—— 3686 —— Der Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon bekannt. 2 4 Die Erſchienenen ſchloſſen folgenden Vertrag: — § 1. Herr Richard Dahlhoff iſt Eigentümer des zu Charlottenburg, Wall⸗Straße 76, belegenen, im Grundbuche von der Stadt Charlottenburg Band 41 Blatt Nr. 1842 verzeichneten Grundſtücks. Herr Daylhoff verkauft hiermit dieſes Grundnück mit ſämtlichem Zubehör an die Stadigemeinde Char⸗ lottenburg, wie es ſteht und liegt. Der auf dem Grundſtück befindliche Holzſchuppen gehört den Mietern Gebrüder Gilbert. § 2. Der Kaufpreis wird auf 84000 ℳ wörtlich: „Vierundachtzigtauſend Mark“ feſtgeſetzt und wie folgt belegt: a) Die Stadtgemeinde übernimmt in Anrechnung aauf den Kaufpreis die auf dem Grundſtück ruhenden beiden Hypotheken von 50000 ℳ ) 8 4% und 15 000 ℳ zu 5%/%. der Reſt des Kaufgeldes im Betrage von 19000 ℳ. wird Herrn Dahlhoff bar gezahlt. Die Zahlung des Reſtkaufgeldes erfolgt nach bedingungsgemäßer Auflaſſung am Tage derſelben an der Stadthauptkaſſe in Charlottenburg gegen Vorzeigung einer Beſcheinigung des Magiſtrats⸗ vertreters über die ſtattgefundene bedingungsgemäße Auflaſſung und gegen vorherige Quittung. Kann die Zahlung an demſelben nicht mehr erfolgen, ſo hat ſie an dem auf den Auflaſſungstag folgenden Tage zu geſchehen. 4 § 3. Das verkaufte Grundſtück iſt abgeſehen von den nach § 2 zu übernehmenden Hypotheken von zu⸗ ſammen 65000 ℳ ſchulden⸗ und laſtenfrei innerhalb 8 Wochen nach Rechtswirkſamkeit dieſes Vertrages an die Stadtgemeinde Charlottenburg anfzulaſſen. Die Übergabe gilt mit der Auflaſſung als erfolgt. Beſitz, Nutzungen und die Laſten des Grund⸗ ſtückes gehen vom Tage der Auflaſſung ab auf die Stadtgemeinde über. Die Stadtgemeinde übernimmt die beſtehenden Mietverträge. „ 5. 4. Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages und der Auflaſſung ſowie die etwaige Umſatzſteuer trägt die Stadtgemeinde. %ꝙ˖2 14 5 5. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt von der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung abhängig. Wird dieſe Ge⸗ nehmigung nicht ſpäteſtens bis zum 31. Dezbr. 1907“) Herrn Dahlhoff ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgend welche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vomgelefen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigen⸗ händig unterſchrieben: Richard Dahlhoff, QOtto Brabant. Beurkundet: Dr. Adolf Maier, Stadtſyndikus. Iriſt iſt bis zum 1. 2. 08 verlängert. Druckſache Nr. 503. Vorlage betr. Erwerb eines Grundſtücks an der Straße 11a—V 3. Urſchriftlich mit dem Heft Nr. 66 und den Akten Fach 8 Nr. 63 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Ankauf des Pirwitz'ſchen Grundſtücks Band 73 Blatt Nr. 2874 des Grundbuchs von der Stadt Charlottenburg für den Kaufpreis von 114 280 ℳ nach Maßgabe des mit den Pirwitz'ſchen Erben ab⸗ geſchloſſenen Kaufvertrages vom 13. No⸗ vember d. J. — Nr. 925 des Urkunden⸗ verzeichniſſes — wird genehmigt. Der Kaufpreis von 114 280 ℳ iſt zu Laſten des anzuſammelnden Straßen⸗ regulierungsfonds vorſchußweiſe zu ent⸗ nehmen. Die Übereignung der Bauland bildenden Parzellen des Pirwitz'ſchen Grundſtücks und zwar Parzelle Nr. 2388 Kartenblatt 8 84 2 4657 von 292 qm Größe und Parzelle Nr. 12 Kartenblatt 8 von 337 qm Größe an den Eiſenbahnbau⸗ und Betriebsunternehmer Her⸗ mann Bachſtein nach Maßgabe der Urkunds⸗ verträge vom 1. März 1907 — Nr. 853 und Nr. 854 des Urkundenverzeichniſſes — wird genehmigt. Die Deckung des nach Punkt 2 vorſchuß⸗ weiſe zu verausgabenden Kaufpreiſes hat zu erfolgen: a) für den auf das Bauland des Grundſtücks entfallenden Teil durch den Eiſenbahnbau⸗ und Betriebs⸗ unternehmer Bachſtein, für den auf das Straßenland des Grundſtücks entfallenden Teil durch Umlegung auf die Straßen⸗ anlieger. Durch Beſchluß der Stadtverordneten⸗Verſamm⸗ lung vom 5. Juni d. I. — Druckſachen Nr. 238 und 270 der diesjährigen Stadtverordneten⸗Vor⸗ 2. — iſt der Regulierung der Straße 11a—V —3 (Verlängerung der Peſtalozzi⸗Straße) zwiſchen Wind⸗ ſcheid⸗ und Suarez⸗Straße und der dazu erforder⸗ lichen Enteignung des zu dem Pirwitz'ſchen Grund⸗ ſtück Band 73 Blatt Nr. 2874 gehörenden Straßen⸗ b) landes zugeſtimmt worden. Vor Einleitung der Ent⸗ eignung ſind wir mit den Pirwitz'ſchen Erben in Unterhandlungen eingetreten, welche ſchließlich zum Abſchluſſe des unten abgedruckten Vertrages vom 13. November d. I. geführt haben. Danach ſoll der Kaufpreis für das ganze Grundſtück 114 280 ℳ betragen. Er gründet ſich auf das im Intereſſe der vormundſchaftsgerichtlichen Genehmigung des Ver⸗ trages erſtattete Gutachten des gerichtlichen Sach⸗ verſtändigen Maurermeiſters Schmetzſtorff (Bl. 57/58 des Aktenheftes Nr. 66) und beträgt für 1 Quadrat⸗ Rute rund 1200 ℳ. Durch den Ankauf des Pirwitz'ſchen Grundſtücks entſtehen der Stadtgemeinde keine von ihr endgültig zu tragende Koſten. Das zu dem Grundſtücke ge⸗ Gend Bauland wird nach Maßgabe des mit dem iſenbahnbau⸗ und Betriebsunternehmer Bachſtein abgeſchloſſenen Urkundsvertrages — Nr. 854 des Urkundenverzeichniſſes — zum Selbſtkoſtenpreiſe der