermit Ein ſpruch aus folgenden Gründen. 1. Entgegen dem § 5 Abſ. 11 Ziff. 2 der Städteordnung haben am 6. November Männer ihre Stimmen abgegeben, die im Laufe des letzten Jahres aus öffentlichen Mitteln Armenunterſtützung erhalten haben; nach unſeren Feſtſtellungen ſind es die Wähler Erklärungen. II. zk. mit dem Bemerken, daß ſich der in der Beſchwerde angeführte Vorgang tatſächlich ereignet hat und zwar in folgender Weiſe: Das Wahllokal war gegen 4 Uhr vollſtändig leer, weshalb ich eine Pauſe von 3 Minuten ein⸗ treten ließ, was nach der Geſchäfts⸗Anweiſung zuläſſig war. Während dieſer Zeit hat Herr Martin die Abgabe einer Stimme entgegengenommen und auch im Protokoll verzeichnen laſſen, was ich bei meinem Eintritt noch bemerkte und Herrn Hilſcher gegenüber gleich als nicht zuläſſig erklärte. Da jedoch ſeitens der im Lokal anweſenden Herren kein Einſpruch erfolgte, ſo ſah ich von Weiterungen ab und das Wahlgeſchäft nahm ſeinen Fortgang. Aus dem angeführten Grunde unterließ ich es, auch dem Herrn Wahlvorſteher Mitteilung zu machen. Den Einſpruch muß ich daher als be⸗ rechtigt anerkennen. Charlottenburg, 25. November 1907. Oskar Weitz, Bezirks⸗Vorſteher. Auf mündliche Anfrage erklärte Herr Ober⸗ ingenieur Martin, Ansbacherſtraße 16, folgendes: Als der ſtellvertretende Wahlvorſteher Herr Weitz gegen 4 Uhr auf kurze Zeit das Wahlzimmer verließ, war kein Wähler anweſend. Gleich darauf kamen jedoch zunächſt 3 und, einige Momente ſpäter, noch etwa 4 Herren, um ihre Stimme ab⸗ zugeben. Um nun die Wähler nicht warten zu laſſen, erſuchten mich — als den Alteſten — die anderen Herren Beiſitzer (Rentier Hering und Schiedsmann Hilſcher), mit der Abfertigung der Erſchienenen zu beginnen. Da 3 nRitglieder des Wahlvor⸗ ſtandes anweſend waren und Widerſpruch nicht erhoben wurde, folgte ich dieſer Aufforderung, erwartend, daß Herr Weitz jeden Augenblick er⸗ ſcheinen müſſe. Dieſes war auch der Fall. Denn, nachdem eben der erſte von den anweſenden Wählern ſeine Stimme abgegeben hatte und die Namen der von ihm genannten Kandidaten nieder⸗ geſchrieben wurden, erſchien Herr Weitz und die Wahlhandlung nahm den weiteren ordnungs⸗ mäßigen Verlauf. Es hat alſo während der Ab⸗ weſenheit des Herrn Weitz nur ein einziger Wähler die Stimme abgegeben. Wer dieſer Herr geweſen iſt und wen er gewählt hat, vermag ich nicht anzugeben. Regiſtriert Charlottenburg, den 4. Dezember 1907. Pahnke, Bureauvorſteher. Erklärun gen. 89 3 . Staats⸗ und . Gemeinde⸗Einkommenſteuer für 1907 veranlagt. Unterſtützt einmalig am 26.“/9. 05 und laufend erſt vom 1./11. 07. Die Aufnahme in die Wählerliſte iſt daher zu Recht erfolgt. W. , ebenfalls zu ℳ Staats⸗ und ℳ Gemeinde⸗Einkommen⸗ ſteuer veranlagt; Steuern für 1. Halb⸗ jahr bezahlt. Die Ehefrau hat am 9.,4. 07 eine einmalige Unterſtützung erhalten. Aufnahme in die Wählerliſte beruht daher auf Irrtum. iſt 3u b)