Druckſache Nr. 302. Mitteilung des Vorſtandes betr. Kontrolle über die Aus 484 Stadtverordneten⸗Berſammlung. ——— 081. —— führung der Beſchlüſſe der Zum Zwecke der Kontrolle über die Ausführung der Beſchlüſſe der Verſammtung habe ich dem Magiſtrat unterm 28. v. Mts. die nachſtehend aufgeführten Fragen geſtellt, auf welche die dabei vermerkten Antworten eingegangen ſind. Charlottenburg, den An die Stadtverordneten⸗Verſammlung. St. v. 1113. 13. Dezember 1907. Der Stadtverordneten⸗Vorſteher. Kaufmann. 27% Frage Antwort Vorſchlag des Vorſtandes 1. Zu welchem Zeitpunkt kann der Einbringung der in der Druckſache Nr. 297 für 1907 in Ausſicht geſtellten Vorlage betr. Anderung der Grundſätze für Ge⸗ währung von Ruhe⸗, Witwen⸗ und Waifengeld für alle im Dienſt der Stadt Charlottenburg ſtehenden Perſonen ohne Beamteneigenſchaft einſchl. der Arbeiter entgegengefehen werden? Zu 1. Die Arbeiten ſind im Gange und dürften im Laufe des nächſten Vierteljahres zum Abſchluß gelangen. Kenntnisnahme. 2. Unterm 29. Mai 1907 — Druck⸗ ſache Nr. 247 — hat der Magiſtrat mit⸗ geteilt, daß eine Reviſion des Normal⸗ veſoldungsetats erfolgen ſoll und eine entſprechende Vorlage der Stadtverord⸗ neten⸗Verſammlung rechtzeitig zugehen wird. Wann iſt die Vorlage zu erwarten? und Wider lebhaft erörtert. ſind jedoch entſprechende Geſetzentwürfe Zu 2. Wie in unſerer Vorlage vom 29. Mai 1907 erwähnt, iſt in Ausſicht genommen, bei der Reviſion des Normal⸗ beſoldungsetats möglichſt auch die vom Reich und Staate aufgeſtellten Gehalts⸗ ſätze und Geſichtspunkte für anderweite Regelung der Beſoldung für Beamte zu verwerten. Namentlich in Beziehung auf eine verſchiedene Behandlung der Beamten mit oder ohne Familie werden die Ent⸗ ſchließungen der Reichs⸗ und Staats⸗ regierung von vorbildlichem Intereſſe ſein. Schon werden in der Tages⸗ und Fachpreſſe dieſe Fragen in ihrem Für Bis jetzt nicht bekannt geworden. Nach der Thron⸗ rede bei der Eröffnung des Landtages darf aber angenommen werden, daß deren Einbringung bald geſchehen wird. Gleichzeitig wird auch an einer Um⸗ geſtaltung des Lehrerbeſoldungsgeſetzes vom 3. März 1897 gearbeitet, eine An⸗ derung des ſtaatlichen Normaletats für die Oberlehrer pp. darf erwartet werden und auch die Grundſätze für die Beſoldung des Lehr⸗ und Beamtenperſonals an den J aus Kap. 69, Titel 10 des Etats der Handels⸗ und Gewerbe⸗Verwaltung mit⸗ unterhaltenen oder unterſtützten gewerb⸗ lichen Zeichen⸗, Kunſtgewerbe⸗ und Hand⸗ 1. werden 1on dieſen Er⸗ wägungen nicht ausgeſchloſſen bleiben. Alle dieſe Keacrlaen werden von rundlegender Bedeutung für die dies⸗ ſeitigen Arbeiten und Entſchließungen umfomehr ſein, als es unſer Beſtreben wird ſein müſſen, die diesmalige Re⸗ Kenntnisnahme.