— 691 — — Frage Antwort Vorſchlag des Vorſtandes Das Ergebnis wird der Stadtver⸗ ordneten⸗Verſammlung ſo bald als mög⸗ lich unterbreitet werden. 22. In welchem Stande befinden ſich die Verhandlungen über Anlage einer Straßenbahn in der Kaiſer⸗Friedrich⸗ Straße? (Stadtv.⸗Beſchl. v. 29. 3. 06). Zu 22. Die Straßenbahnen haben trotz wiederholter Vorſtellungen und Ver⸗ handlungen es rundweg abgelehnt, eine Straßenbahnlinie durch die Kaiſer Friedrich⸗Straße auf eigene Koſten zu bauen und auf ihr Riſiko zu betreiben. Die Erwägungen, ob die Stadt⸗ gemeinde auf Grund des Artikels IX des Nachtragsvertrags mit den Straßen⸗ bahnen vom 9. Auguſt / 23. Auguſt 1906 den Bau verlangen und die Er⸗ ſtattung der Selbſtkoſten des Baues und Betriebes, inſoweit ſie nicht durch die Bruttoeinnahmen der Neubauſtrecke gedeckt ſind, den Vertragsbeſtimmungen entſprechend übernehmen ſoll, ſind im Verkehrsausſchuß noch nicht abgeſchloſſen. Kenntnisnahme. 23. Die Stadtverordneten⸗Verſamm⸗ lung hat am 19. Juni 1907 dem Bau einer Gemeindedoppelſchule auf Weſtend vorbehaltlich der Vorlage des beſonderen Bauentwurfs mit Koſtenanſchlag zu⸗ geſtimmt. Wann iſt der beſondere Bauentwurf zu erwarten? Zu 23. Der beſondere Bauentwurf iſt in der Bearbeitung begriffen Für die zur Vorlage einſchl. der ufſtellung des Koſtenanſchlages werden 3 Monate erforderlich ſein. Kenntnisnahme. 24. Hat der Magiſtrat in der am 11. Juni 1902 angeregten Angelegenheit betr. Rückzahlung von 2 2 endlich Beſchluß gefaßt? (Vergl. Magiſtrats⸗Mitteilung vom 7. 12. 06.) Zu 24. Der Magiſtrat hat einen Beſchluß noch nicht gefaßt. Dieſe Angelegenheit konnte im lau⸗ fenden Jahre von dem zur Vorberatung eingeſetzten Ausſchuß wegen der langen Erkrankungen mehrerer Magiſtratsmit⸗ glieder, darunter auch des den Vorfitz führenden Magiſtratsdirigenten, nicht nach Wunſch gefördert werden. Sie ſoll nun⸗ mehr nach Beendigung der Etatsbera⸗ tungen zur Erledigung gebracht werden. Kenntnisnahme. 25. Welche Schritte hat der Ma⸗ giſtrat unternommen, auf das Erſuchen der Verſammlung vom 27. März 1907, eine Abänderung der Gemeinde⸗ Umſatzſteuer⸗Ordnung anzufireben, wonach auch diejenigen Geſchäfte ſteuerpflichtig gemacht werden, die auf Grund von Anſtellungsanträgen im Wege der Zeſſion mit Gewinn weiter begeben werden. Zu 25. Das Erſuchen betrifft die Abänderung eines Punktes der Umſatz⸗ ſteuer⸗Ordnung. Dieſe Steuerordnung bedarf jedoch noch in mehreren anderen Beziehungen einer Nachprüfung in Hin⸗ ſicht auf eine weitere Abänderung. Einen entſprechenden Neuentwurf der Steuer⸗ ordnung zur Zuſtimmung vorzulegen er⸗ ſcheint aber nur für den Fall zweck⸗ mäßig, daß die Einführung einer Wert⸗ zuwachsſteuer entweder überhaupt oder doch in Verbindung mit der Umſatzſtener in nächſter Zeit nicht zu erwarten iſt. Ulber dieſe Frage wird der Magiſtrat ſich bei Gelegenheit der Beratung des neuen Etats entſcheiden. Bis zu dieſer Entſcheidung wird des⸗ halb zweckmäßig auch eine Nachprüfung der Beſtimmungen der Umſatzſteuerord⸗ nung ausgeſetzt bleiben müſſen. Kenntnisnahme. 2.